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   BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68   

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https://dejure.org/1968,769
BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68 (https://dejure.org/1968,769)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1968 - 4 StR 339/68 (https://dejure.org/1968,769)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1968 - 4 StR 339/68 (https://dejure.org/1968,769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - Anwendbarkeit des § 136 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) auf Anhörungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2297
  • MDR 1968, 1025
  • JR 1969, 231
  • JZ 1969, 437
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 233/55

    Ermächtigung zu körperlichen Eingriffen bei Anordnung einer Beobachtung in einer

    Auszug aus BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68
    Insbesondere dürfen auch an einem gemäß § 81 StPO untergebrachten Beschuldigten körperliche Untersuchungen, Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe ohne seine Einwilligung nur vorgenommen werden, wenn dies gemäß § 81 a StPO ausdrücklich angeordnet worden ist (vgl. BGHSt 8, 144).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68
    Ob das Gericht dann die entsprechenden Ausführungen des Sachverständigen ohne weiteres als Teil des Gutachtens verwerten darf oder die von dem Sachverständigen vorgetragenen Tatsachen auf andere Weise in das Verfahren einführen muß, indem es etwa den Sachverständigen auch als Zeugen hört, ist eine andere Frage, die hier nicht erörtert zu werden braucht (vgl. hierzu BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]weil die Revision insoweit keine Beanstandungen erhoben hat.
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68
    Ob das Gericht dann die entsprechenden Ausführungen des Sachverständigen ohne weiteres als Teil des Gutachtens verwerten darf oder die von dem Sachverständigen vorgetragenen Tatsachen auf andere Weise in das Verfahren einführen muß, indem es etwa den Sachverständigen auch als Zeugen hört, ist eine andere Frage, die hier nicht erörtert zu werden braucht (vgl. hierzu BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]weil die Revision insoweit keine Beanstandungen erhoben hat.
  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59

    mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug

    Auszug aus BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68
    Ob das Gericht dann die entsprechenden Ausführungen des Sachverständigen ohne weiteres als Teil des Gutachtens verwerten darf oder die von dem Sachverständigen vorgetragenen Tatsachen auf andere Weise in das Verfahren einführen muß, indem es etwa den Sachverständigen auch als Zeugen hört, ist eine andere Frage, die hier nicht erörtert zu werden braucht (vgl. hierzu BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]weil die Revision insoweit keine Beanstandungen erhoben hat.
  • BGH, 18.09.1959 - 4 StR 208/59
    Auszug aus BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68
    Ob das Gericht dann die entsprechenden Ausführungen des Sachverständigen ohne weiteres als Teil des Gutachtens verwerten darf oder die von dem Sachverständigen vorgetragenen Tatsachen auf andere Weise in das Verfahren einführen muß, indem es etwa den Sachverständigen auch als Zeugen hört, ist eine andere Frage, die hier nicht erörtert zu werden braucht (vgl. hierzu BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]weil die Revision insoweit keine Beanstandungen erhoben hat.
  • BGH, 23.10.1962 - 1 StR 391/62
    Auszug aus BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68
    Ob das Gericht dann die entsprechenden Ausführungen des Sachverständigen ohne weiteres als Teil des Gutachtens verwerten darf oder die von dem Sachverständigen vorgetragenen Tatsachen auf andere Weise in das Verfahren einführen muß, indem es etwa den Sachverständigen auch als Zeugen hört, ist eine andere Frage, die hier nicht erörtert zu werden braucht (vgl. hierzu BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]weil die Revision insoweit keine Beanstandungen erhoben hat.
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68
    Ob das Gericht dann die entsprechenden Ausführungen des Sachverständigen ohne weiteres als Teil des Gutachtens verwerten darf oder die von dem Sachverständigen vorgetragenen Tatsachen auf andere Weise in das Verfahren einführen muß, indem es etwa den Sachverständigen auch als Zeugen hört, ist eine andere Frage, die hier nicht erörtert zu werden braucht (vgl. hierzu BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]weil die Revision insoweit keine Beanstandungen erhoben hat.
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Vielmehr bleibt es dem Sachverständigen überlassen, auf weichem Weg und auf weichen Grundlagen er sein Gutachten erarbeitet (st. Rspr.; BGH JZ 1969, 437; BGH NJW 1970, 1242, 1243 m.w.N.; BGH StV 1989, 141).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    a) Die Rüge geht schon deshalb ins Leere, weil ein Sachverständiger zur Belehrung eines Beschuldigten nicht verpflichtet ist (vgl. BGH JR 1969, 231; BGH b. Spiegel DAR 1980, 203; vgl. auch Rogall in Systematischer Kommentar zur Strafprozeßordnung § 136 Rdn. 15 f. m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 10.02.2023 - 2 Ws 336/22

    Rechtliches Gehör; Eröffnung; Sicherungsverfahren; Vernehmung; Auswirkungen des

    Das gilt insbesondere für den psychiatrischen Sachverständigen, der mit der Erstattung eines Gutachtens über die Verantwortlichkeit des Beschuldigten beauftragt ist ( BGH, Urteil vom 6. September 1968 - 4 StR 339/68 -, Rn. 8 - 9, juris).
  • OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97
    Maßgebend sind der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten (BGH a.a.O.) und die Vorstellungen, die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozeßbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (BGH NJW 1968, 2297, 2298).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Dem pflichtgemäßen Ermessen dieses Sachverständigen durfte es die Strafkammer überlassen, darüber zu befinden, ob er die für sein Gutachten ausreichenden Grundlagen gewonnen hatte (vgl. BGH JZ 1969, 437; BGH NJW 1970, 1242, 1243; BGH, Urteile vom 25. März 1960 - 4 StR 72/60 - und vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Er setzt sich nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach in Bezug auf die notwendige "verständige Würdigung des Sachverhalts" diejenigen Vorstellungen maßgebend sind, "die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann" (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1968 - 4 StR 339/68 - juris Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. Oktober 2005, NJW 2006, 2341 [2342]; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2016, NStZ-RR 2016, 319).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85

    Vorliegen von tätiger Reue bei Brandstiftung - Notwendigkeit der Belehrung des

    Sie brauchte ihn dabei nicht nach § 136 Abs. 1 StPO zu belehren (BGH JZ 1969, 437 = JR 1969, 231; BGH Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 283/75 -).
  • BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren

    Der vernommene Sachverständige Professor Dr. Dr. S. ist nicht nur Psychiater, sondern auch Diplompsychologe; welche Methoden er für die psychologische Beurteilung anwendete, mußte seiner Sachkunde überlassen bleiben (vgl. BGH JZ 1969, 437; DAR 1978, 155).
  • OLG Hamm, 14.03.2010 - 1 Ws 67/10

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsantrags

    Hält ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Betroffener bei ruhiger Überprüfung der Sachlage (vgl. BGH NJW 1968, S. 2297, 2298) den abgelehnten Richter in Wirklichkeit nicht für befangen, sondern täuscht dies nur vor, so ist nur die Form und der Schein eines Ablehnungsgesuchs vorhanden.
  • BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76

    Einstellung des Verfahrens als eine richterliche Ermessensentscheidung -

    Darüber zu befinden, ob Dr. Mühlig die für sein Gutachten ausreichenden Grundlagen gewonnen hatte, durfte das Schwurgericht daher dem pflichtgemäßen Ermessen des Sachverständigen überlassen (BGH JZ 1969, 437; BGH NJW 1970, 1242, 1243).
  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78

    Anforderungen an die Belehrungspflicht eines Sachverständigen - Fehlende

  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 419/77

    Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden wegen Befangenheit - Eignung einer

  • LG Flensburg, 04.12.2013 - KLs 16/11

    Befangenheit eines Richters bei Ablehnung eines Terminverlegungsantrags

  • LG Oldenburg, 28.07.1994 - Ks 115 Js 41837/93

    Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe im Rahmen einer

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