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   OLG München, 26.07.1976 - 2 Ws 194/76   

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OLG München, 26.07.1976 - 2 Ws 194/76 (https://dejure.org/1976,3197)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.1976 - 2 Ws 194/76 (https://dejure.org/1976,3197)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 1976 - 2 Ws 194/76 (https://dejure.org/1976,3197)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JZ 1977, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Näherer Ausführungen zum Vorliegen eines Irrtums des Kassenpersonals, das unabhängig von der Benutzung automatisierter Kassen selbst - vor Übergabe der Ware - über die Echtheit der Karte getäuscht wurde (vgl. OLG München JZ 1977, 408, 409 mit zust. Anm. Sieber; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 53; Lackner/Kühl aaO § 263 Rdn. 19; Tröndle/Fischer aa0 § 263 Rdn. 18 b m.w.N.), bedurfte es - anders als in der in NStZ 2000, 375 abgedruckten Senatsentscheidung - nicht. Im Blick auf das Risiko des Händlers im elektronischen Lastschriftverfahren verhält es sich hier vielmehr ebenso wie bei der Hingabe eines ungedeckten Schecks (Nack in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 49 Rdn. 64 und 9; Altenhain JZ 1997, 752, 759; Rossa CR 1997, 219, 223); daß der Schaden nicht beim getäuschten Kassenpersonal, sondern beim Unternehmen eintrat, ist unerheblich (vgl. BGHSt 24, 386, 389).
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 452/83

    Verurteilung wegen Subventionsbetruges in Tateinheit mit Untreue,

    Er umfaßt also - auch wenn der Angeklagte nicht berechtigt war, Bewilligungsbescheide und Zahlungsanweisungen selbst zu unterschreiben (BGH, Urteil vom 8. August 1978 - 1 StR 296/78; OLG München JZ 1977, 408, 410)- eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 StGB, durch deren Verletzung der Angeklagte der öffentlichen Hand Nachteil zugefügt hat.
  • OLG Hamburg, 19.11.2009 - 6 U 249/07

    Valorentransportversicherung: Versicherung der Abholung und Auskehrung von

    Deshalb ist auch keine Unterschlagung von Buchgeldern möglich (vgl. OLG München JZ 1977, 408; OLG Düsseldorf NJW 1987, 853, 854; Schönke/Schröder/Eser, aaO, § 246 Rn 4).
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