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   OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77   

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https://dejure.org/1978,2108
OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77 (https://dejure.org/1978,2108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.1978 - 17 U 110/77 (https://dejure.org/1978,2108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 1978 - 17 U 110/77 (https://dejure.org/1978,2108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente auf Lebenszeit; Entslellende Narbenbildung; Schwere Verbrennungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 874
  • JZ 1978, 526
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08

    Schadensersatzansprüche wegen eines Konstruktionsfehlers des Sicherheitsventils

    Es wird insoweit auf die Entscheidungen OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 670; OLG Frankfurt VersR 1978, 874, LG Duisburg, Az.: 1 O 123/93, Urt. v. 31.08.1993 und LG Bochum, Az.: 5 O 310/01, Urt. v. 09.07.2004 Bezug genommen.
  • LG Kiel, 11.07.2003 - 6 O 13/03

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Eine Rente gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, sein beeinträchtigtes Lebensgefühl stets von Neuem durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu heben (OLG Frankfurt, JZ 1978, 526; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 158).

    Um diesem Zweck genügen zu können, muss auch die einzelne Rentenzahlung als angemessener Ausgleich für Schmerzen und verminderte Lebensfreude empfunden werden und nicht lediglich als geringfügige Einnahme, die für den laufenden Lebensunterhalt verbraucht wird (vgl. OLG Gelle, DB 1960, 1263; OLG Frankfurt, JZ 1978, 526, 527).

  • OLG Schleswig, 28.04.1982 - 9 U 86/81

    Schmerzensgeld; Kapital; Rente; Kind im Alter von 5 Jahren; Verbrennungen;

    Trotz des darin enthaltenen Widerspruchs hinsichtlich der Menge der verbrannten Haut (65 % gegenüber 36 %) zahlte die Versicherung des Beklagten weitere 40.000 DM und überschritt mit dieser Zahlung bereits den Kapitalrahmen, der durch das von ihr angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (JZ 1978, 526 f.) in einem vergleichbaren Fall gesetzt worden war.

    Bei den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 6. Februar 1975 (Hacks, aaO., Nr. 536, Schmerzensgeldkapital von 60.000 DM) und das Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29. März 1978 (JZ 1978, 526 f.; Hacks, aaO., Nr. 601; Schmerzensgeldkapitalbetrag: 80.000 DM) ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich bei den hier entschiedenen Fällen um Verletzungen handelte, die im Schweregrad deutlich unter denjenigen des Klägers gelegen haben, was sich für den Kläger in einem entsprechend höheren Schmerzensgeldbetrag auswirken muss.

    Sie kommt deshalb in Betracht, weil der Kläger sein Leben lang mit Beeinträchtigungen wird leben müssen, die von ihm immer wieder neu und immer wieder schmerzlich empfunden werden (vgl. dazu BGH, NJW 1957, 383 ; OLG Frankfurt, JZ 1978, 526).

    Der Senat bewertet die lebenslangen Beeinträchtigungen des Klägers auch im Vergleich mit anderen Fällen, in denen eine Schmerzensgeldrente gewährt wurde (vgl. z.B. OLG Frankfurt, JZ 1978, 526), insbesondere auch unter Berücksichtigung des jugendlichen Alters des Klägers, bei dem die Persönlichkeitsentwicklung noch in keiner Weise abgeschlossen, ist, als so bedeutend dass ein Rentenbetrag von monatlich 300 DM als Ausgleich für die ständig fortwirkenden Beeinträchtigungen angemessen erscheint.

  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99

    Abfindungsvergleich nach Arbeitsunfall

    Bei der Bemessung der Obergrenze schließlich ist zu berücksichtigen, dass der zugesprochene Betrag den aus der Rechtsprechung ersichtlichen Rahmen nicht sprengen und - soweit Versicherungen beteiligt sind - die Gemeinschaft aller Versicherten nicht über Gebühr belasten darf (BGH JZ 1978, 526).
  • OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer

    In einem solchen Fall ist es angebracht, der laufenden nicht vermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen und dem Kläger so einen gewissen dauerhaften Ausgleich für seine unfallbedingte Behinderung zu verschaffen (vgl. BGH, VersR 1976, 967 ; VersR 1958, 531 ; VersR 1957, 66 ; OLG Frankfurt/M., JZ 1978, 526; OLG Celle - 5. Zivilsenat, VersR 1977, 1009).
  • OLG Brandenburg, 10.09.2002 - 11 U 24/98

    Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch gegen Unfallverursacher

    Bei der Bemessung der Obergrenze schließlich ist zu berücksichtigen, dass der zugesprochene Betrag den aus der Rechtsprechung ersichtlichen Rahmen nicht sprengen darf (vgl. BGH JZ 1978, 526).
  • OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung;

    Ausnahmsweise kommt auch die Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem Schmerzensgeldkapital dann in Betracht, wenn die lebenslängliche sich immer wieder erneuernde - Beeinträchtigung des Verletzten immer wieder schmerzlich empfunden fortwirkt, so daß es angemessen ist, der laufenden nichtvermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung eine laufende Geldentschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen (BGH 1976, 967 ff; OLG Frankfurt/Main JZ 1978, 526).
  • OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86

    65000 DM Schmerzensgeld; 200 DM Schmerzensgeldrente pro Monat; Anspruch auf

    Durch die Rente soll der Verletzte in die Lage versetzt werden, seinen Beeinträchtigungen durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten ihre Schwere zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, JZ 1978, 526).
  • OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Ausnahmsweise kommt auch die Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem Schmerzensgeldkapital dann in Betracht, wenn die lebenslängliche - sich immer wieder erneuernde - Beeinträchtigung des Verletzten immer wieder schmerzlich empfunden fortwirkt, so daß es angemessen ist, der laufenden nichtvermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung eine laufende Geldentschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen (BGH VersR 1976, 967 ff; OLG Frankfurt/Main JZ 1978, 526; OLG Nürnberg FamRZ 1963, 367/368; OLG Hamm VersR 1990, 909 ).
  • OLG Köln, 02.08.1991 - 11 U 277/90

    Schadensersatz; Umfang; Einzelposten; Verletzung; Schwerstbehinderter;

    Bei der Bemessung der Obergrenze ist schließlich zu berücksichtigen, daß der zugesprochene Betrag den aus der Rechtsprechung ersichtlichen Rahmen nicht sprengen und - soweit Versicherungen beteiligt sind - die Gemeinschaft aller Versicherten nicht über Gebühr belasten darf (BGH VersR 1978, 874).
  • OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88

    Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten eines Schädigers und

  • LG Bonn, 02.05.1994 - 9 O 323/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer HIV-Infizierung des Klägers durch

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1989 - 8 U 52/86

    Haftung eines Arztes für Schäden durch chiropraktische Manipulationen im Kopf-

  • OLG Celle, 17.11.1994 - 9 U 91/93

    Schmerzensgeld; Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung;

  • LG Duisburg, 31.08.1993 - 1 O 123/93

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente wegen

  • OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89

    Schmerzensgeldkapital; Schmerzensgeldrente; Erblindung beider Augen;

  • OLG Düsseldorf, 10.01.1994 - 8 U 26/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

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