Rechtsprechung
BGH, 07.11.1979 - 2 StR 581/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schwere Brandstiftung durch Ausschütten eines 5-Liter Kanisters mit Benzin über ein tot am Boden liegendes Opfer - Milderung der Strafbarkeit wegen Totschlags auf Grund einer vorherigen Beleidigung durch das spätere Opfer - Berücksichtigung einer verminderten ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Zulässigkeit einer nochmaligen Strafmilderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JZ 1983, 400
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77
Einbeziehung sämtlicher bezüglich Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses …
Auszug aus BGH, 07.11.1979 - 2 StR 581/79
Die Annahme eines minder schweren Falles nach § 213 StGB erste Alternative hindert den Tatrichter nicht, im Hinblick auf die erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters die Strafe nochmals nach § 49 StGB zu mildern, mag auch, wie hier vom Schwurgericht unterstellt, die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit gerade in dem durch die Reizung zum Zorn ausgelösten Affekt ihre Ursache haben (BGH bei Holtz in MDR 1977, 106 und 1979, 106, 107; BGH, Beschlüsse vom 28. September 1977, 14. Dezember 1977 und 20. Dezember 1977 - 3 StR 344/77, 3 StR 444/77 und 3 StR 467/77). - BGH, 14.12.1977 - 3 StR 444/77
Sachverständiger zur Begutachtung des Inhalts und der Verbindlichkeit der …
Auszug aus BGH, 07.11.1979 - 2 StR 581/79
Die Annahme eines minder schweren Falles nach § 213 StGB erste Alternative hindert den Tatrichter nicht, im Hinblick auf die erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters die Strafe nochmals nach § 49 StGB zu mildern, mag auch, wie hier vom Schwurgericht unterstellt, die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit gerade in dem durch die Reizung zum Zorn ausgelösten Affekt ihre Ursache haben (BGH bei Holtz in MDR 1977, 106 und 1979, 106, 107; BGH, Beschlüsse vom 28. September 1977, 14. Dezember 1977 und 20. Dezember 1977 - 3 StR 344/77, 3 StR 444/77 und 3 StR 467/77). - BGH, 20.12.1977 - 3 StR 467/77
Auszug aus BGH, 07.11.1979 - 2 StR 581/79
Die Annahme eines minder schweren Falles nach § 213 StGB erste Alternative hindert den Tatrichter nicht, im Hinblick auf die erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters die Strafe nochmals nach § 49 StGB zu mildern, mag auch, wie hier vom Schwurgericht unterstellt, die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit gerade in dem durch die Reizung zum Zorn ausgelösten Affekt ihre Ursache haben (BGH bei Holtz in MDR 1977, 106 und 1979, 106, 107; BGH, Beschlüsse vom 28. September 1977, 14. Dezember 1977 und 20. Dezember 1977 - 3 StR 344/77, 3 StR 444/77 und 3 StR 467/77).
- BGH, 13.08.1985 - 1 StR 250/85
Milderungsgründe - Strafmilderung - Straftatbestand
Das Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen (§ 50 StGB ) greift nicht ein, weil die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit die Annahme eines minder schweren Falles nach § 213 Altern. 1 StGB i. S. des § 50 StGB weder begründet noch mitbegründet (…BGH, Urt. v. 24.8. 1976 Ä 1 StR 482/76, bei Holtz, MDR 1977, 106 ; BGH, JZ 1983, 400 mit zust. Anm. Schmitt aaO.).« Das habe das LG jedoch nicht verkannt. - BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88
Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei …
Diese Umstände behalten vielfach für die Frage weiterer Strafrahmenmilderungen (BGH MDR 1980, 241; BGH, JZ 1983, 400 mit Anm. Schmitt; BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - 4 StR 525/79) und im Zusammenhang mit der Strafhöhenbemessung (BGHSt 16, 311, 312 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60];… BGH NStZ 1985, 84 und BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3 jeweils m.w.Nachw.) ihre eigenständige Bedeutung als selbständige Strafzumessungstatsachen. - BGH, 30.11.1983 - 3 StR 445/83
Beherrschung von "Affektspitzen" bei beginnendem hirnorganischen Abbau - …
Insbesondere verstoßen sie nicht gegen das in § 50 StGB enthaltene Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen (vgl. BGH JZ 1983, 400 mit Anm. R. Schmitt).