Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.04.1986

Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86   

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BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86 (https://dejure.org/1987,1988)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1987 - II ZR 169/86 (https://dejure.org/1987,1988)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1987 - II ZR 169/86 (https://dejure.org/1987,1988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorare aus Altmandaten in einer neu gegründeten Anwaltssozietät - Zahlungsanspruch aufgrund einer Gewinnbeteiligung - Einzelansprüche während der Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705, § 718 Abs. 1, § 730, § 738
    Behandlung der Honorare aus Altmandaten in einer neu gegründeten Anwaltssozietät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1137
  • MDR 1987, 1001
  • BB 1987, 1284
  • JZ 1987, 836
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1971 - II ZR 106/68

    Streitigkeit über Verteilung des Restguthabens aus Gewinnanteilen einer

    Auszug aus BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86
    Die Beteiligten verpflichten sich gegenseitig, als Anwalt und/oder Notar tätig zu sein, für die Gesellschaft Einkünfte zu erwerben und den Ertrag zu teilen (vgl. Sen. Urt. v. 27. September 1971 - II ZR 106/68, NJW 1972, 101).

    Die Verpflichtung, einen solchen Beitrag zu leisten, bestünde nur dann, wenn das besonders vereinbart worden wäre (vgl. Sen. Urt. v. 27. September 1971, aaO).

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86
    Bei einer Sozietät zwischen Rechtsanwälten oder zwischen einem Rechtsanwalt und einem Notar handelt es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (vgl. BGHZ 56, 355, 357 f.).
  • BGH, 04.06.1984 - II ZR 230/83

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung des Bestehens eines Einzelanspruchs im

    Auszug aus BGH, 06.04.1987 - II ZR 169/86
    Wenn das in der Weise geschieht, daß die Feststellung verlangt wird, ein bestimmter Anspruch gehöre zugunsten oder zuungunsten eines Beteiligten in die Endabrechnung, oder ein Anspruch, dessen sich jemand berühmte, sei ganz oder teilweise unbegründet und daher nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe als Einzelposten in die Auseinandersetzungsrechnung einzusetzen, dann ist dagegen nichts einzuwenden; es besteht daran im Gegenteil ein berechtigtes Interesse, um feste Grundlagen für die endgültige Abrechnung zu gewinnen (vgl. Sen. Urt. v. 4. Juni 1984 - II ZR 230/83, WM 1984, 1152).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.04.1986 - 3 Ws 140/86   

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OLG Düsseldorf, 28.04.1986 - 3 Ws 140/86 (https://dejure.org/1986,6688)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.1986 - 3 Ws 140/86 (https://dejure.org/1986,6688)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 1986 - 3 Ws 140/86 (https://dejure.org/1986,6688)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2906
  • JZ 1987, 836
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • OVG Saarland, 23.11.2016 - 1 D 308/16

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die dem

    Fischer, StGB, 55. Aufl., § 86a Rdnr. 2 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.4.1986 - 3 Ws 140/86 -, juris.
  • OLG Brandenburg, 04.04.2022 - 1 Ws 30/22

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags gegen die Ablehnung der Aufnahme von

    Erforderlich ist vielmehr eine Verletzung rechtlicher Interessen, die über das normale Staatsbürgerinteresse an der Einhaltung der Rechtsordnung hinausgehen (OLG Düsseldorf NJW 1988, 2906; Zöller a. a. O.).
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