Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.09.1988

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.05.1988 - 3 ObOWi 60/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2172
BayObLG, 09.05.1988 - 3 ObOWi 60/88 (https://dejure.org/1988,2172)
BayObLG, Entscheidung vom 09.05.1988 - 3 ObOWi 60/88 (https://dejure.org/1988,2172)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Mai 1988 - 3 ObOWi 60/88 (https://dejure.org/1988,2172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ahndung; Verweigerung; Personalien

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3220 (Ls.)
  • MDR 1988, 992
  • NStZ 1988, 466
  • StV 1988, 438
  • BayObLGSt 1988, 85
  • JZ 1988, 1140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.09.1987 - 4 Ss OWi 725/87

    Verweigerung der Rücksendung eines Anhörungsbogens; Verkehrsordnungswidrigkeiten;

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1988 - 3 ObOWi 60/88
    Ähnlich: OLG Stuttgart (Beschluß Ä 1 Ss 630/86 Ä v 22.10.86, in MDR 1987, 521): vgl. auch OLG Hamm (Beschluß Ä 4 Ss OWi 725/87 - v 28.9.87,in NJW 1988, 274 ): Die Verweigerung der Rücksendung eines Anhörungsbogens in Verkehrsordnungswidrigkeitssachen erfüllt nur dann den Tatbestand des § 111 OWiG , wenn die Versendung des Anhörungsbogens (zumindest auch) dazu dient, die Identität des Betroffenen festzustellen.
  • OLG Stuttgart, 22.10.1986 - 1 Ss 630/86
    Auszug aus BayObLG, 09.05.1988 - 3 ObOWi 60/88
    Ähnlich: OLG Stuttgart (Beschluß Ä 1 Ss 630/86 Ä v 22.10.86, in MDR 1987, 521): vgl. auch OLG Hamm (Beschluß Ä 4 Ss OWi 725/87 - v 28.9.87,in NJW 1988, 274 ): Die Verweigerung der Rücksendung eines Anhörungsbogens in Verkehrsordnungswidrigkeitssachen erfüllt nur dann den Tatbestand des § 111 OWiG , wenn die Versendung des Anhörungsbogens (zumindest auch) dazu dient, die Identität des Betroffenen festzustellen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.09.1988 - 5 Ss (OWi) 280/88 - 224/88 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3304
OLG Düsseldorf, 22.09.1988 - 5 Ss (OWi) 280/88 - 224/88 I (https://dejure.org/1988,3304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.1988 - 5 Ss (OWi) 280/88 - 224/88 I (https://dejure.org/1988,3304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 1988 - 5 Ss (OWi) 280/88 - 224/88 I (https://dejure.org/1988,3304)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 600
  • JZ 1988, 1140
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
    Die Unwirksamkeit folgt allerdings - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht schon daraus, daß der Bußgeldbescheid durch einen Computer erstellt und nicht von einem Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet worden ist, da er auch in dieser Form den Mindestvoraussetzungen des § 66 OWiG genügt (vgl. dazu OLG Hamm Beschluß vom 20. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1102/94; OLG Frankfurt NJW 1976, 337 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 600 ; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 66 Rn. 31).
  • OLG Brandenburg, 30.08.1995 - 2 Ss OWi 94 Z/95

    Rechtsbeschwerde wegen Eintritt der Verjährung; Anordnung der vorläufigen

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  • BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91

    Anwendung von Rechtsnormen über das Verfahren; Verletzung einer Rechtsnorm über

    Ob die Unterzeichnung den an eine Unterschrift zu stellenden Anforderungen genügt, kann dahingestellt bleiben, weil selbst ein Namenszeichen ausreicht (vgl. Göhler aaO § 66 Rn. 32) und hier vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können, dass der Bußgeldbescheid die gewollte Willenserklärung der Verwaltungsbehörde ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 600 ).
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