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   BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96   

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BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 (https://dejure.org/1996,755)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 (https://dejure.org/1996,755)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 1308/96 (https://dejure.org/1996,755)
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Schulische Behindertendiskriminierung

Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinsame Einschulung mit Behinderten, Schulgesetz Niedersachsen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2 Satz 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anspruch einer behinderten Schülerin auf Besuch einer Integrierten Gesamtschule?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Schülern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderschulbedürftigkeit - Zuständige Schule/Schulbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Benachteiligungsverbot

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schüler - Behinderung - Sonderpädagogik - Gemeinsame Beschulung - Benachteiligung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Pauschale Ablehnungsbegründung eines behinderten Kindes hinsichtlich Aufnahme in die Regelschule nicht ausreichend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1062
  • NVwZ 1997, 782 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 1265
  • DVBl 1996, 1369
  • JZ 1996, 1073
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 28.05.1996 - 13 M 1663/96
    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
    den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1996 - 13 M 1663/96 -.

    Der Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1996 - 13 M 1663/96 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob bei Auslegung und Anwendung einfachen Rechts der Einfluß der Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte nicht beachtet oder grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 43, 130 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob bei Auslegung und Anwendung einfachen Rechts der Einfluß der Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte nicht beachtet oder grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 43, 130 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob bei Auslegung und Anwendung einfachen Rechts der Einfluß der Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte nicht beachtet oder grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 43, 130 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    b) Diese Entscheidung wurde auf eine frühere Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hin durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts unter Zurückverweisung der Sache an das Oberverwaltungsgericht aufgehoben (Beschluß vom 30. Juli 1996, JZ 1996, S. 1073 m. Anm. Dietze = NJW 1997, S. 1062).
  • BVerfG, 04.04.1997 - 1 BvR 9/97

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung zugunsten einer körperbehinderten Schülerin

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt eine frühere Entscheidung des gleichen Gerichts, die auf Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin wegen Verletzung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG mit Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 1308/96 - (JZ 1996, S. 1073 [BVerfG 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96]) aufgehoben wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Die in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht nach ständiger verwaltungsgerichtlicher - verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG-K, Beschl. v. 30.7.1996, DVBl. 1996, 1369) - Rechtsprechung im Wege einer Interessenabwägung.
  • BVerwG, 14.08.1997 - 6 B 34.97

    Verfassungsrecht - Verbot der Benachteiligung Behinderter; Schulrecht - Aufnahme

    In der verfassungsrechtlichen Literatur ist jedoch unbestritten, daß sie nur objektivrechtlichen Charakter haben und keine subjektiven Leistungsansprüche auf Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen begründen (vgl. Sachs, RdJB 1996, 154, 171; Dietze, JZ 1996, 1074 [BVerfG 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96]; Berlit, RdJB 1996, 145, 150; Osterloh in: Sachs, GG, Art. 3 Rn. 305; Heun in: Dreier, GG, Art. 3 Rn. 123); derartige Ansprüche können erst auf der Grundlage einer gesetzlichen Ausgestaltung durch den einfachen Gesetzgeber entstehen.

    Nichts anderes läßt sich den beiden Beschlüssen entnehmen, mit denen die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei körperbehinderten Kindern im Wege der einstweiligen Anordnung den Verbleib in der Regelschule ermöglicht hat (Beschlüsse vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 1308/96 - JZ 1996, 1073 [BVerfG 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96] und vom 4. April 1997 - 1 BvR 9/97 - EuGRZ 1997, 211).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96

    Sonderschule; Pflicht zum Besuch einer Sonderschule; Verfassungsmäßigkeit;

    Diesen Beschluß hat das BVerfG - 1. Kammer des Ersten Senats am 30. Juli 1996 (1 BvR 1308/96, JZ 1996, 1073 m. Anm. Dietze) aufgehoben, weil er - in Ansehung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG nicht ausreichend begründet worden sei, und die Sache an das OVG zurückverwiesen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07

    Nutzungsuntersagung nach Erneuerung einer Steganlage in einem Naturschutzgebiet

    Die in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht nach ständiger - verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 -, DVBl. 1996, 1369) - Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf der Grundlage einer Interessenabwägung.

    Diese Prägung der Interessenabwägung durch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.1998 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, 130; Beschl. v. 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 -, DVBl. 1996, 1369).

  • BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ausnahmen von der

    Zwar kann dieses verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot, das sich primär an den Gesetzgeber richtet und ihn zur Gewährung des gebotenen Schutzes durch ausgleichende und begünstigende Regelungen für behinderte Menschen verpflichtet, als Ausdruck einer prinzipiellen Wertentscheidung des Verfassungsgebers geeignet sein, auf die Anwendung und Auslegung des Gesetzesrechts im Einzelfall einzuwirken (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 1308/96 -, NJW 1997, 1062).
  • VG Karlsruhe, 15.10.2008 - 7 K 1409/07

    Befreiung von Studiengebühren bei Schwerbehinderung

    Bei der Anwendung und Auslegung dieser Bestimmung ist deshalb auch der Ausstrahlungswirkung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG , Beschl. v. 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 -, NJW 1997, 1062; BVerfG , Beschl. v. 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288, 306 ff.).
  • VG Köln, 14.12.2001 - 18 K 1560/00

    Voraussetzungen des schwerbehindertenrechtlichen Anspruchs auf Übernahme der

    vgl. die Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG im Schulrecht; insbesondere den Beschluss vom 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 - DVBl. 1996, 1369; und das Urteil vom 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288 ff.
  • VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568

    Zum Aufnahmeanspruch eines behinderten Schülers in die allgemeine Grundschule in

    Aus der Sicht betroffener Eltern, deren Kind gegen ihren Willen aus dem bisherigen sozialen Umfeld von gleichaltrigen Nichtbehinderten, die gemeinsam die örtliche Grundschule besuchen werden, herausgenommen und einer Förderschule zugewiesen wird, kann darin eine Benachteiligung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gesehen werden (vgl. BVerfG DVBl 1996, 1369 = JZ 1996, 1073 m. Anm. von Dietze; Osterloh in Sachs, Grundgesetz, 1996 RdNr. 312 zu Art. 3 GG).
  • VGH Bayern, 07.11.1996 - 7 CE 96.3145
  • VGH Bayern, 09.07.1997 - 7 B 97.1185
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96

    Einwendungen gegen die Übereinstimmung eines Verwaltungsaktes mit dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1996 - 3 M 81/96

    Ungleichbehandlung; Behinderter; Regelfall; Integrative Beschulung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.1999 - A 2 S 140/98
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1996 - 9 S 1971/96

    Ermöglichung eines gemeinsamen Unterrichts behinderter Schüler mit

  • VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 11 K 1246/00

    Abfallbeseitigung - gefährlicher Abfall

  • VG Göttingen, 09.01.2003 - 4 A 4138/02

    Schule für geistig Behinderte; Schule für Lernhilfe; sonderpädagogischer

  • VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00

    Rechtmäßigkeit eines Erwerbstätigkeitsverbots bei nach Asylablehnung geduldetem

  • VG Braunschweig, 31.01.2005 - 6 A 353/04

    Förderschule; Schulfähigkeit; sonderpädagogischer Förderbedarf

  • OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 13 L 2468/99
  • VG Karlsruhe, 28.06.2004 - 9 K 1230/04

    Bretten: Hundeausbildung im Französischen Ring

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