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   BayObLG, 14.02.1997 - 4St RR 4/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5191
BayObLG, 14.02.1997 - 4St RR 4/97 (https://dejure.org/1997,5191)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1997 - 4St RR 4/97 (https://dejure.org/1997,5191)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - 4St RR 4/97 (https://dejure.org/1997,5191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Selbstgefährdung des Opfers und Fremdgefährdung durch einen Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 222
    Ärztliche Überdosierung eines Ersatzmittels bei Medikamentenabhängigen

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 341
  • StV 1997, 307
  • JZ 1997, 521
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Diese Rechtsprechung gründet in erster Linie auf Sachverhalte, denen gemein ist, daß die den Verletzungs- oder Tötungserfolg verursachende schädigende Handlung - die Einnahme von Betäubungsmitteln (BGHSt 32, 262 f.; BGH NStZ 1985, 319; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 283), Stechapfeltee (BGH NStZ 1985, 25) oder Alkohol (BGH NStZ 1986, 266; 1987, 406) - durch das Opfer selbst erfolgt und erfährt dann eine Ausnahme, wenn der sich Beteiligende etwa kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1985, 25 f.; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; vgl. auch BayObLG JZ 1997, 521).
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    So verfügte der Geschädigte über eine lange Suchtkarriere und kannte die grundlegenden Risiken des Drogenkonsums einschließlich des Risikos einer Überdosierung (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288 ff.; BayObLG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2001 - 5St RR 298/01, vom 14. Februar 1997 - 4St RR 4/97, NStZ 1997, 341, 342, und - zu einem insoweit anders gelagerten Fall - vom 28. August 2002 - 5St RR 179/02, NJW 2003, 371).
  • AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04

    Alkoholabgabe an Minderjährige als Körperverletzung

    Er haftet für die Realisierung des Risikos dann als Täter (BayObLG, JZ 1997, 521, 522; Otto, Festschrift für Tröndle, S. 157, 175).
  • OLG München, 11.12.2001 - 5St RR 298/01

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu

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  • LG Offenburg, 12.07.2002 - 1 Ks 10 Js 3709/00

    Fahrlässige Tötung und Aussetzung mit Todesfolge: Zurücklassen eines

    Zwar ist anerkannt, dass in den Fällen der Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung bereits der objektive Tatbestand des § 222 StGB nicht erfüllt wird, da die eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung ein Geschehen ist, das kein tatbestandsmäßiger und somit kein strafbarer Vorgang ist, so dass die Mitwirkung hieran ebenfalls nicht strafbar ist (Tröndle/Fischer, 50. Auflage, § 222, Rdn. 28; BayObLG NStZ 1997, 341; BGHSt 32, 262; OLG Celle NJW 2001, 2816, 2817).

    Eine solche, den Tatbestand bzw. die Zurechnung ausschließende Selbstgefährdung liegt aber nur dann vor, wenn der Geschädigte sich frei verantwortlich und in voller Kenntnis des Risikos und der Tragweite seiner Entscheidung in eine Gefahrensituation begibt (BayObLG NStZ 1997, 341); der Grund hierfür liegt letztlich im Prinzip der Selbstverantwortung (vgl. BGHSt 37, 179, 182).

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