Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,833
BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00 (https://dejure.org/2000,833)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2000 - 11 C 4.00 (https://dejure.org/2000,833)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2000 - 11 C 4.00 (https://dejure.org/2000,833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 105 Abs. 2 a
    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; Veranlagung der juristischen Person zur Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Steuergegenstand der Zweitwohnungssteuer; Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf durch Vorhalten ...

  • Wolters Kluwer

    Zweitwohnungssteuer - Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person - Veranlagung der juristischen Person zur Zweitwohnungssteuer - Aufwandsteuer - Steuergegenstand der Zweitwohnungssteuer - Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf durch ...

  • Judicialis

    GG Art. 105 Abs. 2 a

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zweitwohnungssteuer für eine juristische Person?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 105 Abs. 2a
    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; Veranlagung der juristischen Person zur Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Steuergegenstand der Zweitwohnungssteuer; Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf durch Vorhalten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 439
  • DVBl 2001, 478
  • DÖV 2001, 292
  • JZ 2001, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Diese Annahme ist, obwohl sie Landesrecht betrifft, zumindest insofern revisibel (§ 137 Abs. 1 VwGO), als die Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2 a GG vorgegebenen Begriff des Aufwands nicht verletzen darf (vgl. BVerwGE 109, 188 ).

    Dies hat das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt (ebenso: VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 1987 - 2 S 2335/86 - ; Bayer/Elmenhorst, KStZ 1995, S. 141 ; Bayer, KStZ 1998, S. 1 und DVBl 2000, 274 ; a.A. Birk in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 3 Nr. 228).

  • BVerwG, 02.07.1990 - 5 B 37.90

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Berufsfachschülers auf

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Insoweit handelt es sich im Übrigen um die Anwendung irrevisiblen Landesrechts, da die in Bezug genommenen Vorschriften der Abgabenordnung hier nur über den landesrechtlichen Gesetzesbefehl des § 11 Abs. 1 Nr. 5 b NKAG zur Anwendung kommen (stRspr vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96

    Hundesteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    In der Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - OVG 22 A 2455/96 ) ist die Möglichkeit, eine juristische Person zur Hundesteuer heranzuziehen, bislang verneint worden.
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Diese auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von Beginn an (vgl. BVerwGE 58, 230 ) verwendete und seitdem fortlaufend bestätigte (vgl. z.B. BVerwGE 99, 303 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 17) Begriffsbestimmung knüpft nicht allein an die Gewissheit oder die begründete Vermutung einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des potentiellen Steuerschuldners an.
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Diese auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von Beginn an (vgl. BVerwGE 58, 230 ) verwendete und seitdem fortlaufend bestätigte (vgl. z.B. BVerwGE 99, 303 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 17) Begriffsbestimmung knüpft nicht allein an die Gewissheit oder die begründete Vermutung einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des potentiellen Steuerschuldners an.
  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 7/88

    Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung von Basisgesellschaft im

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Eine natürliche Person als Inhaber einer Zweitwohnung kann sich mithin allein durch die Zwischenschaltung einer juristischen Person der Steuerpflicht nicht entziehen (vgl. BFHE 167, 273).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Die Zweitwohnungssteuer als vom Verfassungsgeber in Art. 105 Abs. 2 a GG begrifflich nicht bestimmte, sondern vorausgesetzte (so BVerfGE 65, 325 ) Aufwandsteuer ist eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird (BVerfGE 16, 64 ; 49, 343 ; 65, 325 ).
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Der Grund dafür ist jedoch allein darin zu sehen, dass es sich nach der verfassungsrechtlichen Ausprägung, die die letztgenannte Steuerart in ihrer Entwicklung erfahren hat (vgl. BVerfGE 31, 8 ff.; BVerfG, Beschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a.- ; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - ), bei der Spielautomatensteuer um eine indirekte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG handelt.
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Der Grund dafür ist jedoch allein darin zu sehen, dass es sich nach der verfassungsrechtlichen Ausprägung, die die letztgenannte Steuerart in ihrer Entwicklung erfahren hat (vgl. BVerfGE 31, 8 ff.; BVerfG, Beschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a.- ; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - ), bei der Spielautomatensteuer um eine indirekte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG handelt.
  • VG Oldenburg, 28.10.1999 - 2 A 4851/97

    Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Steuerpflichtigkeit von juristischen

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    BVerwG 11 C 4.00 VG 2 A 4851/97 .
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1987 - 2 S 2335/86
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

  • BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96

    Kommunalabgaben: Zweitwohnungssteuer bei zeitweiliger Vermietung

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.; Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07

    Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung

    Begriffskonstitutives Merkmal der Zweitwohnungssteuer ist daher das Wohnen des Steuerschuldners in zwei Wohnungen (so BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 f.), genauer gesagt die Pluralität und die Chronologie der wohnungsspezifischen Aufwandsbetätigung.

    Damit erlangt das Vorhalten einer zweiten Wohnung im Lichte der Regelvermutung nur deshalb steuerliche Relevanz, weil der Steuerpflichtige zugleich Inhaber einer Erstwohnung ist (so BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ff. [345]; BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 f. st. Rspr. seit BVerwGE 58, 230 [234]; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2007 - 14 K 10476/02 B - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07

    Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund,

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die Aufwandsteuern i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG (nur) den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen und damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997- BVerwG 8 B 224.97 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 5; Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ; Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00

    Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich

    Mit der Aufwandsteuer erfasst wird dementsprechend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich in der Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf äußert (so BVerwG, Urteil vom 27.9.2000, NVwZ 2001, 439; Urteil vom 12.4.2000, NVwZ 2001, 440).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Obwohl diese Auslegung in erster Linie Landesrecht betrifft, ist die Entscheidung des Berufungsgerichts doch insofern revisibel, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2 a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (zu diesem Überprüfungsmaßstab vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18, S. 10 f. und vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ).

    Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999, a.a.O., S. 190; ebenso Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18, S. 11 und Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 19, S. 16).

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Auch wenn der Satzungsgeber bei der Bestimmung des Steuergegenstandes nicht explizit auf die Regelungen des Melderechts Bezug genommen hat, liegt deren Heranziehung bei der Auslegung des Begriffs der "Hauptwohnung" doch zumindest nahe (vgl. BVerwG vom 27.9.2000 DÖV 2001, 292).
  • FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11

    Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG

    Der Begründung seiner Entscheidung vom 27.09.2000 (11 C 4/00, DÖV 2001, 292), nach der eine juristische Person nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht vorausgeschickt, dass die Zweitwohnungsteuer als vom Verfassungsgeber in Art. 105 Abs. 2a GG begrifflich nicht bestimmte, sondern vorausgesetzte Aufwandsteuer eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird, weswegen bei einer natürlichen Person ihr Konsum, d. h. die Einkommensverwendung für ihren persönlichen Lebensbedarf, das ausschlaggebende Merkmal ist, an das die Aufwandsteuer anknüpfen muss.
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 4 B 15.877

    Rechtswidrige Heranziehung einer GbR zur Zweitwohnungsteuer

    Da eine GbR mit dem Innehaben einer Wohnung keinen persönlichen Wohnbedarf befriedigt, sondern einen sonstigen (Gesellschafts-) Zweck verfolgt, kann sie - ebenso wie eine juristische Person (BVerwG, U.v. 27.9.2000 - 11 C 4/00 - NVwZ 2001, 439) - nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden (BayVGH, U.v. 10.12.2008 - 4 BV 07.1980 - juris Rn. 21 f.).

    Grundsätzlich ist allerdings ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG i. V. m. § 42 AO) dann anzunehmen, wenn für die Zwischenschaltung einer GbR nachvollziehbare wirtschaftliche oder sonstige Gründe fehlen und wenn die im Zuge des Immobilienerwerbs gegründete Gesellschaft ersichtlich keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet bzw. entfalten soll (BayVGH a.a.O., unter Hinweis auf BFH, U.v. 28.1.1992 - VIII R 7.88 - BFHE 167, 273 ff.; vgl. auch OVG SH a.a.O, juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 27.9.2000 - 11 C 4/00 - NVwZ 2001, 439; Engelbrecht in Schieder/Happ, Bayerisches Kommunalabgabengesetz, Stand Dez. 2014, Art. 3 Rn. 27a m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249

    Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

    Auch wenn der Satzungsgeber bei der Bestimmung des Steuergegenstandes nicht explizit auf die Regelungen des Melderechts Bezug genommen hat, liegt deren Heranziehung bei der Auslegung des Begriffs der "Hauptwohnung" doch zumindest nahe (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2000 - 11 C 4.00, DÖV 2001, 292).
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Zur näheren Bestimmung der "Hauptwohnung" kann auch ohne ausdrücklichen Verweis auf das Melderecht von dem dort herrschenden Begriffsverständnis ausgegangen werden (vgl. bereits BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500/502 mit Hinweis auf BVerwG, B.v. 27.9.2000 - 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439/440).
  • VG Kassel, 18.01.2019 - 7 K 1/16

    Zur Pferdesteuerpflicht eines Reitvereins

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11

    Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung;

  • VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10

    "Kulturförderabgabe" rechtmäßig

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01

    Zweitwohnungssteuer für die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnhaus;

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2016 - 9 LC 314/14

    Steuerbarer Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagdbezirk; Einkommenserzielung;

  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11

    Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig

  • OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16

    Beherbergungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; strukturelles

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 187/11

    Duisburg darf "Bettensteuer" erheben

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16

    Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben;

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11

    Duisburg darf "Bettensteuer" erheben

  • VG Stuttgart, 15.09.2005 - 11 K 2382/04

    Voraussetzungen für das Entfallen der Hundesteuerpflicht bei einem Hund eines

  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980

    Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 9 LA 27/18

    Aufwand; tatsächliche Aufwendungen; Erstattung; tatsächliche Finanzierung;

  • VG Münster, 26.10.2017 - 8 K 1158/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - 14 A 1860/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) gem.

  • VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10

    Jagdsteuerpflicht einer Kommune

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 9 LA 323/07

    Zweitwohnungsteuerpflicht des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21

    Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 5 A 1345/15

    Keine Heranziehung eines Bundeslandes zur Jagdsteuer

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 2306/99

    Aufwandsteuer; GmbH; Hundesteuer; juristische Person; Kampfhund; natürliche

  • VG Münster, 28.07.2004 - 9 K 321/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines kommunalen Abgabebescheids zur Erhebung

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00

    Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 386/01

    Wohnung, Zweitwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer,

  • VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 6 K 10.1088

    Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete; Jahresrohmiete als angemessene

  • VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05

    Aufwand; Innehaben; Insichgeschäft; juristische Person; Kapitalanlage;

  • VG Stuttgart, 07.02.2006 - 11 K 3598/04
  • BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Kassel, 27.04.2005 - 6 E 455/04

    Zur Hundesteuer für Diensthunde im Haushalt eines Diensthundeführers

  • VG München, 25.02.2011 - M 10 K 09.6084

    Vermietung von Flächen an eine GmbH; steuerrechtlich unbeachtliches

  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 4 ZB 10.2975

    Zweitwohnungsteuer; Billigkeitserlass; keine Steuerpflicht juristischer Personen

  • VG Münster, 04.08.2004 - 9 K 2064/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung einer Hundesteuer; Ausgestaltung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht