Rechtsprechung
BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 32 StGB
Notwehr (Erforderlichkeit; fehlende Feststellungen zu Art und Ausmaß der Kampflage; Schläge mit einer Eisenstange gegen den Kopf; milderes Mittel) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 StGB, § 32 Abs 2 StGB
Notwehr: Feststellungen zu einer Kampflage hinsichtlich der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung - IWW
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung bzgl. der "Kampflage" hinsichtlich Versagung der Rechtfertigung wegen Notwehr; Schläge mit der Eisenstange auf den Kopf zur Abwehr eines Angriffs
- rewis.io
Notwehr: Feststellungen zu einer Kampflage hinsichtlich der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 32 Abs. 1; StGB § 32 Abs. 2; StGB § 213
Beweiswürdigung bzgl. der "Kampflage" hinsichtlich Versagung der Rechtfertigung wegen Notwehr; Schläge mit der Eisenstange auf den Kopf zur Abwehr eines Angriffs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 08.06.2015 - 1 Ks 1/15
- BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15
Papierfundstellen
- JuS 2016, 562
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz …
Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ 2002, 203; Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153;… Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, Rn. 5). - BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs; …
Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203; vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153 und vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, JuS 2016, 562). - BGH, 01.02.2017 - 4 StR 635/16
Notwehr (Begriff des gegenwärtigen Angriffs: Voraussetzungen, objektive …
Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204; Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153;… Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, bei Hecker, JuS 2016, 562, 563).