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   BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21   

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BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21 (https://dejure.org/2021,53502)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2021 - 1 StR 397/21 (https://dejure.org/2021,53502)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2021 - 1 StR 397/21 (https://dejure.org/2021,53502)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 253 StGB; § 32 StGB; § 154c StPO
    Heimtückemord (keine Heimlichkeit erforderlich; fehlende Arglosigkeit des Erpressers); Einschränkung der Notwehr des Erpressungsopfers (Chantage; Verfahrenseinstellung; nemo tenetur; Zumutbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 StGB, § 211 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Mordmerkmal der Heimtücke bei tödlichem Gegenangriff des Erpressungsopfers; Notwehr gegen einen Erpresser

  • IWW

    § 211 Abs. 2 StGB, § 32 StGB, § 154c Abs. 2 StPO, § 33 StGB, § 35 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 211 StGB, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einschränkende Auslegung des Mordmerkmals der Heimtücke; Möglichkeit und Zumutbarkeit der Abwendung der vom Tatopfer ausgehenden Gefahr anders als durch dessen Tötung durch Einschalten der Strafverfolgungsbehörden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einschränkende Auslegung des Mordmerkmals der Heimtücke; Möglichkeit und Zumutbarkeit der Abwendung der vom Tatopfer ausgehenden Gefahr anders als durch dessen Tötung durch Einschalten der Strafverfolgungsbehörden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Tendenzen zur Normativierung heimtückespezifischer Arglosigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Heimtücke bei Tötung eines Erpressers durch das Erpressungsopfer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eskalierter Kokainkauf - Heimtückischer Mord

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Tötung eines Erpressers: zwar nicht gerechtfertigt, aber auch nicht unbedingt heimtückisch

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Täter-oder-Opfer-Fall

    § 211 StGB
    Materielles Strafrecht, Mord, Strafrecht BT

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erpresser müssen immer mit Selbstverteidigung rechnen

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Erpresser müssen immer mit Selbstverteidigung rechnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 288
  • StV 2023, 327
  • JuS 2022, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21
    Zwar war der Angeklagte entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht nur einem latenten, sondern einem andauernden und damit gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf seine freie Willensentschließung und sein Vermögen ausgesetzt (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, BGHSt 48, 207 ff. Rn. 16 mwN), weil die von gewalttätigen Übergriffen begleiteten fortlaufenden Drohungen des Tatopfers zwecks Durchsetzung der von ihm erstrebten rechtsgrundlosen Zahlungen ununterbrochen fortwirkten und sich sogar zunehmend intensivierten; die Tötung des S. war indes zur Abwehr dieses fortdauernden und sich zunehmend steigernden Angriffs nicht erforderlich.

    Dieser Weg wäre nicht nur erfolgversprechend gewesen, sondern auch geboten und dem Angeklagten zumutbar (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 23 und vom 12. Februar 2002 - 1 StR 403/02, BGHSt 48, 207 ff. Rn. 16).

    Zudem ermöglicht § 154c Abs. 2 StPO eine adäquate Auflösung des insoweit gegebenen Interessenkonfliktes (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2002 - 1 StR 403/02, BGHSt 48, 207 ff. Rn. 16).

    (b) Begeht der Täter seine Tat als Opfer einer Erpressung in einer bestehenden Notwehrlage, kann dies - unbeschadet der weiteren Voraussetzungen dieses Rechtfertigungsgrundes - Auswirkungen auf die Beantwortung der Frage heimtückischen Handelns haben (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2002 - 1 StR 403/02, BGHSt 48, 207 ff. Rn. 9).

    (c) In derartigen Konstellationen wird zudem die Frage aufgeworfen, ob das Tatopfer überhaupt arglos sein kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Februar 2002 - 1 StR 403/02, BGHSt 48, 207 ff. Rn. 10).

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21
    Da der Erpresser mit einer Ausübung des Notwehrrechts durch sein Opfer grundsätzlich jederzeit rechnen muss, spricht bereits die Grundkonstellation gegen dessen Arglosigkeit (vgl. BGHSt, aaO, vgl. auch Urteil vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13); deren Vorliegen ist aber dennoch aufgrund einer Gesamtwürdigung der konkreten Tatumstände im Einzelfall festzustellen (BGHSt, aaO).

    Da nämlich der Erpresser (späteres Tatopfer) in derartigen Konstellationen der wirkliche Angreifer ist, gegen dessen Angriff dem Erpressungsopfer aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 32 StGB und der dieser zugrunde liegenden strafrechtlichen Werteordnung das Notwehrrecht zusteht, mit dessen Ausübung der Erpresser in einer solchen Lage grundsätzlich rechnen muss (vgl. BGHSt, aaO, vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13), erscheint es bei wertender Betrachtung nicht systemgerecht, dem sich wehrenden Opfer, wenn es in der gegebenen Lage in den Randbereich der erforderlichen und gebotenen Verteidigung gerät oder gar exzessiv handelt, das Risiko aufzubürden, bei Überschreitung der rechtlichen Grenzen der Rechtfertigung oder auch der Entschuldigung sogleich das Mordmerkmal der Heimtücke zu verwirklichen (BGHSt, aaO).

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20

    Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21
    Dieser Weg wäre nicht nur erfolgversprechend gewesen, sondern auch geboten und dem Angeklagten zumutbar (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 23 und vom 12. Februar 2002 - 1 StR 403/02, BGHSt 48, 207 ff. Rn. 16).

    Das Mordmerkmal der Heimtücke ist insoweit einer - auch normativ orientierten - einschränkenden Auslegung zugänglich, die dem Wortsinn des Begriffs der Heimtücke mit dem ihm innewohnenden Element des Tückischen Rechnung zu tragen hat (BGHSt, aaO, Rn. 12; kritisch hierzu - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07 Rn. 20 und vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04 Rn. 19; vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 11 f., 18).

  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20

    Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen;

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07

    Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21
    Das Mordmerkmal der Heimtücke ist insoweit einer - auch normativ orientierten - einschränkenden Auslegung zugänglich, die dem Wortsinn des Begriffs der Heimtücke mit dem ihm innewohnenden Element des Tückischen Rechnung zu tragen hat (BGHSt, aaO, Rn. 12; kritisch hierzu - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07 Rn. 20 und vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04 Rn. 19; vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 11 f., 18).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21
    (b) Der Angeklagte vollzog seinen Gegenangriff auf S. insbesondere auch nicht aus einer von ihm gesuchten und vorbereiteten Situation heraus, was eine heimtückische Tatbegehung trotz der andauernden Erpressungslage begründen könnte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - 4 StR 589/94 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21
    Das Mordmerkmal der Heimtücke ist insoweit einer - auch normativ orientierten - einschränkenden Auslegung zugänglich, die dem Wortsinn des Begriffs der Heimtücke mit dem ihm innewohnenden Element des Tückischen Rechnung zu tragen hat (BGHSt, aaO, Rn. 12; kritisch hierzu - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07 Rn. 20 und vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04 Rn. 19; vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 11 f., 18).
  • BGH, 15.11.2023 - 1 StR 104/23

    Urteil wegen Mordes am Bahnhof von Weil der Stadt rechtskräftig

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Urteile vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20 Rn. 28 und vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19 Rn. 9; Beschlüsse vom 18. November 2021 - 1 StR 397/21 Rn. 12 f. und vom 4. März 2020 - 1 StR 32/20 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und

    Erst recht gilt dies hier mit Blick auf die festgestellte Bewegungslosigkeit des Opfers beim Beibringen der schweren Stichverletzungen und fehlende Fluchtversuche, womit sich das Landgericht im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung (BGH, Beschluss vom 18. November 2021 - 1 StR 397/21, NStZ 2022, 288, 290) hätte auseinandersetzen müssen.
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