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   BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97   

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https://dejure.org/1997,202
BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97 (https://dejure.org/1997,202)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 1 B 60.97 (https://dejure.org/1997,202)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 1 B 60.97 (https://dejure.org/1997,202)
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'Das Maria-Syndrom'

Aufführungsverbot für ein Theaterstück, § 166 StGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde in der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für die Revisionszulassung - Besonders hohe Anforderungen an das Vorliegen einer Eignung eines Theaterstücks zu konkreter Gefährdung des ...

  • maria-syndrom.de

    Maria-Syndrom

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 Abs. 1 StGB , Umfang der Informationsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 4 Abs. 1; 5 Abs. 3 GG
    Konkordanz zwischen Glaubens- und Kunstfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 304
  • NVwZ 1999, 422 (Ls.)
  • afp 1999, 113
  • JuS 1999, 911
 
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Wird zitiert von ... (776)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Der Bundesgerichtshof hat sich ebenfalls wiederholt mit diesem Problembereich beschäftigt (vgl. z.B. BGHSt 37, 55 [BGH 21.06.1990 - 1 StR 447/89]), teilweise unmittelbar im Zusammenhang mit § 166 StGB (GA 1961, 240).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Sie gewährt also Personen, die an dem Besuch einer Veranstaltung aus Informationsgründen interessiert sind, kein Recht darauf, daß die Veranstaltung stattfinden darf (vgl. auch Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in unterschiedlichen Zusammenhängen das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen mehrfach erörtert (vgl. z.B. BVerwGE 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]; 91, 223 ).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 22.92

    Indizierung eines "schlicht" jugendgefährdenden Kunstwerks; kein genereller

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in unterschiedlichen Zusammenhängen das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen mehrfach erörtert (vgl. z.B. BVerwGE 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]; 91, 223 ).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in mehreren Entscheidungen mit dem Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Straftatbeständen befaßt (vgl. z.B. BVerfGE 81, 278 ).
  • VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12

    Kein Anspruch einer Einzelperson auf Untersagung der Aufführung des Theaterstücks

    Trägerin des Rechtsguts des "öffentlichen Friedens" ist ausschließlich die staatliche Gemeinschaft (vgl. im Zusammenhang mit der Verneinung der Befugnis von Mitgliedern einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder eines sonstigen Mitglieds der Bevölkerung, das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu betreiben, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.6.1993, 3 Ws 99/93, juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 6.3.1995, 2 Ws 1369/93, juris), so dass sich der Antragsteller im Rahmen der polizeilichen Generalklausel von vornherein nicht auf dessen Verletzung berufen kann (anders insoweit der Sachverhalt, der den Entscheidungen OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.1996, 11 A 11503/96, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997, 1 B 60/97, juris, zugrunde lag; dort ging es lediglich um die objektive Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung, nicht um den Anspruch eines Einzelnen hierauf).

    Denn dieses wird in einem geschlossenen Theaterraum aufgeführt, so dass der Antragsteller der Aufführung fernbleiben kann und zu ihrer Kenntnisnahme nicht gezwungen wird (vgl. gegen die Berührung der Religionsfreiheit in diesem Zusammenhang Hufen , JuS 1999, S. 911 [912]; ders. , Staatsrecht II, Grundrechte, 2007, § 33 Rn. 51; anders u. U. wegen des "Überraschungseffekts" bei nicht erwarteten Fernsehbeiträgen, vgl. OVG Münster, Urt. v. 27.8.1996, 5 A 3485/94, juris Rn. 9, jedoch auch Rn. 11 ff.).

  • BSG, 28.02.2017 - B 12 R 21/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung;

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG Beschluss vom 16.11.1987 - 5b BJ 118/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 60; BSG Beschluss vom 22.7.1988 - 7 BAr 104/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 65; BSG Beschluss vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG Beschluss vom 11.12.1997 - 1 B 60/97 - NJW 1999, 304 und BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 02.03.2015 - B 12 KR 60/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
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