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   BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15   

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https://dejure.org/2015,40540
BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15 (https://dejure.org/2015,40540)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2015 - 5 StR 397/15 (https://dejure.org/2015,40540)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15 (https://dejure.org/2015,40540)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB
    Notwehr (Erforderlichkeit; fehlende Feststellungen zu Art und Ausmaß der Kampflage; Schläge mit einer Eisenstange gegen den Kopf; milderes Mittel)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 StGB, § 32 Abs 2 StGB
    Notwehr: Feststellungen zu einer Kampflage hinsichtlich der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung

  • IWW

    § 32 Abs. 2 StGB, § 32 Abs. 1 StGB, § 213 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bzgl. der "Kampflage" hinsichtlich Versagung der Rechtfertigung wegen Notwehr; Schläge mit der Eisenstange auf den Kopf zur Abwehr eines Angriffs

  • rewis.io

    Notwehr: Feststellungen zu einer Kampflage hinsichtlich der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32 Abs. 1; StGB § 32 Abs. 2; StGB § 213
    Beweiswürdigung bzgl. der "Kampflage" hinsichtlich Versagung der Rechtfertigung wegen Notwehr; Schläge mit der Eisenstange auf den Kopf zur Abwehr eines Angriffs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JuS 2016, 562
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15
    Art und Ausmaß der "Kampflage' sind aber bestimmend für die Frage der Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; die Beurteilung muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung erfolgen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106; Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15
    Art und Ausmaß der "Kampflage' sind aber bestimmend für die Frage der Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; die Beurteilung muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung erfolgen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106; Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117).
  • BGH, 17.03.2011 - 5 StR 4/11

    Minder schwerer Fall des Totschlags, gefährliche Körperverletzung; Milderung;

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15
    b) Für den Fall, dass es abermals zu einer Verurteilung des Angeklagten kommen sollte, wird zu prüfen sein, ob wegen des hier offensichtlich erfüllten Provokationstatbestandes der ersten Alternative des § 213 StGB eine (weitere) Strafrahmenverschiebung vorzunehmen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24 mwN).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Nebenklageberechtigung; Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15
    Art und Ausmaß der "Kampflage' sind aber bestimmend für die Frage der Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; die Beurteilung muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung erfolgen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106; Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117).
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