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   OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15   

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OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15 (https://dejure.org/2015,24072)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.07.2015 - 2 Ss 94/15 (https://dejure.org/2015,24072)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 2 Ss 94/15 (https://dejure.org/2015,24072)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    Falsche Verdächtigung, mittelbare Täterschaft, Beihilfe, Bußgeldverfahen

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft hinsichtlich einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Eigener Namen im fremden Anhörungsbogen: Beihilfe zur falschen Verdächtigung!

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Verkauf von Punkten in Flensburg ist möglich - aber strafbar; § 164 I StGB

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft - Falsche Verdächtigung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 Alt 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 164 Abs 2 StGB
    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft hinsichtlich einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Finger weg von falschen Einlassungen/Verdächtigungen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Strafbarkeit bei unzulässiger OWi-Verteidigung - nicht falschen Fahrer benennen und nicht mit diesem zusammenwirken!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Ich bin gefahren" - Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Falsche Verdächtigung bei gemeinsamer bewusster Irreführung der Bußgeldbehörde

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bewusste Irreführung der Bußgeldbehörde kann Straftat sein

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Falsche Angaben zum Fahrer bei Ordnungswidrigkeiten sind strafbar

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Benennung einer anderen Person als Fahrer kann strafbar sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Mein Kumpel ist gefahren" kann zur Strafbarkeit führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    (Neue) Strafbarkeitsfalle bei Übernahme von Bußgeld/Punkten für einen anderen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Punkten bzw. Bußgeldern kann als falsche Verdächtigung strafbar sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Sag einfach, dass Du gefahren bis"

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Falsche Selbstbezichtigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Mittelbar-täterschaftliche Falschverdächtigung durch ein objektiv tatbestandslos handelndes doloses Gehilfenwerkzeug? (RiLG Jan Dehne-Niemann; HRRS 2016, 453-466)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falschverdächtigung in mittelbarer Täterschaft durch Veranlassung zur Selbstbezichtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 155
  • JuS 2016, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 365/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15
    Zwar dient der Tatbestand der falschen Verdächtigung in § 164 Abs. 2 StGB auch dem Schutz des durch eine falsche Tatsachenbehauptung in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigten Angezeigten, nach der zutreffenden herrschenden Meinung (BGHSt 5, 66ff.; 9, 240ff.; Ruß in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 164, Rn. 1f.; Fischer, a.a.O., § 164, Rn. 2) schützt die Vorschrift aber zugleich die inländische staatliche Rechtspflege vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme.

    Dabei reicht die Verletzung eines Schutzobjekts zur Verwirklichung des Tatbestands aus, so dass die Einwilligung des Verdächtigten in die falsche Verdächtigung die Rechtswidrigkeit der Tat nicht entfallen lässt (BGHSt 5, 66ff.).

  • RG, 11.06.1906 - I 1145/05

    1. Kann ein Gehilfe durch freiwilliges Aufgeben des Versuchs niemals

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15
    Es galt nach herrschender Meinung (so schon RGSt 39, 37ff.) weiter beim Diebstahl gemäß § 242 StGB vor der Einführung der Drittzueignungsabsicht durch das 6. Strafrechtsreformgesetz (BGBl, Teil I, 1998, S. 164ff.) für die Verantwortlichkeit desjenigen, der in Kenntnis des Sachverhalts, aber ohne eigene Zueignungsabsicht den objektiven Tatbestand verwirklichte, wenn die Zueignungsabsicht beim Hintermann gegeben war.
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63

    Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15
    Allerdings besteht in den Fällen der sog. notwendigen Teilnahme in Rechtsprechung und Literatur (BGHSt 10, 386; 19, 107 ff.; BGH NStZ 1993, 239; Schünemann, a.a.O., vor § 26, Rn. 24ff.) im Grundsatz Einigkeit darüber, dass die Tatbeteiligung des durch einen Straftatbestand Geschützten nicht unter § 27 Abs. 1 StGB fällt.
  • BGH, 01.10.1957 - 5 StR 404/57

    Verkuppelter - Anstiftung zur Kuppelei - Kupplerische Betätigung - Angebot von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15
    Allerdings besteht in den Fällen der sog. notwendigen Teilnahme in Rechtsprechung und Literatur (BGHSt 10, 386; 19, 107 ff.; BGH NStZ 1993, 239; Schünemann, a.a.O., vor § 26, Rn. 24ff.) im Grundsatz Einigkeit darüber, dass die Tatbeteiligung des durch einen Straftatbestand Geschützten nicht unter § 27 Abs. 1 StGB fällt.
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15
    Ein unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten Ka liegt nicht vor, weil mit dem Angeklagten Kr eine Person verdächtigt wurde, für deren Täterschaft bis dahin keine Anhaltspunkte bestanden und die der Bußgeldbehörde erstmals vom Angeklagten präsentiert wurde (BGH NJW 2015, 1705, Rn. 33 in juris).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13

    Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15
    Das gegen den Angeklagten Kr durchgeführte Bußgeldverfahren ist ein behördliches Verfahren im Sinne des § 164 Abs. 2 StGB (BGH MDR 1978, 623; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2013 - III - 5 RVS 39/13, Rn. 24 bei juris), und zwar gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB einschließlich des gerichtlichen Verfahrens beim Amtsgericht Nürtingen.
  • BGH, 03.05.1956 - 3 StR 77/56

    Fangbriefe - § 16 StGB, aberratio ictus, § 164 StGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15
    Zwar dient der Tatbestand der falschen Verdächtigung in § 164 Abs. 2 StGB auch dem Schutz des durch eine falsche Tatsachenbehauptung in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigten Angezeigten, nach der zutreffenden herrschenden Meinung (BGHSt 5, 66ff.; 9, 240ff.; Ruß in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 164, Rn. 1f.; Fischer, a.a.O., § 164, Rn. 2) schützt die Vorschrift aber zugleich die inländische staatliche Rechtspflege vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme.
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15
    Entscheidend kommt es aber darauf an, ob der Hintermann die Tatherrschaft im Sinne der Herrschaft über das Ob und Wie der Tatbestandsverwirklichung, unter Umständen auch nur den Willen zur Tatherrschaft, sowie ein eigenes Tatinteresse hatte (BGHSt 35, 347ff., Rn 14ff. bei juris; Schünemann, a.a.O., § 25, Rn. 65; Fischer, StGB, 62. Auflage, § 25, Rn. 6).
  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83

    Sirius - § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft, Selbsttötung, überlegenes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15
    Anders liegen dagegen die Fälle der Veranlassung zur objektiv tatbestandslosen Selbstschädigung des Geschädigten durch einen Hintermann, die regelmäßig dann straflos sind, wenn der Hintermann nicht noch aus einem darüber hinausgehenden Grund die Tatherrschaft über die vom Geschädigten vorgenommene Tathandlung ausübt (vgl. BGHSt 32, 38ff., Rn. 14 in juris; Schünemann, a.a.O., § 25, Rn. 106ff.).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2018 - 4 Rv 25 Ss 982/17

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Zur Frage der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft gemäß § 164, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB beim Ausfüllen eines Anhörungsbogens durch einen Dritten in einem Bußgeldverfahren (Bestätigung von OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. April 2017, 1 Ws 42/17, NJW 2017, 1971 Rn. 18 ff.; Ablehnung von OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15, NStZ 2016, 155, juris Rn. 8).(Rn.20).

    Aus diesem Grund kommt es nicht mehr entscheidend darauf an, dass dem Angeklagten das Ausfüllen des Anhörungsbogens hier nicht nach den Grundsätzen der mittelbaren Täterschaft zugerechnet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. April 2017 - 1 Ws 42/17, NJW 2017, 1971 Rn. 18 ff.; a. A. OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015 - 2 Ss 94/15, juris Rn. 8).

  • OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17

    Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft: Bestimmung eines anderen zur

    Die Bestimmung einer anderen Person zu einer straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit ist - ohne Hinzutreten weiterer, eine Tatherrschaft begründender Umstände - mangels teilnahmefähiger Haupttat als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren (im Anschluss an LG Heilbronn, Beschluss vom 9. März 2017, 8 KLs 24 Js 28058/15; entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15).

    Damit widerspricht das Landgericht Heilbronn der dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2015 (2 Ss 94/15; bestätigt in dem genannten Beschluss vom 6. August 2015 - 2 Ss 822/14) zugrunde liegenden Rechtsauffassung; dort hat der 2. Strafsenat in einem vergleichbaren Fall die Auffassung vertreten, dass sich der tatsächliche Fahrer als mittelbarer Täter des § 164 Abs. 2 StGB und der sich zu Unrecht als Fahrer Bezichtigende der Beihilfe hierzu strafbar gemacht haben.

    Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in dem genannten Urteil vom 23. Juli 2015 (2 Ss 94/15, NStZ 2016, 155 - zitiert nach juris) den dortigen Fahrer als mittelbaren Täter einer falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB angesehen, was zur Zurechnung der Tathandlung der sich selbst durch die Angaben auf dem Zeugenfragebogen bzw. Anhörungsschreiben gegenüber der Bußgeldbehörde als angeblichen Fahrer bezichtigenden Person führt.

    Ferner erfasse auch § 258 Abs. 1 StGB keine Handlung, die lediglich das Ziel verfolge, die bußgeldrechtliche Ahndung eines anderen zu vereiteln; diese gesetzlichen Wertungen würden durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart konterkariert (so Hecker, JuS 2016, 82, 84 - zitiert nach juris).

  • LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15

    Falsche Verdächtigung: Bestimmung einer anderen Person zur Selbstbezichtigung

    Bestimmt jemand eine andere Person zur straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit, so ist dies - ohne Hinzutreten weiterer, eine tatsächliche Tatherrschaft begründender Umstände - als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren (entgegen OLG Stuttgart Urteil vom 23. Juli 2015, 2 SS 94/15).

    Bleibt zuletzt die Fallgruppe des absichtslosen dolosen Werkzeuges, bezüglich derer jedoch bereits grundsätzliche Bedenken gerechtfertigt sind, da sie das Grundprinzip der Tatherrschaftslehre preisgibt: die reale Herrschaft über den als Werkzeug funktionalisierten Tatmittler und das Tatgeschehen (Hecker JuS 2016, 82).

    So argumentiert das OLG Stuttgart (Urteil vom 23. Juli 2015 - 2 Ss 94/15 -, juris), auf dessen Rechtsansicht sich die Anklage stützt, der dort Angeklagte sei "... im vorliegenden Fall mittelbarer Täter, weil er im Wege einer wertenden Zuschreibung Tatherrschaft und Wille zur Tatherrschaft hatte und die Tat allein in seinem Interesse begangen wurde".

  • OLG Stuttgart, 06.08.2015 - 2 Ss 822/14

    Falsche Verdächtigung durch unzutreffende Selbstbezichtigung als Täter einer

    Führen - wie im vorliegenden Fall - der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, hat dies vielmehr entsprechend der zutreffenden Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in der Zuschrift vom 22. Mai 2015, zu der die Angeklagte rechtliches Gehör hatte, für den Täter eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft gemäß §§ 164 Abs. 2, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB und für die weitere Person wegen Beihilfe zur Folge (vgl. hierzu im Einzelnen OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015 - 2 Ss 94/15 -, das zur Veröffentlichung vorgesehen ist).
  • AG Speyer, 26.03.2019 - 8a Ds 5313 Js 40747/18

    Falsche Verdächtigung § 164 StGB - kein Tätigkeits- und kein Erfolgsdelikt

    3 St 179/91">NJW 1992, 1248, OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015 - 2 Ss 94/15 -, Rn. 1, juris) um ein schlichtes Tätigkeitsdelikt handelt.
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