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   OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99   

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https://dejure.org/1999,6243
OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99 (https://dejure.org/1999,6243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.1999 - 10 W 125/99 (https://dejure.org/1999,6243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 10 W 125/99 (https://dejure.org/1999,6243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 940; ; UWG § 24; ; MarkenG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; UWG § 24; ZPO § 104 Abs. 3 § 940
    Erstattung von Kosten der Schutzschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unlauterer Wettbewerb; Konkurrent; Konkurrenz; Werbung; Werbemaßnahme; Einstweilige Verfügung; Abmahnung; Schutzschrift

Papierfundstellen

  • JurBüro 2000, 423
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 10 W 232/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Verkehrsanwaltsgebühr einem kaufmännisch geführten Unternehmen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zu erstatten (Beschluß vom 16. November 1995, Az: 10 W 232/95, veröffentlicht in OLGR-Düsseldorf 1996, 107).
  • OLG Hamburg, 15.09.1994 - 8 W 211/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die außergerichtlichen Kosten für die Fertigung einer Schutzschrift, welche vor Rechtshängigkeit des Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bei dem Prozeßgericht eingeht, nach einer kostenfälligen Zurückweisung des Antrages im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig, wenn die Schrift durch einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt verfaßt wurde (Beschluß vom 2. Januar 1995, Az: 10 W 137/94, veröffentlicht in MDR 1995, 859, Rpfleger 1995, 381; JMBl 1995, 95; OLGR-Düsseldorf 1995, 178 sowie in Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1995, 192).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.1991 - 10 W 48/91

    Anwaltskosten; Reisekosten; Wirtschaftsunternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99
    Einem Wirtschaftsunternehmen, das - wie hier die Antragsgegnerin - eine nicht unerhebliche gewerbliche Tätigkeit entfaltet, ist unter Berücksichtigung des Gebotes der sparsamen Prozeßführung eine schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation geführte Unterrichtung ihres Prozeßbevollmächtigten ausreichend und zumutbar, wenn es sich um einen durchschnittlich gelagerten Rechtsstreit handelt, der keine wesentlichen Kenntnisse oder Erfahrung der Partei bei der Sachdarstellung gegenüber einem Anwalt erfordert (Senat Beschluß vom 23. Mai 1991, Az: 10 W 48/91, abgedruckt in Rpfleger 1991, 522).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.1995 - 10 W 137/94

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die Fertigung einer Schutzschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die außergerichtlichen Kosten für die Fertigung einer Schutzschrift, welche vor Rechtshängigkeit des Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bei dem Prozeßgericht eingeht, nach einer kostenfälligen Zurückweisung des Antrages im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig, wenn die Schrift durch einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt verfaßt wurde (Beschluß vom 2. Januar 1995, Az: 10 W 137/94, veröffentlicht in MDR 1995, 859, Rpfleger 1995, 381; JMBl 1995, 95; OLGR-Düsseldorf 1995, 178 sowie in Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1995, 192).
  • OLG Köln, 06.03.1995 - 17 W 318/94

    Verfahrenszugehörigkeit der Schutzschrift; Erstattungsfähigkeit lediglich einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99
    Im Hinblick auf den begrenzten und nur auf Prävention gerichteten Schutzzweck ist Kriterium für die Verfahrensbezogenheit einer Schutzschrift, ob sie sich im Hinblick auf das tatsächlich anhängig gewordene Verfügungsverfahren als ein taugliches Mittel der vorbeugenden Rechtsverteidigung durch Einbringung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und durch Einwirkung auf den Verfahrensgang erwiesen hat (OLG Köln Rpfleger 1995, 518).
  • KG, 24.07.1997 - 1 W 1069/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99
    Kommt es nicht zur Anhängigkeit eines solchen Verfahrens, scheidet auch eine Kostenfestsetzung gemäß §§ 103 ff. ZPO aus (KG JurBüro 1998, 30).
  • OLG Hamburg, 23.10.2013 - 4 W 100/13

    Kostenerstattung für multiple Schutzschriften - Wettbewerbssache:

    Voraussetzung ist mithin, dass es zu einem Prozessrechtsverhältnis der Parteien kommt, das schließlich die Grundlage des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs bildet (OLG Düsseldorf JurBüro 2000, 423; OLG Rostock NJW-RR 2011, 575; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 55, Rn. 55; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 71. Aufl., § 91 Rn. 192; Münchener Kommentar-Schulz, ZPO, 4. Aufl., § § 103 Rn. 8).
  • OLG Rostock, 21.10.2010 - 5 W 117/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer bei einem unzuständigen Gericht

    Die Kosten einer bei einem unzuständigen Gericht eingereichten Schutzschrift sind zwar grundsätzlich nicht erstattungsfähig (OLG Düsseldorf JurBüro 2000, 423 ).
  • LG Hamburg, 14.06.2012 - 324 O 729/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinterlegung einer

    Aus der vom Erinnerungsführer zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (JurBüro 2000, 423) ergibt sich nicht, dass eine Erstattung der Kosten für die Hinterlegung einer Online-Schutzschrift nicht als notwendige Rechtsverfolgungskosten festgesetzt werden könnten.
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