Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.07.2002 - 23 W 175/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit nach Zivilprozessreform; Selbstkorrektur durch das Ausgangsgericht im Rahmen der Bescheidung einer Gegenvorstellung; Zulassungsgrund; Verletzung von Verfahrensgrundrechten
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 318 § 321 a § 544 § 574
Nach der seit dem 01.01.2002 geltenden Neufassung der ZPO kommt eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit nicht mehr in Betracht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 16.04.2002 - 7 T 136/02
- OLG Hamm, 15.07.2002 - 23 W 175/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 296
- JurBüro 2002, 653
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2002 - 23 W 175/02
Zudem hat er in § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO einen Grund für die Zulassung der Revision eingeführt, der nach der Gesetzesbegründung auch die Verletzung von Verfahrensverstößen umfassen soll (…vgl. BT-Dr. 14/4722, S. 104 re. Sp.; BGH NJW 2002, 1577).
- OLG Celle, 18.10.2005 - 16 W 90/05
Sofortige Beschwerde als Rechtsbehelf gegen die das Unterlassen einer notwendigen …
Auch die Oberlandesgerichte lassen, soweit ersichtlich einheitlich, die außerordentliche Beschwerde nicht mehr zu (OLGR Celle 2002, Frankfurt NJW-RR 2003, 140; Hamm MDR 2003, 296; Karlsruhe Report 2003, 225; KG MDR 2002, 1086; Köln Report 2003, 35; Rostock Report 2003, 120). - OLG Schleswig, 09.08.2004 - 4 W 47/04
Orientierungssatz: Keine außerordentliche Beschwerde gegen zweitinstanzliche …
Dieser Ansicht schließt sich der erkennende Senat im Wege der Analogie an (vgl. auch OLG Hamm, MDR 2003, 296). - KG, 19.03.2004 - 15 W 17/04
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung …
Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz ist für ein solches außerordentliches Rechtsmittel kein Raum mehr; vielmehr kommt nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, in Betracht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02; BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02; OLG Hamm MDR 2003, 296; OLG Celle OLGR 2002, 304; KG MDR 2002, 1086; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140). - KG, 03.02.2004 - 15 W 5/04
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die …
In solchen Fällen kommt nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, die sie erlassen hat, in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02; OLG Hamm MDR 2003, 296; OLG Celle OLGR 2002, 304; KG MDR 2002, 1086; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.02.2002 - 5 U 24/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 693 Abs. 2
Rückwirkung der Unterbrechung der Verjährung auf den Zeitpunkt der Einreichung des Mahnantrages
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.01.2001 - 15 O 46/00
- OLG Düsseldorf, 22.02.2002 - 5 U 24/01
Papierfundstellen
- JurBüro 2002, 653
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09
Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von …
Die Frage, ob die Zustellung demnächst im Sinne des § 167 ZPO erfolgt ist, wenn die Zustellungsverzögerung durch falsche Anschriftenangaben vom Antragsteller zu verantworten ist, stellt sich nicht (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 2794; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 653;… LG Berlin Urt. v. 15.02.2007 Az. 10 O 433/06 - zitiert nach juris). - LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06
Verjährung; Bürgschaftsvertrag: "Demnächst" erfolgte Zustellung eines …
Zu Recht weist nämlich das OLG Düsseldorf im dortigen Fall darauf hin, dass nach Ablauf von 5 Jahren Veranlassung bestanden hätte, vor Mahnantragstellung die alte Anschrift zu überprüfen, da in einer solchen Zeitspanne Veränderungen immer möglich sind (OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 653 f.; sowie MDR 1999, 1462). - OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 13 U 119/08
Demnächst-Zustellung bei Wahrung einer Ausschlussfrist
Derselbe Senat hat bereits in einem früheren Urteil vom 22.02.2002 zu Az. 5 U 24/01 die vom erkennenden Senat geteilte Rechtsauffassung vertreten, dass die Klagepartei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter gehalten ist, rechtzeitig vor der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen die Richtigkeit der letzten bekannten Anschrift der späteren Beklagtenpartei zu überprüfen, wenn zwischen dem letzten Kontakt der späteren Prozessparteien ein mehrere Jahre umfassender Zeitraum liegt.