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AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Unternehmens auf Erstattung der Kosten zur Einschaltung eines Inkassounternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JurBüro 2007, 91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
Auszug aus AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06
Dabei ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass ein Gläubiger/Geschädigter einen Ersatz für den üblichen Aufwand an Zeit und Mühe bei der Forderungsrealisierung selbst dann nicht ersetzt verlangen kann, wenn er eigens hierfür eine mit besonderen Personal- und Sachmitteln ausgestattete Abteilung unterhält (vgl. BGH NJW 76, 1256; 77, 35; 80, 119; 80, 1519 und bei Löwitsch NJW 86, 1726; Jäckle NJW 95, 2768 Fußnote 4; OLG Dresden NJW-RR 94, 1141). - OLG Frankfurt, 14.11.1989 - 11 U 14/89
Beauftragung eines Inkassoinstituts; Ersatzfähigkeit von Kosten
Auszug aus AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06
Von der in ähnlich gelagerten Fällen allgemein vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 90, 729;… Palandt - Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rdnr. 49) vermag sich das Gericht nicht zu überzeugen. - BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
Auszug aus AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06
Dabei ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass ein Gläubiger/Geschädigter einen Ersatz für den üblichen Aufwand an Zeit und Mühe bei der Forderungsrealisierung selbst dann nicht ersetzt verlangen kann, wenn er eigens hierfür eine mit besonderen Personal- und Sachmitteln ausgestattete Abteilung unterhält (vgl. BGH NJW 76, 1256; 77, 35; 80, 119; 80, 1519 und bei Löwitsch NJW 86, 1726; Jäckle NJW 95, 2768 Fußnote 4; OLG Dresden NJW-RR 94, 1141). - BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74
Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines …
Auszug aus AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06
Dabei ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass ein Gläubiger/Geschädigter einen Ersatz für den üblichen Aufwand an Zeit und Mühe bei der Forderungsrealisierung selbst dann nicht ersetzt verlangen kann, wenn er eigens hierfür eine mit besonderen Personal- und Sachmitteln ausgestattete Abteilung unterhält (vgl. BGH NJW 76, 1256; 77, 35; 80, 119; 80, 1519 und bei Löwitsch NJW 86, 1726; Jäckle NJW 95, 2768 Fußnote 4; OLG Dresden NJW-RR 94, 1141).
- AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13
Tritt ein Schuldnerverzug durch eine Mahnung vor dem Ablauf einer Prüfungsfrist …
Ein Großkonzern bedarf zur vorgerichtlichen Geltendmachung einer schlichten Entgeltforderung jedoch nicht der Hilfe eines externen Inkassounternehmens; er ist nach Auffassung des Gerichts nicht befugt, seinen Forderungseinzug auf Kosten des Schuldners an Dritte zu delegieren (zutreffend: AG Bochum, JurBüro 2007, 91).