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   AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06   

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https://dejure.org/2006,26492
AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06 (https://dejure.org/2006,26492)
AG Bochum, Entscheidung vom 06.10.2006 - 75 C 187/06 (https://dejure.org/2006,26492)
AG Bochum, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 75 C 187/06 (https://dejure.org/2006,26492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2007, 91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06
    Dabei ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass ein Gläubiger/Geschädigter einen Ersatz für den üblichen Aufwand an Zeit und Mühe bei der Forderungsrealisierung selbst dann nicht ersetzt verlangen kann, wenn er eigens hierfür eine mit besonderen Personal- und Sachmitteln ausgestattete Abteilung unterhält (vgl. BGH NJW 76, 1256; 77, 35; 80, 119; 80, 1519 und bei Löwitsch NJW 86, 1726; Jäckle NJW 95, 2768 Fußnote 4; OLG Dresden NJW-RR 94, 1141).
  • OLG Frankfurt, 14.11.1989 - 11 U 14/89

    Beauftragung eines Inkassoinstituts; Ersatzfähigkeit von Kosten

    Auszug aus AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06
    Von der in ähnlich gelagerten Fällen allgemein vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 90, 729; Palandt - Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rdnr. 49) vermag sich das Gericht nicht zu überzeugen.
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06
    Dabei ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass ein Gläubiger/Geschädigter einen Ersatz für den üblichen Aufwand an Zeit und Mühe bei der Forderungsrealisierung selbst dann nicht ersetzt verlangen kann, wenn er eigens hierfür eine mit besonderen Personal- und Sachmitteln ausgestattete Abteilung unterhält (vgl. BGH NJW 76, 1256; 77, 35; 80, 119; 80, 1519 und bei Löwitsch NJW 86, 1726; Jäckle NJW 95, 2768 Fußnote 4; OLG Dresden NJW-RR 94, 1141).
  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74

    Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines

    Auszug aus AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06
    Dabei ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass ein Gläubiger/Geschädigter einen Ersatz für den üblichen Aufwand an Zeit und Mühe bei der Forderungsrealisierung selbst dann nicht ersetzt verlangen kann, wenn er eigens hierfür eine mit besonderen Personal- und Sachmitteln ausgestattete Abteilung unterhält (vgl. BGH NJW 76, 1256; 77, 35; 80, 119; 80, 1519 und bei Löwitsch NJW 86, 1726; Jäckle NJW 95, 2768 Fußnote 4; OLG Dresden NJW-RR 94, 1141).
  • AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13

    Tritt ein Schuldnerverzug durch eine Mahnung vor dem Ablauf einer Prüfungsfrist

    Ein Großkonzern bedarf zur vorgerichtlichen Geltendmachung einer schlichten Entgeltforderung jedoch nicht der Hilfe eines externen Inkassounternehmens; er ist nach Auffassung des Gerichts nicht befugt, seinen Forderungseinzug auf Kosten des Schuldners an Dritte zu delegieren (zutreffend: AG Bochum, JurBüro 2007, 91).
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