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   OLG Köln, 02.05.2011 - I-17 W 78/11   

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https://dejure.org/2011,13405
OLG Köln, 02.05.2011 - I-17 W 78/11 (https://dejure.org/2011,13405)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2011 - I-17 W 78/11 (https://dejure.org/2011,13405)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - I-17 W 78/11 (https://dejure.org/2011,13405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die übereinstimmende Erledigungserklärung eines Rechtsstreits ist nur bei Vereinbarung einer materiell-rechtlichen Regelung durch die Parteien eine Einigung i.S.d. Nr. 1003 VV RVG; Voraussetzungen für ein Erfallen der Einigungsgebühr bei übereinstimmender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1003
    Erfallen der Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 526
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 24.10.2008 - 4 WF 118/08

    Einigungsgebühr im erledigten Umgangsrechtsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11
    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).

    Das Entstehen einer Einigungsgebühr bei Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen ist beispielsweise bejaht worden, wenn ein Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung für erledigt erklärt wurde, weil es zur Versöhnung zwischen den Parteien gekommen war (OLG Stuttgart, a. a. O.) oder wenn die Parteien in einem Umgangsrechtsverfahren sich zunächst auf eine vorläufige Regelung verständigen und das Familiengericht später feststellt, dass diese auch für die Zukunft funktioniert (OLG Köln FamRZ 2009, 539).

  • OLG Stuttgart, 14.10.2008 - 8 WF 169/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer 1,2-Terminsgebühr in einem

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11
    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).
  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11
    Dadurch soll das Bemühen und die erhöhte Verantwortung der beteiligten Anwälte honoriert werden, nicht zuletzt auch mit dem Ziel, die Gerichte zu entlasten (BGH BGHReport 2007, 847 = AGS 2007, 366).
  • OLG Köln, 11.11.2010 - 17 W 229/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11
    Dies hat der Senat in seiner der Klägerin und ihrem Verfahrensbevollmächtigten bekannten Beschwerdeentscheidung vom 11. Oktober 2010 - 17 W 229/10 - bereits wortwörtlich so ausgeführt.
  • OLG Köln, 19.05.2006 - 4 WF 49/06

    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im FGG -Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11
    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).
  • OLG Köln, 15.08.2005 - 4 WF 110/05

    Keine Einigungsgebühr bei übereinstimmender Hauptsacheerledigung

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11
    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 18 E 1013/08

    Terminsgebühr Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11
    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).
  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 8 W 13/12

    Keine Einigungsgebühr bei Erledigung der Hauptsache, wenn nicht zugleich

    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zu Stande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OLG Köln JurBüro 2011, 526; MDR 2006, 539; OLG Nürnberg MDR 2011, 455; Hartmann, Kostengesetze 41. Aufl. Nr. 1000 VV RVG Rn. 27; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 19. Aufl., VV 1000 Rn. 128, jeweils m. W. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2012 - 1 K 67.10

    Kostenfestsetzung; Beschwerde; Einigungsgebühr; Voraussetzungen; übereinstimmende

    Zwar kann, wie das Verwaltungsgericht richtig ausgeführt hat, eine Einigungsgebühr auch anfallen, wenn der Rechtsstreit durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wird, sofern über die Prozesshandlungen hinausgehend zugleich eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. nur OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 18 E 1013/08 -, Juris, Rdn. 7; Bayerischer VGH München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 10 C 08.777 -, Juris, Rdn. 10; OLG Köln, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 17 W 78/11 u.a. -, Juris, Rdn. 10; vgl. zum Wesen der Einigung grdl.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.2011 - 1 Ws 209/11   

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https://dejure.org/2011,10357
OLG Celle, 06.07.2011 - 1 Ws 209/11 (https://dejure.org/2011,10357)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2011 - 1 Ws 209/11 (https://dejure.org/2011,10357)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 1 Ws 209/11 (https://dejure.org/2011,10357)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Terminsgebühr, analoge Anwendung, versehentliche Terminsbenachrichtigung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 4114 VV RVG; Vorb. 4 Abs. 3 VV RVG
    Entstehen einer Terminsgebühr durch Erhalt einer mit dem Hinweis auf eine Verfahrensverbindung verbundenen Terminsbenachrichtigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer Terminsgebühr durch Erhalt einer mit dem Hinweis auf eine Verfahrensverbindung verbundenen Terminsbenachrichtigung

  • rechtsportal.de

    VV RVG Nr. 4114; RVG -VV 4 Abs. 3
    Entstehen einer Terminsgebühr durch Erhalt einer mit dem Hinweis auf eine Verfahrensverbindung verbundenen Terminsbenachrichtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Souveräner Umgang mit der Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 328 (Ls.)
  • Rpfleger 2011, 632
  • JurBüro 2011, 526
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ws 208/11

    Richterablehnung im Strafverfahren: Erledigung einer Beschwerdeentscheidung durch

    Mit Eingang der Akten bei der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg am 29. Dezember 2011 gemäß § 321 S. 2 StPO (s. Bl. 442 d. A.) ist ein Zuständigkeitswechsel des für Haftentscheidungen zuständigen Gerichts eingetreten, weshalb der Senat mit weiterem Beschluss vom heutigen Tage in derselben Sache (1 Ws 209/11) die noch nicht erledigte weitere Haftbeschwerde in einen Antrag auf Haftprüfung durch das jetzt befasste Gericht umgedeutet und das Verfahren zur Durchführung der Haftprüfung an die zuständige 6. kleine Strafkammer bei dem Landgericht Ravensburg zurückgegeben hat.
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