Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 30.01.1990

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.12.1989 - 5 S 2723/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4635
VGH Baden-Württemberg, 19.12.1989 - 5 S 2723/89 (https://dejure.org/1989,4635)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.1989 - 5 S 2723/89 (https://dejure.org/1989,4635)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - 5 S 2723/89 (https://dejure.org/1989,4635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwert - Widerruf wasserrechtlicher Erlaubnis für Kiesabbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 386
  • JurBüro 1990, 911
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.01.1990 - 8 W 9/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,14325
OLG Hamburg, 30.01.1990 - 8 W 9/90 (https://dejure.org/1990,14325)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.1990 - 8 W 9/90 (https://dejure.org/1990,14325)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 8 W 9/90 (https://dejure.org/1990,14325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1990, 911
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 14.07.1993 - 17 W 145/93

    Streitwertbestimmung bei einseitiger Erledigung der Hauptsache

    Auch der 12. Zivilsenat des OLG Köln (a.a.O.), der bislang die "überwiegende Meinung der Instanzgerichte geteilt" hatte, daß sich der Streitwert als Folge einer nur einseitigen Erledigungserklärung nicht ermäßige, hat seine Rechtsprechung erklärtermaßen nur deshalb aufgegeben, weil der Bundesgerichtshof in neueren Entscheidungen (NJW-RR 1988, 1465 und NJW-RR 1990, 1474) an seiner Ansicht festgehalten habe und andere Gerichte (OLG Hamburg, JurBüro 1990, 911 und OLG Schleswig, SchlHA 1990, 9) dem gefolgt seien.
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00

    Geltendmachung einer Werklohnforderung durch einen Mahnbescheid;

    Der Senat folgt der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß sich der Streitwert des Erledigungsstreits nach dem gemäß § 3 ZPO zu bewertenden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung der Erledigung der Hauptsache richtet und seinem Kosteninteresse entspricht, d.h. nach den bis zur Erledigungserklärung (anteilig) angefallenen Kosten (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH NJW-RR 1993, 765; NJW-RR 1996, 1210; OLG Hamburg, KostRsp ZPO § 3 Nr. 964; JurBüro 1990, 911; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 761; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 526; OLG München NJW-RR 1995, 1086; OLG Hamm, 12. ZS, JurBüro 1991, 1122; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl. § 91 a Rdn. 34).
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 7/01

    Neufestlegung eines Streitwertes mangels Berücksichtigungsmöglichkeit einer

    Der Senat folgt der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß sich der Streitwert des Erledigungsstreits nach dem gemäß § 3 ZPO zu bewertenden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung der Erledigung der Hauptsache richtet und seinem Kosteninteresse entspricht, d.h. nach den bis zur Erledigungserklärung (anteilig) angefallenen Kosten (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH NJW-RR 1993, 765; NJW-RR 1996, 1210; OLG Hamburg, KostRsp ZPO § 3 Nr. 964; JurBüro 1990, 911; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 761; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 526; OLG München NJW-RR 1995, 1086; OLG Hamm, 12. ZS, JurBüro 1991, 1122; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl. § 91 a Rdn. 34).
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