Rechtsprechung
OLG München, 10.06.1991 - 30 W 123/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 181
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg - 3 O 5407/90
- OLG München, 10.06.1991 - 30 W 123/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1470
- JurBüro 1991, 1256
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 11.02.1971 - 1 Ss 268/70
Auszug aus OLG München, 10.06.1991 - 30 W 123/91
Zwar sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich, nicht die polizeiliche Anmeldung (vgl. OLG Celle NJW 1971, 1227) doch steht aufgrund der Gesamtumstände fest, daß der Beklagte seine Ehefrau, welche in einem möblierten Zimmer in der elterlichen Wohnung des Beklagten gewohnt hat, alle vierzehn Tage in dieser seiner Wohnung besucht und dort mit ihr übernachtet hat.
- BayObLG, 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/04
Wirksamkeit der Ersatzzustellung
So heben etwa Haft von einigen Wochen oder Monaten (vgl. BGH NJW 1978, 1858) oder der Wehrdienst (vgl. OLG München NJW-RR 1991, 1470), selbst ein langdauernder Auslandsaufenthalt, die Eigenschaft als Wohnung im Sinne des § 180 ZPO jedenfalls dann nicht auf, wenn der Zustellungsadressat zu der Wohnung noch eine fortlaufende Beziehung aufrechterhält, wie es hier der Fall war.
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 13.03.1991 - 13 W 17/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JurBüro 1991, 1256
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 02.06.1977 - 20 W 411/77
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.03.1991 - 13 W 17/91
Insoweit verbleibt es daher bei dem allgemeinen zivilprozessualen Grundsatz (vgl. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO), daß derjenige, der ein anhängig gemachtes Rechtschutzbegehren zurücknimmt, die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 1978, 411 m.w.Nw.
- LAG Berlin, 18.02.1999 - 10 Ta 70/99
Zwangsvollstreckung: Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme
Für das Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO gilt hinsichtlich der Kostenfolge die Vorschrift des § 891 ZPO als Spezialvorschrift; diese verweist wiederum auf die §§ 91 ff. ZPO , so dass für eine Anwendung des § 788 ZPO kein Raum ist (…vgl. OLG München vom 01.08.1990 -- 21 W 1725/90 -- NJW-RR 1991, S. 1086 m.w.N.; OLG Oldenburg vom 13.03.1991 -- 13 W 17/91 -- Juristisches Büro 1991, S. 1256). - ArbG Mainz, 05.07.2006 - 9 Ca 217/06 § 819 ZPO verweist auf die §§ 91 ff. ZPO (OLG München 01. August 1990 - 21 W 1725/90 - NJW-RR 1991, 1086; OLG Oldenburg 13. März 1991 - 13 W 17/91 - JurBüro 1991, 1256; LAG Berlin 18. Februar 1999 - 10 Ta 70/99 - NZA-RR 2000, 44), mithin auch auf § 91a ZPO.