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   OLG Schleswig, 22.11.1994 - 9 W 160/94   

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OLG Schleswig, 22.11.1994 - 9 W 160/94 (https://dejure.org/1994,11115)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.11.1994 - 9 W 160/94 (https://dejure.org/1994,11115)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. November 1994 - 9 W 160/94 (https://dejure.org/1994,11115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1995, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89

    Gebühren für die Prüfung der Einzahlungsrelfe

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.1994 - 9 W 160/94
    Zwar wird in neuerer Zeit verschiedentlich die Auffassung vertreten, so wie der Notar die Auszahlungsreife bei ihm hinterlegter Beträge ohne besondere Vergütung zu prüfen habe, sei auch die Prüfung der Einzahlungsreife ein gebührenfreies Nebengeschäft zu dem Hinterlegungsgeschäft (so OLG Oldenburg JurBüro 1986, 429 ; OLG Hamm Rpfleger 1990, 315 = MittRhNotK 1990, 224 ; LG Koblenz MittRhNotK 1993, 134 mit ablehnender Anm. Brosette; RohstWedewer, § 149 KostG, Rn. 12; Korintenberg/Reimann, § 149 KostG, Rn. 7; - anders noch die Vorauflage, Rn. 9 - Göttlich/Mümmler, KostG, 11. Aufl., "Hebegebühr" 9.22; a.A. neben Brosette, a.a.O., Klein, Rpfleger 1988, 178, 180 und die Vorinstanz zu OLG Köln MittRhNotK 1991, 226 ; kritisch auch Lappe, § 147 KostG, Nr. 93).
  • OLG Hamm, 15.12.1994 - 15 W 287/94

    Bewertung der Vorauszahlung auf Erschließungskosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.1994 - 9 W 160/94
    4. Kostenrecht - Geschäftswert bei Vorauszahlung auf Erschließungskosten (OLG Hamm, Beschluß vom 15.12.1994- 15 W 287/94 - mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Dr. Karldieter Schmidt, Hamm) KostG §§ 20 Abs. 1 S. 1; 23 Abs. 1 Verkauft eine Gemeinde ein Baugrundstück und verpflichtet sich der Käufer zur Vorauszahlung eines bestimmten Betrages auf die anfallenden Erschließungskosten, so ist der Wert dieser Sicherungsverpflichtung als eine dem Käufer obliegende Leistung gern.
  • OLG Köln, 26.05.1994 - 18 W 14/94

    Recht und Pflicht des Notars, Genehmigungserklärungen einzuholen - Genehmigung,

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.1994 - 9 W 160/94
    teils an den Verkäufer bei Auszahlungsreife auskehre (vgl. BGH LM § 270 BGB Nr. 6 m. Anm. Reithmann = MittRhNotK 1994, 168).
  • BayObLG, 04.11.1983 - BReg. 3 Z 97/82

    Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Urkundenvorlage als selbständige

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.1994 - 9 W 160/94
    Das ist einhellige Meinung (vgl. Ackermann, DNotZ 1959, 123 ff., 125; Göttlich/Mümmler, KostG, 11. Aufl., "Vollzugsgebühi" 1,8; Korintenberg/Bengel, 12. Aufl., § 146 KostG, Rn. 23; OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 701 ; LG Köln JurBüro 1988, 1207; OLG Frankfurt DNotZ 1967, 577 ; BayObLGZ 1983, 262 ff., 264 = MittRhNotK 1983, 246 ).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08

    Ausschließliches Anfallen einer Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der

    Es sieht sich hieran durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Februar 1995 (JurBüro 1995, 598), des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 22. November 1994 (JurBüro 1995, 260), des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Februar 1991 (MittRhNotK 1991, 226) und des Kammergerichts vom 4. Februar 1986 (Rpfleger 1986, 282) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Nach einer Ansicht stellt die Überwachung der Fälligkeit des Kaufpreises eine von der Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto unabhängige notarielle Tätigkeit dar, die nach § 147 Abs. 2 KostO selbständig zu vergüten ist (OLG Köln ZNotP 2008, 255, 256; OLG Schleswig JurBüro 1995, 260; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 598; Tiedtke, Notarkosten im Grundstücksrecht, 2. Aufl., Rdn. 544; Brosette, MittRhNotK 1993, 135, 136; Schmidt, MittRhNotK 2000, 302; Klein, Rpfleger 1988, 178, 180).

    Die mit der Hebegebühr abgegoltene Verantwortung des Notars bestehe in der ordnungsgemäßen Verwaltung des ihm anvertrauten Geldes, insbesondere in der Feststellung der Auszahlungsreife (OLG Schleswig JurBüro 1995, 260).

    Das ist für die Prüfung der Auszahlungsreife des Kaufpreises, die den Käufer vor einer ungesicherten Vorleistung schützt, anerkannt (vgl. OLG Schleswig JurBüro 1995, 260, OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 823; OLG Hamm JurBüro 1987, 421; OLG Oldenburg JurBüro 1984, 272; Korintenberg/Reimann, KostO, 17. Aufl., § 149 Rdn. 7), gilt aber auch für eine dem Notar auferlegte Feststellung der Einzahlungsreife des Kaufpreises.

    Dass die gleiche Tätigkeit - die Prüfung der Kaufpreisfälligkeit - als eigenständiges, gemäß § 147 Abs. 2 KostO gesondert zu vergütendes Geschäft zu behandeln ist, wenn der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer zahlt (vgl. Senat, BGHZ 163, 77, 79) , schließt es nicht aus, sie bei Abwicklung des Kaufpreises über Notaranderkonto als Teil des Verwahrungsgeschäfts anzusehen (a.A. OLG Schleswig JurBüro 1995, 260, 261).

  • OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05

    Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in

    Sie gehen der Verwahrung vielmehr voraus und haben ihr gegenüber eigenständige Bedeutung (vgl. OLG Schleswig, JurBüro 1995, 260 f.).
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