Weitere Entscheidung unten: LG Kleve, 24.10.2000

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00   

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https://dejure.org/2001,5438
OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00 (https://dejure.org/2001,5438)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.01.2001 - 11 Wx 67/00 (https://dejure.org/2001,5438)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Januar 2001 - 11 Wx 67/00 (https://dejure.org/2001,5438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    RL 69/335/EWG Art. 10; ; RL 69/335/EWG Art. 12 Abs. 1 Buchst. e; ; AktG § 33; ; KostO § 30; ; KostO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Externer Gründungsprüfer - Gebühr für gerichtliche Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftswertfestsetzung; Aktiengesellschaft ; Externer Gründungsprüfer; Gerichtliche Bestellung ; Gesellschaftssteuerrichtlinie; Gebührenhöhe; Tatsächlicher Aufwand

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 270
  • JurBüro 2001, 261
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
    Nach der Auslegung, die der EuGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 02.12.1997 (ZIP 1998, 206 - "Fantask"; vgl. auch EuGH vom 29.09.1999 - "Modelo", ZIP 1999, 1681) vorgenommen hat, ist Art. 10 der Richtlinie so zu verstehen, dass er namentlich indirekte Steuern mit den gleichen Merkmalen wie eine Gesellschaftssteuer verbietet.

    Damit sind unter anderem alle Steuern und Abgaben gemeint, die für die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder die Erhöhung ihres Kapitals oder für die der Ausübung einer Tätigkeit vorangehende Eintragung oder sonstige Formalität, der eine Gesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform unterworfen werden kann, zu entrichten sind (EuGH a. a. O. Tz 21, ZIP 1998, 206, 208).

    Zudem kann ein Mitgliedsstaat pauschale Abgaben vorsehen und deren Höhe zeitlich unbegrenzt festsetzen, wenn er sich in regelmäßigen Abständen vergewissert, dass diese Beträge nicht die durchschnittlichen Kosten der betreffenden Vorgänge übersteigen (EuGH a. a. O. Tz 33, ZIP 1998, 206, 210).

    Art. 10 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie begründet für den Einzelnen Rechte, auf die er sich vor den nationalen Gerichten berufen kann (EuGH a. a. O. Tz 55, ZIP 1998, 206, 212).

    Damit unterfällt sie bereits Art. 10 Buchst. a (i. V. m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a), jedenfalls aber Art. 10 Buchst. c der Richtlinie, da die Gründungsprüfung und die deshalb erforderliche Bestellung eines Prüfers durch die Rechtsform der zu gründenden Gesellschaft bedingt ist, Art. 10 der Richtlinie aber indirekte Steuern mit den gleichen Merkmalen wie eine Gesellschaftssteuer verbieten und gleichzeitig eine Umgehung dieses Verbotes verhindern soll (EuGH a. a. O. Tz 21, ZIP 1998, 206, 208; vgl. auch OLG Köln ZIP 2000, 311, 312).

    Dabei müssen nach dem Urteil des EuGH nicht die tatsächlichen Kosten für den einzelnen konkreten Vorgang ermittelt werden; vielmehr ist eine Pauschalierung möglich (EuGH a. a. O. Tz 31, ZIP 1998, 206, 210).

  • OLG Köln, 06.12.1999 - 2 Wx 26/99

    Gebühren für die Eintragung einer Prokura

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
    Die obergerichtliche deutsche Rechtsprechung ist im Anschluss an die Entscheidung des EuGH der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung, dass die Wertgebühren nach § 26 KostO gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, sofern sie der Höhe nach den tatsächlichen Aufwand übersteigen, und daher richtlinienkonform reduziert werden müssen, solange der Gesetzgeber die Richtlinie nicht umgesetzt hat (BayObLG NJW 1999, 652; BayObLG NJW 1999, 654; OLG Köln NJW 1999, 1341; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 - jeweils für Eintragung einer Zweigniederlassung; BayObLG ZIP 1999, 363 - Ausscheiden eines Kommanditisten; OLG Köln ZIP 2000, 311 - Eintragung einer Prokura; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118 - Einlagenerhöhung und Eintritt eines Kommanditisten).

    Damit unterfällt sie bereits Art. 10 Buchst. a (i. V. m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a), jedenfalls aber Art. 10 Buchst. c der Richtlinie, da die Gründungsprüfung und die deshalb erforderliche Bestellung eines Prüfers durch die Rechtsform der zu gründenden Gesellschaft bedingt ist, Art. 10 der Richtlinie aber indirekte Steuern mit den gleichen Merkmalen wie eine Gesellschaftssteuer verbieten und gleichzeitig eine Umgehung dieses Verbotes verhindern soll (EuGH a. a. O. Tz 21, ZIP 1998, 206, 208; vgl. auch OLG Köln ZIP 2000, 311, 312).

  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
    Die obergerichtliche deutsche Rechtsprechung ist im Anschluss an die Entscheidung des EuGH der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung, dass die Wertgebühren nach § 26 KostO gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, sofern sie der Höhe nach den tatsächlichen Aufwand übersteigen, und daher richtlinienkonform reduziert werden müssen, solange der Gesetzgeber die Richtlinie nicht umgesetzt hat (BayObLG NJW 1999, 652; BayObLG NJW 1999, 654; OLG Köln NJW 1999, 1341; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 - jeweils für Eintragung einer Zweigniederlassung; BayObLG ZIP 1999, 363 - Ausscheiden eines Kommanditisten; OLG Köln ZIP 2000, 311 - Eintragung einer Prokura; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118 - Einlagenerhöhung und Eintritt eines Kommanditisten).
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
    Nach der Auslegung, die der EuGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 02.12.1997 (ZIP 1998, 206 - "Fantask"; vgl. auch EuGH vom 29.09.1999 - "Modelo", ZIP 1999, 1681) vorgenommen hat, ist Art. 10 der Richtlinie so zu verstehen, dass er namentlich indirekte Steuern mit den gleichen Merkmalen wie eine Gesellschaftssteuer verbietet.
  • OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98

    Feststellungen zu dem tatsächlichen Aufwand bei der Eintragung der Niederlassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
    Die obergerichtliche deutsche Rechtsprechung ist im Anschluss an die Entscheidung des EuGH der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung, dass die Wertgebühren nach § 26 KostO gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, sofern sie der Höhe nach den tatsächlichen Aufwand übersteigen, und daher richtlinienkonform reduziert werden müssen, solange der Gesetzgeber die Richtlinie nicht umgesetzt hat (BayObLG NJW 1999, 652; BayObLG NJW 1999, 654; OLG Köln NJW 1999, 1341; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 - jeweils für Eintragung einer Zweigniederlassung; BayObLG ZIP 1999, 363 - Ausscheiden eines Kommanditisten; OLG Köln ZIP 2000, 311 - Eintragung einer Prokura; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118 - Einlagenerhöhung und Eintritt eines Kommanditisten).
  • BayObLG, 02.12.1998 - 3Z BR 244/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
    Die obergerichtliche deutsche Rechtsprechung ist im Anschluss an die Entscheidung des EuGH der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung, dass die Wertgebühren nach § 26 KostO gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, sofern sie der Höhe nach den tatsächlichen Aufwand übersteigen, und daher richtlinienkonform reduziert werden müssen, solange der Gesetzgeber die Richtlinie nicht umgesetzt hat (BayObLG NJW 1999, 652; BayObLG NJW 1999, 654; OLG Köln NJW 1999, 1341; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 - jeweils für Eintragung einer Zweigniederlassung; BayObLG ZIP 1999, 363 - Ausscheiden eines Kommanditisten; OLG Köln ZIP 2000, 311 - Eintragung einer Prokura; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118 - Einlagenerhöhung und Eintritt eines Kommanditisten).
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer nach dem Recht der USA

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
    Die obergerichtliche deutsche Rechtsprechung ist im Anschluss an die Entscheidung des EuGH der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung, dass die Wertgebühren nach § 26 KostO gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, sofern sie der Höhe nach den tatsächlichen Aufwand übersteigen, und daher richtlinienkonform reduziert werden müssen, solange der Gesetzgeber die Richtlinie nicht umgesetzt hat (BayObLG NJW 1999, 652; BayObLG NJW 1999, 654; OLG Köln NJW 1999, 1341; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 - jeweils für Eintragung einer Zweigniederlassung; BayObLG ZIP 1999, 363 - Ausscheiden eines Kommanditisten; OLG Köln ZIP 2000, 311 - Eintragung einer Prokura; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118 - Einlagenerhöhung und Eintritt eines Kommanditisten).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
    Für die Entscheidung der Frage, ob hinreichender Anlass besteht, von dem Regelwert des § 30 Abs. 2 S. 1 KostO nach oben oder unten abzuweichen, ist nach der bisherigen Rechtsprechung im allgemeinen auf die Größe, Bedeutung und wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie auf die Bedeutung des gebührenpflichtigen Geschäfts für dieses und die Allgemeinheit, in zweiter Linie auch auf den Umfang der gerichtlichen Tätigkeit abzustellen (BayObLG a. a. O.; vgl. auch BayObLG FGPrax 2000, 129 - Aufsichtsratsergänzung; Korintenberg/Reimann, § 30 Rn. 108).
  • BayObLG, 04.07.1996 - 3Z BR 66/96

    Geschäftswert für die Bestellung eines Prüfers im Rahmen der Kapitalerhöhung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00
    Der dieser Gebühr zugrunde liegende Geschäftswert bestimmt sich nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur nach § 30 Abs. 2 KostO (BayObLG ZIP 1996, 1704; BayObLG JurBüro 1988, 91, jeweils m. w. N.; Korintenberg/Lappe, KostO, 14. Aufl., § 121 Rn. 27).
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 24.10.2000 - 6 T 106/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,28483
LG Kleve, 24.10.2000 - 6 T 106/00 (https://dejure.org/2000,28483)
LG Kleve, Entscheidung vom 24.10.2000 - 6 T 106/00 (https://dejure.org/2000,28483)
LG Kleve, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 6 T 106/00 (https://dejure.org/2000,28483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2001, 261
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