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Rechtsprechung
   LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07   

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https://dejure.org/2008,36759
LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07 (https://dejure.org/2008,36759)
LG Stendal, Entscheidung vom 22.09.2008 - 23 O 515/07 (https://dejure.org/2008,36759)
LG Stendal, Entscheidung vom 22. September 2008 - 23 O 515/07 (https://dejure.org/2008,36759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 198
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sofortige Beschwerde; Erinnerung; Abänderung;

    Auszug aus LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Denn es reicht zur Anwendung der Vorschriften aus, dass die Lebensstellung des Betroffenen und seine regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass er überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten habe (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2001, 484; OLG Köln JurBüro 2000, 84; OLG Rostock OLGR 2000, 237; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Vielmehr kann sie grundsätzlich die Kosten ihres Prozessbevollmächtigten auch dann erstattet verlangen, wenn dieser bei dem Prozessgericht nicht zugelassen und am Gerichtsort auch nicht ansässig ist (BGH, Beschl.v. 16.10.2002, NJW 2003, 898 = JurBüro 2003, 202 und BGH, Beschl.v. 11.11.2003, EBE/BGH 2004, 11,).
  • OLG Rostock, 03.02.2000 - 8 W 44/00

    Entschädigungsanspruch einer juristischen Person des Privatrechts für

    Auszug aus LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Denn es reicht zur Anwendung der Vorschriften aus, dass die Lebensstellung des Betroffenen und seine regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass er überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten habe (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2001, 484; OLG Köln JurBüro 2000, 84; OLG Rostock OLGR 2000, 237; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776).
  • OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94
    Auszug aus LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Die der ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertrauensperson Schlitt entstandenen Kosten sind daher wie Parteireisekosten zu erstatten (OLG Koblenz, MDR 1995, 424).
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Es wird daher für die Überzeugungsbildung des Gerichts regelmäßig ausreichend sein, wenn es die gerechtfertigte Vermutung hat, dass der Selbständige überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten hat (vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, a.a.O, Rdnr. 22.3 - m.w.N.; Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; Landgericht - LG - Rostock, Beschluss vom 15.11.2002, Az.: 2 T 23/01; Oberlandesgericht - OLG - Hamm, Beschluss vom 15.12.2005, Az.: 4 Ws 357/05; LG Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbstständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei

    Vielmehr muss nachgewiesen sein, dass die selbständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbstständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 06.05.2015 - L 15 RF 9/15

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG - § 189 Abs. 2 SGGZur Entschädigung

    Vielmehr muss nachgewiesen sein, dass die selbständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 RF 34/16

    Keine Verdienstausfallentschädigung gem. JVEG für Sozialhilfeempfänger wegen

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbstständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 16.04.2015 - L 15 SF 330/14

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von nur

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2019 - L 7 SF 8/18
    Zwar müssen im Rahmen von § 22 JVEG weder konkret ausgefallene Tätigkeiten nachgewiesen noch die Einkommensverhältnisse im Einzelnen geprüft werden, erforderlich ist jedoch, dass ein angegebener Verdienstausfall nach den objektiv zu beurteilenden Umständen der Lebensverhältnisse und der regelmäßigen Erwerbstätigkeit als jedenfalls wahrscheinlich beurteilt werden kann (vgl. Landgericht Stendal, Beschluss vom 20. November 2008 - 23 O 515/07 - Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl. 2017, § 22 JVEG Rn 9 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 27.08.2008 - 9 Qs 50/08   

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https://dejure.org/2008,34986
LG Koblenz, 27.08.2008 - 9 Qs 50/08 (https://dejure.org/2008,34986)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27.08.2008 - 9 Qs 50/08 (https://dejure.org/2008,34986)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27. August 2008 - 9 Qs 50/08 (https://dejure.org/2008,34986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 198
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 03.07.2015 - 2 Ws 400/15

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei zurückgenommener Berufung der

    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit dem weit überwiegenden Teil der Rechtsprechung (KG Berlin JurBüro 2012, 471 (Berufung), KG JurBüro 2010, 599 (Revision); OLG Bremen NStZ-RR 2011, 391 (Revision); OLG Rostock JurBüro 2009, 541 (Revision); OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 351 (Revision); OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 31 (Revision); OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 (Revision); OLG Düsseldorf MDR 1993, 582 (Revision) JurBüro 1981, 229 (Revision); OLG Oldenburg JurBüro 2002, 531 (Revision); OLG Düsseldorf MDR 1993, 582 (Revision); OLG Bamberg JurBüro 1988, 64; LG Bochum JurBüro 2007, 38 (Berufung); LG Koblenz JurBüro 2009, 198 (Berufung), LG Köln StraFo 2007, 305, a.A. OLG Stuttgart StV 1998, 615 (Revision).
  • OLG Koblenz, 21.08.2014 - 2 Ws 376/14

    Pflichtverteidigervergütung: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für

    Gegen den ihm am 24. Oktober 2013 zugestellten Beschluss hat der Verteidiger mit Schriftsatz vom selben Tag, eingegangen am 25. Oktober 2013, Beschwerde eingelegt, zu deren Begründung er insbesondere darauf hingewiesen hat, dass die vom Schöffengericht zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz 2 Ws 424/06 vom 3. Juli 2006 (NStZ 2007, 423) und des Landgerichts Koblenz 9 Qs 50/08 vom 27. August 2008 (JurBüro 2009, 198) in Festsetzungsverfahren nach § 464b StPO ergangen und auf die Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung nicht übertragbar seien.
  • KG, 19.05.2011 - 1 Ws 168/10

    Kostenerstattung; Verfahrensgebühr bei Berufungsrücknahme durch die

    Ob die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug notwendig und damit die Gebühr Nr. 4124 VV RVG verdient ist, wenn die Staatsanwaltschaft ihr zu Ungunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel noch vor dessen Begründung zurücknimmt, ist in der Rechtsprechung umstritten (dafür: LG Dresden, Beschluß vom 23. Mai 2007 - 3 Qs 75/07 - bei juris; LG Heidelberg StV 1997, 607; dagegen: LG Koblenz JurBüro 2009, 198; LG Bochum JurBüro 2007, 38 ; LG Kleve JurBüro 1987, 78; weitere Nachweise zum Meinungsstand in LR-Hilger, StPO 26. Aufl., Rdn. 34 ff. zu § 464a).
  • LG Dortmund, 25.11.2015 - 31 Qs 83/15

    Verfahrensgebühr, Rücknahme, Berufung, Staatsanwaltschaft

    Für das Anfallen einer Verfahrensgebühr für Berufung und Revision sei daher in der vorliegenden Konstellation keine unterschiedliche Beurteilung geboten (OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2015, Az: III-2 Ws 400/15, 2 Ws 400/15; KG Berlin, Beschl. v. 19.5.2011, Az. 1 WS 168/10; LG Bochum, JurBüro 2007, 38; LG Koblenz, JurBüro 2009, 198; LG Köln, StraFo 2007, 305; OLG Bamberg, JurBüro 1988, 64) .
  • LG Koblenz, 26.01.2018 - 9 Qs 59/17

    Selbständiges Verfassverfahren, Grundgebühr, Terminsgebühr

    Sein rechtsstaatlich anzuerkennendes Bedürfnis nach Gegenwehr wird dadurch nicht beeinträchtigt (vgl. KG, Beschluss vom 19. Mai 2012 - 1 Ws 168/10; LG Koblenz, Beschluss vom 04. Oktober 2006, Az.: 1 Qs 245/06; OLG Koblenz NStZ 2007, 423, 424 m.w.N.; LG Koblenz, Beschluss vom 27. August 2008, Az.: 9 Qs 50/08; LG Koblenz, Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 9 Qs 145/1 1).
  • LG Köln, 14.03.2014 - 111 Qs 64/14

    Revision, Staatsanwaltschaft, Rücknahme, Kostenerstattung

    Das Nichtbestehen eines Gebührenanspruches im vorliegenden Fall entspricht der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2011 - Ws 61/11; OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; KG, Beschluss vom 25.07.2008 - 1 Ws 262/08; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; LG Koblenz, Beschluss vom 27.08.2008 - 9 Qs 50/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91; jeweils abrufbar unter juris).
  • LG Köln, 18.06.2014 - 105 Qs 146/14

    Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren eines beigeordneten

    Hierzu wird einerseits vertreten, dass ein anwaltliches Tätigwerden vor Eingang der Berufungsbegründung prozessual nicht erforderlich und mithin nicht vergütungsfähig sei (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10 [Rn. 8 f.]; LG Koblenz, Beschluss vom 27.08.2008 - 9 Qs 50/08 [Rn. 16] - jeweils nach juris).
  • LG Detmold, 17.05.2017 - 23 Qs 3/17

    Pflichtverteidiger - Verfahrensgebühr - Berufungsverfahren - Rücknahme - Berufung

    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung weit überwiegend die Auffassung vertreten, dass in dieser Konstellation die Gebühr Nr. 4124 nicht anfällt, weil erst die Berufungsbegründung den Umfang und die Zielsetzung des Rechtsmittels aufzeigt, so dass erst in diesem Verfahrensstadium eine sinnvolle Verteidigung möglich ist (OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015, 2 Ws 400/15; KG Berlin JurBüro 2012, 471; LG Bochum JurBüro 2007 38; LG Koblenz JurBüro 2009, 198).
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