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   OLG Köln, 06.06.2011 - I-17 W 104/11   

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https://dejure.org/2011,12506
OLG Köln, 06.06.2011 - I-17 W 104/11 (https://dejure.org/2011,12506)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.06.2011 - I-17 W 104/11 (https://dejure.org/2011,12506)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - I-17 W 104/11 (https://dejure.org/2011,12506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Geltendmachung gleichgelagerter Ansprüche in zwei verschiedenen Verfahren werden nur die bei Anhängigkeit eines Verfahrens entstehenden Kosten erstattet; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend gemachte gleichartige Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; GKG § 22 Abs. 1; RVG § 15 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend gemachte gleichartige Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 536
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 201/11

    Verbot gegen BILD: Keine Paparazzi-Fotos von Jörg Kachelmann auf Anwaltsparkplatz

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2011 - 17 W 104/11
    Der Antragsteller hat diesbezüglich im Parallelverfahren 28 O 201/11 LG Köln gegen die B.-AG eine weitere einstweilige Verfügung vom 11. März 2011 erwirkt.

    In dem Verfahren 28 O 201/11 LG Köln ist noch keine Kostenfestsetzung erfolgt.

    Der Senat teilt die Auffassung der Antragsgegnerin, dass der Antragsteller den vorliegend geltend gemachten Unterlassungsanspruch gemeinsam mit dem im Parallelverfahren 28 O 201/11 LG Köln gegen die dortige Antragsgegnerin geltend gemachten Unterlassungsanspruch in einem einzigen Verfahren hätte verfolgen können.

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2011 - 17 W 104/11
    Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend gemachte gleichartige Ansprüche hängt davon ab, ob die anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf dessen spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war, und zwar unabhängig davon, ob dem Rechtsanwalt im Innenverhältnis ein entsprechender Gebührenanspruch gegen die von ihm vertretene Partei zusteht (BGH NJW 2010, 3035, 3037; siehe auch Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 13 zu § 91 ZPO "Mehrheit von Prozessen" m. w. Nachw.).

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn den Schädigern eine gleichgerichtete Verletzungshandlung vorzuwerfen ist und demgemäß die erforderlichen Abmahnungen einen identischen oder zumindest weitgehend identischen Inhalt haben sollen (BGH NJW 2010, 3035, 3036).

  • OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei getrennt

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2011 - 17 W 104/11
    Die Notwendigkeit der Kostenentstehung ist bei getrennt durchgeführten Prozessen, in denen jeweils eine eigene Kostengrundentscheidung getroffen worden ist, auch im Kostenfestsetzungsverfahren zu überprüfen (HansOLG, Beschl. v. 29.06.2010 - 4 W 147/10; Beschl. v. 03.02.2011 - 4 W 47/11 -).

    Der Antragsteller muss sich nach dem Vorgesagten bei der Kostenfestsetzung so behandeln lassen, als hätte er die Unterlassungsansprüche in einem einzigen Verfahren geltend gemacht (vgl. HansOLG Beschl. v. 03.02.2011 - 4 W 47/11 -).

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2011 - 17 W 104/11
    Zwar ist es im Grundsatz zutreffend, dass der Informationsgehalt einer Berichterstattung auch anhand der zugehörigen Textberichterstattung zu ermitteln ist (vgl. BGH Urteil. v. 13.04.2010 - VI ZR 125/08 -).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 68/11

    Kostenfestsetzung: Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung von

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 60/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung bei

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 61/11

    Kostenfestsetzung bzgl. des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 69/11

    Berücksichtigung einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 67/11

    Berücksichtigung des Einwands der rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 70/11

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Erwirken gleichlautender, auf

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Gegendarstellungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Das Vorgehen gegen zwei selbständige juristische Personen schließt das Vorliegen einer Angelegenheit nicht aus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11, BeckRS 2011, 21807; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 17 W 104/11, BeckRS 2011, 14912).
  • LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Das Vorgehen gegen zwei selbständige juristische Personen schließt das Vorliegen einer Angelegenheit nicht aus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11, BeckRS 2011, 21807; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 17 W 104/11, BeckRS 2011, 14912).
  • LG Hamburg, 08.11.2018 - 310 S 7/17

    Doppel-CD - Urheberrecht: Erstattung von Abmahnkosten bei einer

    Das Vorgehen gegen zwei selbständige juristische Personen schließt das Vorliegen einer Angelegenheit nicht aus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11, BeckRS 2011, 21807; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 17 W 104/11, BeckRS 2011, 14912).
  • LG Hamburg, 28.03.2018 - 308 S 6/17

    Urheberrechtsverletzung: Anwaltliche Abmahnkosten bei Abmahnung mehrerer

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