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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13   

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https://dejure.org/2013,22989
OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13 (https://dejure.org/2013,22989)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.2013 - 2 Ws 86/13 (https://dejure.org/2013,22989)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 2013 - 2 Ws 86/13 (https://dejure.org/2013,22989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung bei Erkennbarkeit von Einwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kostenfestsetzungsantrag als sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2013, 643
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 26.02.2004 - 5 Ws 696/03

    Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrages in eine sofortige

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13
    Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris).
  • OLG Rostock, 11.04.2008 - 5 W 63/08

    Kostenfestsetzungsantrag: Umdeutung in eine sofortige Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13
    Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris).
  • OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10

    Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13
    Zu dieser Problematik hat der Senat in seinem Beschluss vom 14.10.2010 (2 Ws 350/10) ausgeführt:.
  • KG, 14.08.2007 - 1 Ws 107/07

    Kosten des Strafverfahrens: Umdeutung eines anwaltlichen

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13
    Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris).
  • OLG Stuttgart, 28.04.1993 - 1 Ws 110/93

    Kostenfestsetzungsantrag; Auslegung; Offene Beschwerdefrist; Sofortige

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13
    Da er sein Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreichen könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, GA 1990, 267 f.; OLG Stuttgart StV 1993, 651 -juris; OLG Hamm, NStE Nr. 6 zu § 300 StPO).
  • LG Lübeck, 06.03.2024 - 6 Qs 2/24
    Vor diesem Hintergrund ist lediglich ein gewisser Anfechtungswille erforderlich (vgl. OLG Celle Beschl. v. 4.4.2013 - 2 Ws 86/13, BeckRS 2013, 15473 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16

    Strafverfahren: Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls; Kostenentscheidung

    In dem Kostenfestsetzungsantrag, der am 31. Mai 2016 beim Landgericht einging - was fristgemäß gewesen wäre -, kann nach nunmehr allgemeiner Auffassung keine Beschwerdeeinlegung gesehen werden, da es insoweit an dem Anfechtungswillen fehlt (KG, NStZ-RR 2004, 190; OLG Celle Beschluss vom 4. April 2013 - 2 Ws 86/13, BeckRS 2013, 15473; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 464, Rn. 7 m. w. N.; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 300, Rn. 2; Frisch, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 300, Rn. 8 m. w. N.; die andere Ansicht, vgl. etwa OLG Stuttgart StV 1993, 651 und OLG Düsseldorf GA 1990, 267 [268], wird - soweit ersichtlich - nicht mehr vertreten).
  • LG Hechingen, 28.03.2022 - 3 Qs 7/22

    Beschwerde, Anfechtungswille

    Aus der abgegebenen Erklärung muss also deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 Ws 86/13, BeckRS 2013, 15473; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. September 2016 - 3 OLG 7 Ss 78/16, BeckRS 2016, 111077).
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   OLG Celle, 13.08.2013 - 13 W 62/13   

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https://dejure.org/2013,22311
OLG Celle, 13.08.2013 - 13 W 62/13 (https://dejure.org/2013,22311)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.08.2013 - 13 W 62/13 (https://dejure.org/2013,22311)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. August 2013 - 13 W 62/13 (https://dejure.org/2013,22311)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2013, 643
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 23.02.2010 - 13 W 17/10

    Streitwert für die Klage eines Versorgungsunternehmens auf Gewährung des Zutritts

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2013 - 13 W 62/13
    Der - für Ansprüche aus Energielieferungen im Bezirk des OLG Celle ausschließlich zuständige - Senat entscheidet in ständiger Rechtsprechung, dass der Streitwert für die Klage eines Versorgers auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Stromzählers sich regelmäßig nach dem 6-fachen der monatlichen Abschlagszahlungen bemisst (grundlegend Senat, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 13 W 17/10, juris Rn. 6).
  • LG Köln, 27.01.2015 - 4 O 27/15

    Streitwertbemessung bei einer Klage auf der Duldung der Sperrung und

    Der Zuständigkeitsstreitwert für die maßgebliche Hauptsacheklage (§ 937 Abs. 1 ZPO) ist jedenfalls nach Ansicht des zuständigen Einzelrichters mit dem sechsfachen Abschlagsbetrag ausreichend bemessen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2013 - 3 W 201/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2011 - 5 W 596/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.10.2009 - 5 W 54/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.05.2011 - 4 W 112/11; OLG Celle, Beschluss vom 13.08.2013 - 13 W 62/13; LG Wuppertal, Beschluss vom 01.12.2014 - 9 T 163/14).
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