Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4729
OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87 (https://dejure.org/1987,4729)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.06.1987 - 8 WF 13/87 (https://dejure.org/1987,4729)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juni 1987 - 8 WF 13/87 (https://dejure.org/1987,4729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zivilprozessrechtliche Ausgestaltung der Berücksichtigung des Prozesskostenvorschusses gem. § 1360a Abs. 4 BGB im Kostenfestsetzungsverfahren

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1360a; ZPO § 103
    Kosten und Gebühren; Anrechenbarkeit eines gezahlten Prozeßkostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 968
  • JurBüro 1987, 1411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85

    Prozeßkostenvorschuß; Erstattungsanspruch; Kostenteilung; Anrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87
    Die Zweifelsfrage, ob der Prozeßkostenvorschuß primär auf die durch den Erstattungsanspruch nicht gedeckten Kosten des Vorschu- ßempfängers zu verrechnen ist (OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 1575, und - eingehend - FamRZ 1986, 376), ob die Verrechnung anteilig entsprechend der Kostenverteilung in dem Urteil zu geschehen hat (OLG Celle FamRZ 1985, 731), oder ob der Vorschußbetrag regelmäßig in vollem Umfange auf den Kostenerstattungsanspruch anzurechnen ist, wird von dem Senat in dem letzteren Sinne entschieden.

    Dies läßt sich nach Auffassung des Senats nicht mit der unterhaltsrechtlichen Natur des Vorschusses rechtfertigen, wie die Antragsgegnerin im Anschluß an das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1986, 376) geltend macht.

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87
    Zwar ist anerkannt, daß sich aus der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens kein Anspruch auf Rückzahlung des Prozeßkostenvorschusses ergibt (BGHZ 56, 92 ff, und dem folgend - soweit ersichtlich - die seitherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87
    Die unterhaltsrechtliche Natur des bezahlten Betrages gibt keinen Grund für eine spätere wirtschaftliche Erhöhung der Leistung; rückwirkend für die Vergangenheit kann ein Prozeßkostenvorschuß nämlich nicht verlangt werden (BGHZ 94, 316 ff, 319).
  • OLG Celle, 21.11.1983 - 21 WF 147/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87
    Die Zweifelsfrage, ob der Prozeßkostenvorschuß primär auf die durch den Erstattungsanspruch nicht gedeckten Kosten des Vorschu- ßempfängers zu verrechnen ist (OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 1575, und - eingehend - FamRZ 1986, 376), ob die Verrechnung anteilig entsprechend der Kostenverteilung in dem Urteil zu geschehen hat (OLG Celle FamRZ 1985, 731), oder ob der Vorschußbetrag regelmäßig in vollem Umfange auf den Kostenerstattungsanspruch anzurechnen ist, wird von dem Senat in dem letzteren Sinne entschieden.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1981 - 16 WF 44/81

    Berücksichtigung eines Prozeßkostenvorschusses beim Kostenausgleich;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87
    Die Zweifelsfrage, ob der Prozeßkostenvorschuß primär auf die durch den Erstattungsanspruch nicht gedeckten Kosten des Vorschu- ßempfängers zu verrechnen ist (OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 1575, und - eingehend - FamRZ 1986, 376), ob die Verrechnung anteilig entsprechend der Kostenverteilung in dem Urteil zu geschehen hat (OLG Celle FamRZ 1985, 731), oder ob der Vorschußbetrag regelmäßig in vollem Umfange auf den Kostenerstattungsanspruch anzurechnen ist, wird von dem Senat in dem letzteren Sinne entschieden.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten

    bb) Nach einer weiteren Meinung ist der Vorschuss in voller Höhe mit dem Erstattungsanspruch zu verrechnen (OLG Braunschweig FamRZ 2005, 1190; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 2005, 483, 484 f. und FamRZ 2009, 638; OLG Köln JurBüro 1998, 309 und OLGR 2006, 133; OLG München FamRZ 1994, 1605 f.; OLG Schleswig OLGR 2002, 269, 270; OLG Stuttgart JurBüro 1987, 1411 f. und FamRZ 1992, 1462 f.; OLG Zweibrücken MDR 1998, 862; Musielak/Wolst aaO § 104 Rdn. 10; MünchKomm-ZPO/Giebel aaO § 104 Rdn. 46; Zöller/Herget aaO § 104 Rdn. 21 Stichwort: Prozesskostenvorschuss; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 30. Aufl. § 104 Rdn. 13; FAKomm-FamR/Klein 3. Aufl. § 1360 a Rdn. 60; Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 5. Aufl. § 21 Rdn. 85 Fn. 159).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - 10 WF 32/04

    Berücksichtigung eines gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlten

    b. Zur Art und Weise der Verrechnung des Prozesskostenvorschusses werden folgende Ansichten vertreten: Nach einer Auffassung soll der Vorschuss uneingeschränkt auf einen Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers anrechenbar sein (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 1998, 261f; OLG Köln JurBüro 1998, 309; OLG München FamRZ 1994, 1605 f; OLG Stuttgart FamRZ 1992, 1462f; JurBüro 1987, 1411f; Zöller-Herget, § 104 Rn. 21 "Prozesskostenvorschuss").

    In jedem Fall würde der Vorschussempfänger im wirtschaftlichen Ergebnis mehr erhalten, als ihm als Vorschuss und gemäß der Kostengrundentscheidung zustünde; trotz teilweisen Unterliegens wäre er unter Umständen von allen Kosten befreit (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1987, 1411).

  • OLG Nürnberg, 28.12.1998 - 11 WF 4077/98

    Berücksichtigung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses im

    Nach einer weiteren Ansicht soll der unstreitig bezahlte Prozeßkostenvorschuß im Kostenfestsetzungsverfahren regelmäßig voll berücksichtigt werden (OLG Stuttgart in JurBüro 1987, S. 1411 und FamRZ 1992, S. 1462; OLG München in Rechtspfleger 1995, S. 84).
  • OLG Oldenburg, 23.09.1997 - 12 WF 159/97

    Anrechnungsfähigkeit eines Prozesskostenvorschusses im

    Für diese Prüfung ist jedoch im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum (BGH a.a.O.; so auch die von dem Beklagten angeführten Entscheidungen OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 968; OLG Celle, FamRZ 1985, 731; OLG München, FamRZ 94, 1605; Zöller/Philippi, 20. Aufl., § 621 f Anm.Rn.13).
  • OLG Oldenburg, 02.03.1994 - 12 WF 22/94

    Rückzahlung eines Prozeßkostenvorschusses; Unterhaltsrechtliche Kriterien;

    1988, 39, 40; OLG Frankfurt, RPfl.1991, 203 f., OLG Celle, FamRZ 1985, 731 f.; Mümmler, JurBüro 1992, 139, 140; a.A. OLG Stuttgart, JurBüro 1987, 1411).
  • LG Landau/Pfalz, 04.07.1991 - 3 T 13/90

    Materiellrechtliche Einwendungen einer Partei dürfen im

    Cronauer folgt der Meinung des OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 968 = JurBüro 1987, 1411.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht