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   OLG Bamberg, 23.10.1989 - 4 W 93/89   

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https://dejure.org/1989,8853
OLG Bamberg, 23.10.1989 - 4 W 93/89 (https://dejure.org/1989,8853)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.10.1989 - 4 W 93/89 (https://dejure.org/1989,8853)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Oktober 1989 - 4 W 93/89 (https://dejure.org/1989,8853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Entschädigung wegen Zeitversäumnis; Anspruch eines Beamten auf Entschädigung für die durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 1990, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Essen, 05.11.1976 - 11 T 455/76
    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.1989 - 4 W 93/89
    Dieser bezieht nämlich sein Gehalt nicht dafür, daß er eine bestimmte Arbeit binnen einer bestimmten Arbeitszeit verrichtet, vielmehr hat er ein Sachgebiet zu verwalten, zu dem u.a. auch die Wahrnehmung von Gerichtsterminen gehören kann, und wobei er gegebenenfalls ohne besondere Vergütung Überstunden zu leisten hat (LG Essen MDR 1977/320).
  • OLG Hamm, 22.06.1978 - 23 W 363/78
    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.1989 - 4 W 93/89
    Terminswahrnehmungen bei Rechtsstreitigkeiten gehören zu den allgemeinen Verwaltungsaufgaben und Organisationspflichten der Behörde (OLG Hamm, MDR 1978, 1026 [OLG Hamm 22.06.1978 - 23 W 363/78]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1981 - 7 B 88/81

    Anforderungen an die Kostenerstattung für Zeitversäumnisse durch die Wahrnehmung

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.1989 - 4 W 93/89
    Der Senat ist mit dem Bundesverwaltungsgericht (RPfl 1989/255), dem Oberlandesgericht Koblenz (NJW 1982, 1115), dem Oberlandesgericht Hamm (RPfl 1968/146) und dem Landgericht Berlin (MDR 1989/917) der Auffassung, daß ein eindeutig kalkulierbarer Bezug zu dem konkreten Rechtsstreit bei der Terminswahrnehmung durch einen Beamten nicht besteht.
  • BVerwG, 12.12.1988 - 1 A 23.85

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - Vertretungszwang vor dem

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.1989 - 4 W 93/89
    Der Senat ist mit dem Bundesverwaltungsgericht (RPfl 1989/255), dem Oberlandesgericht Koblenz (NJW 1982, 1115), dem Oberlandesgericht Hamm (RPfl 1968/146) und dem Landgericht Berlin (MDR 1989/917) der Auffassung, daß ein eindeutig kalkulierbarer Bezug zu dem konkreten Rechtsstreit bei der Terminswahrnehmung durch einen Beamten nicht besteht.
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem

    Teilweise wird dies mit der Begründung abgelehnt, bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts handele es sich insoweit um steuerfinanzierte Vorhaltekosten, die nicht auf den Prozessgegner abgewälzt werden könnten (BVerwG NVwZ 2005, 466, 467; OLG Bamberg JurBüro 1990, 210; OLG Schleswig JurBüro 1990, 622; LG Köln JurBüro 1994, 229; MünchKommZPO/Schulz 4. Aufl. § 91 Rn. 203; Zöller/Herget ZPO 30. Aufl. § 91 Rn. 13 Stichwort: "Behörde"; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 34. Aufl. § 91 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2001 - 8 W 494/00

    Lostenerstattung - Zeitversäumnis - Parteivertreter - juristische Person -

    b) Auch die Ansicht, dass der Vertreter juristischer Personen des öffentlichen Rechts und sonstiger Behörden Anspruch auf entsprechende Entschädigung für Zeitversäumnis gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 2 Abs. 2 S. 1 ZSEG hat, hat inzwischen breitere Zustimmung gefunden (vgl. zB OLG Bamberg JurBüro 1992, 242 gegen JurBüro 1990, 210; OLG Karlsruhe RPfl 1993, 484; OLG Hamm aaO; Belz aaO; Musilak / Wolst, 2. Aufl., § 91 ZPO, Rn 10; aA zB Herget aaO "Behörde"; Thomas / Putzo, 22. Aufl., Rn 15 zu § 91 ZPO).
  • OLG Bamberg, 14.01.1992 - 8 W 58/91

    Festsetzung eines Abwesenheitsgeldes für die Wahrnehmung eines Termins durch den

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