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   OLG Koblenz, 30.03.1990 - 14 W 108/90   

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OLG Koblenz, 30.03.1990 - 14 W 108/90 (https://dejure.org/1990,6685)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.03.1990 - 14 W 108/90 (https://dejure.org/1990,6685)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. März 1990 - 14 W 108/90 (https://dejure.org/1990,6685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGebO § 19; BRAGebO § 51; BRAGebO § 66
    Streitwert für Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 375
  • JurBüro 1991, 253
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 W 25/10

    Gegenstandswertbestimmung für das Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung eines

    Danach war er dem Wert der Hauptsache entsprechend festzusetzen (so auch VGH München, NJW 2007, 861; OLG Frankfurt/M., JurBüro 1992, 98; BayOLG JurBüro 1990, 1640; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.1980, Az. 14 W 15/80; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 335 VV RVG, Rn. 18; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, Rn. 77; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 4402 f.; Madert/v. Seltmann, Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, 5. Aufl. 2008, Rn. 373 f.; aA.: OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.1990, Az. 14 W 108/90):.

    Entgegen der Auffassung des OLG Koblenz zur Vorgängervorschrift des § 51 Abs. 2 BRAGO (JurBüro 1991, 253) handelt es sich bei der Anmerkung zu Nr. 3335 VV RVG nicht um eine Spezialvorschrift, die die Anwendung auf das Beschwerdeverfahren verbietet.

  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04

    Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 167; 121 Abs. 2 ZPO

    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05

    Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach

    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • OLG Koblenz, 01.06.1992 - 5 W 293/92

    Beendigung der Gebrauchsüberlassung der Mietsache durch vermieterseitiges

    Aus der Sondervorschrift des § 51 Abs. 2 BRAGO , der allein die Berechnung der Anwaltsgebühren im erstinstanzlichen Prozeßkostenhilfeverfahren betrifft, läßt sich für den Wert der gerichtlichen und anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren nichts herleiten (Senatsbeschluß vom 30. März 1990 - 14 W 108/90 = JurBüro 1991, 253, 254 f.).
  • OLG Koblenz, 25.03.1992 - 5 W 94/92

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftserklärung des vermögenslosen Ehegatten;

    Der Senat hält insoweit trotz kritischer Stimmen in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zuletzt OLG Frankfurt, JurBüro 1992, 98 mit Anm. Mümmler) an seiner im Beschluss vom 30. März 1990 (14 W 108/90 in JurBüro 1991, 253 mit Anm. Mümmler) vertretenen Auffassung fest.
  • OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 12 W 83/91

    Prozeßkostenhilfe: Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren im

    Der erkennende Senat vermag der abweichenden Auffassung des OLG Koblenz (Beschluss 14 W 108/90 vom 30.03.1990 in JurBüro 1991, 253ff) nicht zu folgen.
  • OLG Koblenz, 22.04.1994 - 14 W 225/94

    Kostenerstattung: Rechtsanwaltskosten nach erfolgreicher

    Obwohl sich im Prozeßkostenhilfebeschwerdeverfahren der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nicht nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert richtet, sondern nur nach der Höhe derjenigen Kosten, von deren Entrichtung der Beschwerdeführer durch die Prozeßkostenhilfebewilligung freigestellt werden will (Senatsbeschluß vom 30. März 1990 - 14 W 108/90 - in JurBüro 1991, 253 und ständig), war hier der Beschwerdewert auf 457, - DM (5/10 Gebühr aus einem Gegenstandswert von 22.338, 63 DM) festzusetzen, weil allein der gestellte Antrag auch dann maßgeblich ist, wenn er eine Zuvielforderung wegen Zugrundelegung eines überhöhten Streitwerts enthält.
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