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   OLG Schleswig, 19.11.1990 - 9 W 167/90   

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OLG Schleswig, 19.11.1990 - 9 W 167/90 (https://dejure.org/1990,12507)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.11.1990 - 9 W 167/90 (https://dejure.org/1990,12507)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. November 1990 - 9 W 167/90 (https://dejure.org/1990,12507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1991, 545
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.01.2012 - VII ZB 60/09

    Entschädigung der Prozesspartei: Anspruch auf Zeitversäumnisentschädigung für die

    Während die überwiegend vertretene Ansicht nur eine Zeitversäumnisentschädigung anerkennt (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1997, 1070 f.; OLG Stuttgart, JurBüro 1992, 123 [Zeugenentschädigung]; LAG Düsseldorf, JurBüro 1992, 686 und 813; OLG Schleswig, JurBüro 1991, 545 f.; OLG Hamm, Rpfleger 1991, 266 f.; OLG Koblenz, MDR 1986, 328 f.; KG, JurBüro 1983, 738 ff.; OVG Lüneburg, JurBüro 1983, 1180 f.; OLG München, MDR 1981, 163; OLG München, JurBüro 1973, 349 ff.; Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG etc., 2. Aufl., § 22 JVEG Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 22 JVEG Rn. 19 f.; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl., § 22 Rn. 22.20; Schneider, JVEG, 1. Aufl., § 22 Rn. 26; Zimmermann, JVEG, 1. Aufl., § 22 Rn. 6 ff.; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 "Zeitversäumnis"), hält die Gegenansicht die Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung für gerechtfertigt (vgl. OLG Karlsruhe, Die Justiz 1987, 156; OLG Celle, JurBüro 1982, 107 f.; OLG Frankfurt, JurBüro 1981, 1700 ff.; LG Freiburg, MDR 1993, 89; AG Lübeck, Rpfleger 1995, 127).

    Das Entschädigungssystem des JVEG kann nach seinem Sinn und Zweck nicht mit einer Schadensersatzregelung gleichgestellt werden (vgl. OLG Schleswig, JurBüro 1991, 545 f.; OLG Koblenz, MDR 1986, 328 f.; OLG München, JurBüro 1973, 349, 350 - jeweils noch zum ZSEG).

  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Der Ansicht des Sächsischen LSG im Beschluss vom 15.02.2011, Az.: L 6 SF 47/09 ERI, dass die "Verdienstausfallentschädigung nach dem Modell eines echten Schadensersatzanspruches konstruiert" sei, kann sich der Senat daher nicht anschließen (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - OLG -, Beschluss vom 19.11.1990, Az.: 9 W 167/90, das den Verdienstausfall als "lediglich einen billigen Ausgleich für die ... erwachsenen Nachteile" bezeichnet; Hartmann, a.a.O., § 19 JVEG, Rdnr. 2, der die Entschädigung als "angemessene, aber auch nicht übertriebene finanzielle Anerkennung als eine Gegenleistung zur Erfüllung staatsbürgerlichen Pflichten" sieht).

    Ausgehend von der Überlegung, dass einerseits die Entschädigung für Verdienstausfall nach der gesetzlichen Konzeption keinen Schadensersatzanspruch, sondern nur eine billigen Ausgleich für entstandene Nachteile darstellt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 19.11.1990, Az.: 9 W 167/90), und dass andererseits die mit dem KostRMoG erfolgte Neukonzeption des Entschädigungs- und Vergütungsrechts von dem elementaren gesetzgeberischen Bedürfnis nach einer Vereinfachung der Rechtsanwendung geprägt war (vgl. die Gesetzesbegründung zum KostRMoG, a.a.O., z.B. S. 2, 139, 140, 142, 143, 180), kann sich der im Rahmen des § 22 JVEG festzustellende Verdienstausfall nicht aus einem Vergleich des konkret durch den Termin erzielten Verdienstes mit dem regelmäßigen Bruttoverdienst ergeben.

  • LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei

    Der anderslautenden Ansicht des Sächsischen LSG im Beschluss vom 15.02.2011, Az.: L 6 SF 47/09 ERI, dass die "Verdienstausfallentschädigung nach dem Modell eines echten Schadensersatzanspruches konstruiert" sei, kann sich der Senat daher nicht anschließen (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.11.1990, Az.: 9 W 167/90, das den Verdienstausfall als "lediglich einen billigen Ausgleich für die ... erwachsenen Nachteile" bezeichnet; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, § 19 JVEG, Rdnr. 2, der die Entschädigung als "angemessene, aber auch nicht übertriebene finanzielle Anerkennung als eine Gegenleistung zur Erfüllung staatsbürgerlichen Pflichten" sieht).
  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15

    Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung

    Der anderslautenden Ansicht des Sächsischen LSG im Beschluss vom 15.02.2011, Az.: L 6 SF 47/09 ERI, dass die "Verdienstausfallentschädigung nach dem Modell eines echten Schadensersatzanspruches konstruiert" sei, kann sich der Senat daher nicht anschließen (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.11.1990, Az.: 9 W 167/90, das den Verdienstausfall als "lediglich einen billigen Ausgleich für die ... erwachsenen Nachteile" bezeichnet; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 19 JVEG, Rdnr. 2, der die Entschädigung als "angemessene, aber auch nicht übertriebene finanzielle Anerkennung als eine Gegenleistung zur Erfüllung staatsbürgerlichen Pflichten" sieht).
  • LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14

    Verdienstausfall bei Entgang eines mehrtägigen Auftrags

    Der anderslautenden Ansicht des Sächsischen LSG im Beschluss vom 15.02.2011, Az.: L 6 SF 47/09 ERI, dass die "Verdienstausfallentschädigung nach dem Modell eines echten Schadensersatzanspruches konstruiert" sei, kann sich der Senat daher nicht anschließen (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.11.1990, Az.: 9 W 167/90, das den Verdienstausfall als "lediglich einen billigen Ausgleich für die ... erwachsenen Nachteile" bezeichnet; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 19 JVEG, Rdnr. 2, der die Entschädigung als "angemessene, aber auch nicht übertriebene finanzielle Anerkennung als eine Gegenleistung zur Erfüllung staatsbürgerlichen Pflichten" sieht).
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