Rechtsprechung
OLG Bamberg, 22.07.1991 - 1 W 57/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfassung der Kosten für ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren und einen Prozessvergleich von der Kostengrundentscheidung des Hauptsachprozesses; Auslegung einer Kostenabrede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg - 1 O 241/89
- LG Aschaffenburg, 06.03.1991 - 1 O 136/90
- OLG Bamberg, 22.07.1991 - 1 W 57/91
Papierfundstellen
- JurBüro 1991, 829
Rechtsprechung
KG, 23.10.1990 - 1 WF 6019/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1991, 220
- JurBüro 1991, 829
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
Gebührenfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Teilerlass von Rechtsanwaltskosten …
Infolge der mit der Neuregelung im Vergleich zu dem Altrecht verbundenen Ausräumung rechtlicher Unklarheiten über die bindende Beschränkung des anwaltlichen Gebührenanspruchs auf die beantragten Mindestgebühren (vgl. KG, JurBüro 1991, 829, 832) führt eine nach beiden Seiten hin interessengerechte Auslegung nunmehr zu dem Ergebnis, dass allein in dem Antrag auf Festsetzung der Mindestgebühr ein an den Mandanten gerichtetes Angebot auf Erlass einer weitergehenden Gebührenforderung (§ 397 Abs. 1 BGB) liegt. - OLG Koblenz, 15.06.2000 - 15 WF 336/00
Gerichtliche Festsetzung von Rahmengebühren
Allerdings bestimmt § 19 Abs. 8 BRAGO, dass dieses Verfahren nicht bei Rahmengebühren zur Anwendung kommt, wobei der Begriff der "Rahmengebühr" entgegen einer vereinzelt vertretenen Auffassung (z.B. OLG Stuttgart, NJW 1971, 59 f.) auch die hier in Frage stehende Satzrahmengebühr gemäß § 118 BRAGO umfasst (ganz herrschende Meinung;… vgl. Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO 14. Auf., § 19 Rn. 19; zur Begründung siehe KG JurBüro 1991, 829 ff., 830). - OLG Koblenz, 15.06.2000 - 1 SWF 336/00 Allerdings bestimmt § 19 Abs. 8 BRAGO, dass dieses Verfahren nicht bei Rahmengebühren zur Anwendung kommt, wobei der Begriff der "Rahmengebühr" entgegen einer vereinzelt vertretenen Auffassung (z. B. OLG Stuttgart, NJW 1971, 59 f.) auch die hier in Frage stehende Satzrahmengebühr gem. § 118 BRAGO umfasst (ganz herrschende Meinung;… vgl. Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO 14. Aufl., § 19 Rdnr. 19; zur Begründung siehe KG JurBüro 1991, 829 ff., 830).