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   LG Würzburg, 09.07.1992 - 3 T 918/92   

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LG Würzburg, 09.07.1992 - 3 T 918/92 (https://dejure.org/1992,9944)
LG Würzburg, Entscheidung vom 09.07.1992 - 3 T 918/92 (https://dejure.org/1992,9944)
LG Würzburg, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 3 T 918/92 (https://dejure.org/1992,9944)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JurBüro 1993, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Eine Ersatzpflicht für Inkassokosten besteht nämlich grundsätzlich auch dann nicht , wenn die Schuldnerseite also für die Gläubigerseite erkennbar zahlungs un willig und/oder - un fähig ist, und daher bereits voraussehbar ist, dass später doch ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss ( OLG Jena , Urteil vom 13.07.2011, Az.: 7 U 949/10, u.a. in: "juris"; OLG Oldenburg , JurBüro 2006, Seiten 481 f. = OLG-Report 2006, Seiten 850 ff.; OLG München , JurBüro 1993, Seite 285; OLG Karlsruhe , NJW-RR 1987, Seite 15; OLG München , NJW 1975, Seite 832; LG Berlin , Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 468/08, u.a. in: "juris"; LG Heidelberg , VersR 2008, Seiten 911 f.; LG Würzburg , JurBüro 1993, Seite 153; AG Plön , Beschluss vom 10.11.2011, Az.: 2 C 645/11, u.a. in: "juris"; AG Bremervörde , Urteil vom 16.12.2008, Az.: 5 C 296/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr.: 04797; AG Brandenburg , Urteil vom 23.07.2012, Az.: 37 C 54/12, u.a. in: "juris"; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff.; Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ).
  • AG Plön, 10.11.2011 - 2 C 645/11

    Generelle Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten des Mahnverfahrens bis zu einem

    Damals entsprach es der herrschenden Meinung, dass der Kläger mit der Erhebung eines Widerspruchs rechnen musste, wenn bereits vorgerichtlich von der Gegenseite Einwendungen gegen die Forderung erhoben wurden (OLG München JurBüro 1993, 285; LG Würzburg JurBüro 1993, 153).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15

    Rechtsanwaltsgebühren: Gerichtliche Wertfestsetzung für außergerichtliche

    Der in anderen obergerichtlichen Entscheidungen und der Literatur vertretenen gegenteilige Auffassung - die die Anwendbarkeit des § 33 Absatz 1 RVG auf außergerichtliche Vergleiche teilweise ohne nähere Begründung voraussetzt (etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2013, juris; LAG Düsseldorf JurBüro 1993, 165; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, § 33, Rn. 5; Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage, § 33, Rn. 2; a. A. LAG BW Beschluss vom 25.07.2011 5 Ta 77/11 juris Tz 35ff, differenzierend OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 153) - vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • AG Essen, 24.05.1994 - 12 C 786/93
    In vereinfachten Verfahren nach ZPO § 495a, die durch streitiges Endurteil beendet werden, entsteht eine Verhandlungsgebühr nur für den Rechtsanwalt, der auch in einer mündlichen Verhandlung erschienen ist (Anschluß LG Mainz, 1992-05-14, 3 T 15/92, JurBüro 1993, 88; entgegen LG Würzburg, 1992-07-09, 3 T 918/92, JurBüro 1993, 153).
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