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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88   

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BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88 (https://dejure.org/1992,1405)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1992 - 1 C 56.88 (https://dejure.org/1992,1405)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 1 C 56.88 (https://dejure.org/1992,1405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Handwerk - Ausnahmebewilligung - Ablegung der Meisterprüfung - Unzumutbare Belastung - Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 151 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 791
  • NVwZ-RR 1992, 516
  • DÖV 1992, 1069
  • JurBüro 1993, 165
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
    Allerdings darf die Frage, unter welchen Umständen ein Ausnahmegrund anzuerkennen ist, nicht engherzig beurteilt werden (vgl. BVerfGE 13, 97 ; BVerwGE 13, 317 ).

    Sollte es sich dabei - was nicht festgestellt ist - um ein für die Beigeladene besonders günstiges Angebot gehandelt haben (vgl. BVerwGE 13, 317 ) und dieses so befristet gewesen sein, daß sie es ohne Ausnahmebewilligung nicht hätte wahrnehmen können, so lag bei ihrem damaligen Alter von 44/45 Jahren eine unzumutbare Belastung vor, wenn nicht die nachstehenden Gründe anderes ergeben.

    In dieser Situation würde ihn eine etwa erforderliche Vorbereitung auf die Meisterprüfung regelmäßig übermäßig belasten (vgl. BVerwGE 13, 317 ).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 22.88

    Herausnahme des Zahntechniker-Handwerks aus dem Geltungsbereich der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
    Nach der zuletzt im Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 22.88 - (Buchholz 451.45 § 9 HwO Nr. 2 = GewArch 1991, 386) bestätigten Rechtsprechung des Senats fehlt es an einem Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 HwO nicht nur dann, wenn die Ablegung der Prüfung im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über die Ausnahmebewilligung keine unzumutbare Belastung für den Antragsteller bedeuten würde.

    Im Falle der Verpflichtungsklage eines Handwerkers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung hat der Senat das Interesse des Klägers bisher mit mindestens 12.000 DM veranschlagt (Beschluß vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 22.88 -).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
    Allerdings darf die Frage, unter welchen Umständen ein Ausnahmegrund anzuerkennen ist, nicht engherzig beurteilt werden (vgl. BVerfGE 13, 97 ; BVerwGE 13, 317 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1988 - 14 S 2603/86

    Eintragung in die Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für über 50 Jahre alten

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
    Ist es demnach möglich, daß der Beigeladenen nach der Betriebsübernahme zunächst eine gewisse "Schonzeit" und dann noch ein gewisser Zeitraum für die Prüfungsvorbereitung zuzubilligen war, so ist auch nicht ausgeschlossen, daß sie die Meisterprüfung erst in einem Alter von 48 bis 50 Jahren hätte ablegen können, von dem an die Prüfung regelmäßig nicht mehr zumutbar erscheint (vgl. dazu Urteile vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 20.62 - GewArch 1962, 252 und vom 12. Februar 1965 - BVerwG 7 C 30.61 - GewArch 1965, 165 ; VGH Mannheim, Urteil vom 15. Januar 1988, GewArch 1988, 303).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
    Das Berufungsurteil stellt keine gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung dar (vgl. dazu Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 185/89
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung in seinem Kammerbeschluß vom 4. April 1990 (GewArch 1991, 137) als verfassungskonform gebilligt.
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 20.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
    Ist es demnach möglich, daß der Beigeladenen nach der Betriebsübernahme zunächst eine gewisse "Schonzeit" und dann noch ein gewisser Zeitraum für die Prüfungsvorbereitung zuzubilligen war, so ist auch nicht ausgeschlossen, daß sie die Meisterprüfung erst in einem Alter von 48 bis 50 Jahren hätte ablegen können, von dem an die Prüfung regelmäßig nicht mehr zumutbar erscheint (vgl. dazu Urteile vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 20.62 - GewArch 1962, 252 und vom 12. Februar 1965 - BVerwG 7 C 30.61 - GewArch 1965, 165 ; VGH Mannheim, Urteil vom 15. Januar 1988, GewArch 1988, 303).
  • BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
    Ist es demnach möglich, daß der Beigeladenen nach der Betriebsübernahme zunächst eine gewisse "Schonzeit" und dann noch ein gewisser Zeitraum für die Prüfungsvorbereitung zuzubilligen war, so ist auch nicht ausgeschlossen, daß sie die Meisterprüfung erst in einem Alter von 48 bis 50 Jahren hätte ablegen können, von dem an die Prüfung regelmäßig nicht mehr zumutbar erscheint (vgl. dazu Urteile vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 20.62 - GewArch 1962, 252 und vom 12. Februar 1965 - BVerwG 7 C 30.61 - GewArch 1965, 165 ; VGH Mannheim, Urteil vom 15. Januar 1988, GewArch 1988, 303).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
    Gleichwohl können die wirtschaftlichen Auswirkungen der erstrebten Aufhebung der Bewilligung nicht außer Betracht bleiben, denn auch sie verdeutlichen das Gewicht des Interesses des Handwerks an der Beseitigung einer nach Auffassung der Handwerkskammer rechtswidrigen Maßnahme (vgl. Beschluß vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 C 41.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 47).
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Diese Entscheidung ist zwar anfechtbar, aber zunächst voll wirksam (vgl BVerwG, Urteil vom 25.2.1992, 1 C 56/88 = Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 13 = NVwZ 1992, 791 ff; BVerwG Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 23 S 24; Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, aaO RdNr 14).

    Ein Verwaltungsakt wird grundsätzlich mit seiner Bekanntgabe gegenüber dem Betroffenen (bzw, wie vorliegend, zu einem im Bescheid verfügten Zeitpunkt) und nicht erst mit seiner Bestandskraft wirksam und vollziehbar (§ 39 Abs. 1 Satz 1 SGB X); die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wird hingegen erst durch diesen ausgelöst, nicht schon durch die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs (BVerwG, Urteil vom 25.2.1992, aaO).

  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

    Soweit mit Billigung des BVerfG (Kammerbeschluss vom 4. April 1990 - 1 BvR 185/89 - GewArch 1991, 137) Ausnahmefälle mit der Begründung verneint worden sind, der betreffende Bewerber habe aus nicht gerechtfertigten Gründen in früherer Zeit die Meisterprüfung versäumt (etwa Urteile vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 22.88 - Buchholz 451.45 § 9 HwO Nr. 2, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 56.88 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 13 und vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.91 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 15), kann dies nicht mehr ohne Weiteres Geltung beanspruchen.
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.91

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die

    Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Antragsteller die Meisterprüfung nicht zu einem früheren Zeitpunkt abgelegt hat, zu dem ihm dies ohne besondere, aus dem Rahmen fallende Belastung möglich gewesen wäre (Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 56.88 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 13).

    Diese Grundsätze gelten für jedes Handwerk unabhängig von Art und Maß der Gefahren, die von einer nicht fachgerechten Ausübung des Handwerks ausgehen können (Urteil vom 25. Februar 1992, a.a.O.).

    In dieser Situation würde ihn die Vorbereitung auf die Meisterprüfung regelmäßig überlasten (vgl. Urteil vom 25. Februar 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 25.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Unzumujtbare Härte bei Heranziehung eines

    Allerdings haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 97 [121]) und ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 26. Januar 1962 - BVerwG VII C 68.59 - BVerwGE 13, 317 [323 f.], vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 56.88 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 13 S. 2 [5] und vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.91 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 15 S. 11 [12]) betont, von der Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, dürfe nicht "engherzig" Gebrauch gemacht werden.

    Auch wenn der Vater des Klägers nach dem Ausscheiden des früheren Betriebsleiters bis zum Eintritt des Klägers als Betriebsleiter das Elektroinstallationshandwerk für die Dauer von etwa zwei Jahren selbständig und beanstandungsfrei geführt haben sollte - was im angefochtenen Urteil nicht festgestellt ist -, begründete das allenfalls eine tatsächliche Vermutung seiner Befähigung (vgl. Urteil vom 25. Februar 1992, a.a.O. S. 7 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1995 - 23 A 3460/94

    Gewerberecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach §

    Er hat damit die nach gefestigter Rechtsprechung bei 48 bis 50 Jahren liegende Grenze, ab der einem Berufsbewerber unabhängig von den sonstigen Umständen regelmäßig bereits aus Altersgründen die Ablegung einer formellen und schulmäßigen Meisterprüfung nicht mehr zugemutet werden kann, überschritten (vgl. zu dieser Altersgrenze: BVerwG, Urt. vom 8.12.1992 - 1 C 5.91 -, GewArch 1993, 165, und vom 25.2.1992 - 1 C 56.88 -, GewArch 1992, 242 (244) jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt: OVG NW, Urteil vom 24.11.1994 - 23 A 3766/93 -, S. 6 des Urteilsabdrucks).

    Zwar konnte sich unter Geltung des § 8 HwO in seiner früheren Fassung ein Antragsteller insbesondere dann nicht auf die auf seinem Alter beruhende Belastung berufen, wenn er es in vorwerfbarer Weise unterlassen hatte, die Meisterprüfung zu einem früheren Zeitpunkt abzulegen, zu dem ihm dies ohne besondere, aus dem Rahmen fallende Belastung möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.12.1992 und 25.2.1992 aaO.; OVG NW, Urteil vom 24.8.1992 - 23 A 24/91 -, S. 9 des Urteilsabdrucks; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.5.1992 - 8 L 4455/91 -, GewArch 1993, 382 (384); VGH B.W., Urteil vom 15.1.1988 - 14 S 2603/86 -, GewArch 1988, 303; Hess. VGH , Urteil vom 17.9.1984 - 11 UE 1169/84 -, GewArch 1985, 387 (388).

  • BVerwG, 08.02.1995 - 1 B 6.94

    Maßgebender Beurteilungszeitpunkt bei der gerichtlichen Beurteilung der

    Nach der das Berufungsgericht gemäß § 144 Abs. 6 VwGO bindenden Beurteilung in demSenatsurteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 56.88 - (Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 13) kommt hier ein Ausnahmefall nur in Betracht, wenn es sich bei der der Beschwerdeführerin 1981 gebotenen Möglichkeit, das Labor ihres ehemaligen Arbeitgebers zu übernehmen, um ein besonders günstiges Angebot gehandelt haben und dieses so befristet gewesen sein sollte, daß sie es ohne Ausnahmebewilligung nicht hätte wahrnehmen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 4 E 880/13

    Anspruch auf Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle; Unmöglichkeit der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 C 56.88 -, GewArch 1992, 242, 244; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2003 - 14 S 275/03 -, GewArch 2004, 21, 24; Detterbeck, § 8 HwO, Rdn. 20.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.1994 - 8 L 1286/94

    Eintragung in die Meisterrolle; Ausnahmefall; Antragsteller; Meisterprüfung;

    Das höhere Alter eines Antragstellers - jenseits des 48. bis 50. Lebensjahres - war schon nach bisher maßgeblicher Rechtsprechung ein Ausnahmegrund im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 HwO, der nur dann nicht anzuerkennen war, wenn die Meisterprüfung in der Vergangenheit aus zurechenbaren Gründen nicht abgelegt worden war (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 25.02.1992, GewArch 1992, 242, 244, m. w. N.; Senatsurteil v. 26.02.1993, a.a.O., m. w. N.; Honig, HwO § 8 Rdnr. 32 am Ende).
  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 5 A 199/02

    Ausnahmebewilligung; Berufsfreiheit; Eintragung in die Handwerksrolle;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Ablegung der Meisterprüfung ab einem bestimmten Lebensalter einem Bewerber nicht mehr zumutbar ist, wobei die Zumutbarkeitsgrenze in der Vergangenheit bei einem Lebensalter von etwa 48-50 Jahren gezogen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.2.1992, GewArch 1992, 242; Nds. OVG, Urteil v. 18.7.1994, GewArch 1995, 75; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.12.1995, GewArch 1996, 287).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.1993 - 3 L 11/93
    Ein solcher Fall ist unter anderem dann gegeben, wenn der Antragsteller die Meisterprüfung nicht zu einem früheren Zeitpunkt abgelegt hat, zu den ihm dies ohne besondere, aus dem Rahmen fallende Belastung möglich gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 C 56.88 -, GewArch 1992, 242).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 1 B 206.92

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Pflicht

  • BVerwG, 26.11.1992 - 1 B 84.92

    Revisionsrechtliche Relevanz der Frage, ob die Ablegung der Prüfung im Zeitpunkt

  • SG Lübeck, 25.08.2020 - S 40 AS 434/18

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • VG Arnsberg, 25.09.2000 - 1 K 574/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer

  • VG Wiesbaden, 27.10.1998 - 5 E 147/96

    Befristung einer Ausnahmebewilligung; Ausnahmebewilligung mit Auflage;

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 22.04.1992 - 7 Ta 63/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8330
LAG Düsseldorf, 22.04.1992 - 7 Ta 63/92 (https://dejure.org/1992,8330)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.1992 - 7 Ta 63/92 (https://dejure.org/1992,8330)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 1992 - 7 Ta 63/92 (https://dejure.org/1992,8330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung des Rechtsstreits ; Außergerichtlicher Vergleich ; Festsetzung des Streitwertes; Antrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 10 Abs. 2
    Streitwert: außergerichtlicher Vergleich - Regelung nicht anhängiger Ansprüche

Papierfundstellen

  • JurBüro 1993, 165
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15

    Rechtsanwaltsgebühren: Gerichtliche Wertfestsetzung für außergerichtliche

    Der in anderen obergerichtlichen Entscheidungen und der Literatur vertretenen gegenteilige Auffassung - die die Anwendbarkeit des § 33 Absatz 1 RVG auf außergerichtliche Vergleiche teilweise ohne nähere Begründung voraussetzt (etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2013, juris; LAG Düsseldorf JurBüro 1993, 165; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, § 33, Rn. 5; Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage, § 33, Rn. 2; a. A. LAG BW Beschluss vom 25.07.2011 5 Ta 77/11 juris Tz 35ff, differenzierend OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 153) - vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.07.1992 - 19 U 78/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,16173
OLG Köln, 08.07.1992 - 19 U 78/92 (https://dejure.org/1992,16173)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.07.1992 - 19 U 78/92 (https://dejure.org/1992,16173)
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  • JurBüro 1993, 165
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