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   OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 10 WF 5/95   

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OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 10 WF 5/95 (https://dejure.org/1995,6321)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1995 - 10 WF 5/95 (https://dejure.org/1995,6321)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 10 WF 5/95 (https://dejure.org/1995,6321)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1996, 43
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2014 - 7 OA 39/13

    Ersatzfähigkeit des Aufwands für ein selbstentwickeltes Softwareprogramm eines

    Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass konkrete Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich aufgewendete Zeit richtig sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.06.1995 - 10 WF 5/95 -, JurBüro 1996, S. 43; OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.12.2010 - 13 W 41/09 -, juris).

    Ein Anlass zur Nachprüfung besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (OLG München, Beschl. v. 22.02.2014, aaO; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.06.1995, aaO).

  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19

    Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend

    Auch die durch das Landgericht Darmstadt gemäß § 4 Abs. 1 JVEG erfolgte gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenkosten hindert den Beschwerdeführer nicht, die Sachverständigenrechnungen im hiesigen Verfahren zu beanstanden (vgl. hierzu OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 13 WF 45/08

    Sachverständigenvergütung: Erforderlichkeit des mit der Begutachtung eines Kindes

    Dementsprechend findet regelmäßig nur eine Plausibilitätsprüfung der Kostenrechnung anhand allgemeiner Erfahrungswerte statt (zum alten Recht: OLG Hamm, JurBüro 2000, 663; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43; zum neuen Recht: OLG Koblenz FamRZ 2007, 2002; Landessozialgericht Baden-Württemberg Justiz 2005, 91).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01

    Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz

    Dann unterliegt ihre Höhe nach Maßgabe des § 5 GKG der Überprüfung (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 28.02.2002 - 14 W 133/02 -, ZfSch 2002, 247; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.1995 _ 10 WF 5/95 -, JurBüro 1996, Sp. 43; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.09.1984 - 1 WS 574/84 -, MDR 1985, 79 ; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Aufl. 2001, Randnr. 540).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2010 - 6 W 168/09

    Einwendungen gegen die Gerichtskostenrechnung im selbständigen Beweisverfahren

    30 Zwar gehen die Gerichte davon aus, dass grundsätzlich die Angaben des Sachverständigen zu der für die Gutachtenerstellung benötigten Zeit richtig sind und dass diese damit auch erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.1995, 10 WF 5/95, JurBüro 1996, 43, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 W 37/06

    Sachverständigenvergütung: Überprüfbarkeit der Erforderlichkeit des Zeitaufwandes

    Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind, und ein Anlass zur Nachprüfung der Erforderlichkeit nur dann besteht, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. KG Rpfleger 1984, 77; OLG Köln JurBüro 1991, 1396; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43; OLG München JurBüro 1998, 484; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 29.12.2010 - 13 W 41/09

    Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähiger Zeitaufwand

    Hierbei hat das Gericht aber grundsätzlich von der Richtigkeit der Angaben des Sachverständigen auszugehen (OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, S. 43).
  • BayObLG, 18.11.2004 - 3Z BR 224/04

    Niederschlagung von Auslagen für Sachverständigen im Wohnungseigentumsverfahren

    Das Gericht muss zwar die Erforderlichkeit des Zeitaufwands nachprüfen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1470/1471), darf aber von der Richtigkeit des vom Sachverständigen angegebenen Zeitaufwands ausgehen, wenn dieser nicht im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. SchlHOLG JurBüro 1989, 1173/1175; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43/44).
  • OLG Koblenz, 15.03.2011 - 14 W 150/11

    Kürzung der Sachverständigenvergütung für Aktenlektüre

    Korrekturbedarf ist nur dort vorhanden, wo der berechnete Zeitaufwand ungewöhnlich hoch erscheint und greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er außer jedem Verhältnis zu der tatsächlich erbrachten Leistung steht (KG JurBüro 184, 1066; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43; OLG Zweibrücken JurBüro 1988, 116).
  • KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01

    Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen:

    Anlass für eine Prüfung und eine Korrektur der Stundenzahl besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ganz eindeutig ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. Senat, JurBüro 1984, 1066; ähnlich OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43; OLG Hamm MDR 1987, 419; OLG Köln OLGR 1999, 115, Meyer/Höver/ Bach, a.a.O., § 3, Rn. 22).
  • OLG Hamm, 16.08.2001 - 23 W 224/01

    Erhöhung der Sachverständigenentschädigung bei unzumutbarem Erwerbsverlust

  • KG, 11.03.2003 - 1 W 454/01

    Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen:

  • OLG Bremen, 28.02.2008 - 2 W 95/07

    Entschädigung des Sachverständigen

  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 120/02

    Sachverständigenkosten im Wohnungseigentumsverfahren - Hinweispflicht bei

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