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   LG Bayreuth, 03.06.1996 - 3 O 222/96   

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https://dejure.org/1996,8670
LG Bayreuth, 03.06.1996 - 3 O 222/96 (https://dejure.org/1996,8670)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 03.06.1996 - 3 O 222/96 (https://dejure.org/1996,8670)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 03. Juni 1996 - 3 O 222/96 (https://dejure.org/1996,8670)
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Kurzfassungen/Presse

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    GKG § 56 Abs. 2; KVGKGKVGKG Nr. 9003

Papierfundstellen

  • JurBüro 1997, 433
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Düsseldorf, 03.04.2018 - 1 AR 12/18

    Rechtsanwalt kann Kosten der Aktenversendung zu tragen haben

    Anders also als im Zivilprozess, bei welchem der Prozessbevollmächtigte den Akteneinsichtsantrag regelmäßig im Namen der Partei stellt und daher die Partei als Kostenschuldner angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2008 - 10 W 18/08; LG Bayreuth: Beschluss vom 3. Juni 1996 - 3 O 222/96), ist dies im vorliegenden Fall anders zu beurteilen.
  • VG Braunschweig, 03.11.2009 - 5 A 249/08

    Aktenübersendung; Aktenübersendungspauschale; Aktenversendungspauschale;

    Danach ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Antrag auf Aktenübersendung für den Antragsteller im Verwaltungsstreitverfahren gestellt ist (im Ergebnis ebenso für den Zivilprozess: LG Bayreuth, E. v. 3.6.1996 - 3 O 222/96 -, juris).
  • VG Braunschweig, 18.11.2002 - 5 B 180/02

    Stellen eines Antrags auf Aktenversendung im Rahmen eines laufenden

    Danach ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Antrag auf Aktenübersendung für den Antragsteller im Verwaltungsstreitverfahren gestellt ist ( im Ergebnis ebenso für den Zivilprozess: LG Bayreuth, E. v. 3.6.1996 - 3 O 222/96 -, juris).
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