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   OLG Karlsruhe, 25.08.1997 - 11 W 111/97   

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OLG Karlsruhe, 25.08.1997 - 11 W 111/97 (https://dejure.org/1997,13341)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.08.1997 - 11 W 111/97 (https://dejure.org/1997,13341)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. August 1997 - 11 W 111/97 (https://dejure.org/1997,13341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1998, 217
  • JurBüro 1998, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs

    aa) Eine verbreitete Auffassung stellt für den Begriff der Erledigung im Sinne von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG (bzw. § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO) auf den Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 8 Abs. 1 RVG (bzw. § 16 BRAGO) ab und wendet § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG (bzw. § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO) auch in den Fällen zumindest entsprechend an, in denen die Fälligkeit durch dreimonatiges Ruhen eingetreten ist und seither mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind (OLG Brandenburg AGS 2009, 432 Tz. 21 f.;OLG Stuttgart, MDR 2003, 117; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 26; OLG Saarbrücken AGS 2006, 218; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 15 RVG Rdn. 97; Winkler in Mayer/Kroiß RVG 3. Aufl. § 15 Rdn. 189; Madert in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. § 15 Rdn. 103).
  • BGH, 30.03.2006 - VII ZB 69/05

    Anwaltsgebühren vor und nach Aussetzung eines Rechtsstreits

    a) Das Beschwerdegericht geht zutreffend davon aus, dass § 13 Abs. 5 BRAGO nur dann anwendbar ist, wenn einem Rechtsanwalt nach Erledigung eines früheren Auftrags ein weiterer Auftrag erteilt worden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 26 = AnwBl 1998, 217; Madert in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGGO, 34. Auflage, § 13 Rdn. 93; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Auflage, § 13 Rdn. 52; Goebel/Gottwald/Onderka, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, § 15 Rdn. 43; vgl. auch BT-Drucks. 12/6962, S. 102).
  • OLG Stuttgart, 13.05.2002 - 8 W 640/01

    Rechtsanwaltsgebühr: Wiederaufnahme des Verfahrens nach mehr als dreimonatigem

    Als "Erledigung" im Sinne des § 13 Abs. 5 ist nicht der endgültige Abschluss einer rechtlichen Angelegenheit zu verstehen; vielmehr soll - ebenso wie in § 13 Abs. 1 und Abs. 4 BRAGO - die Fälligkeit der Vergütung nach § 16 BRAGO maßgebend sein, wie auch in der amtlichen Begründung zum KostRÄndG angemerkt ist (OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 26 = AnwBl. 1998, 217; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO 15. Aufl., Rn 93; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., Rn 97; Hansens, BRAGO 8. Aufl., Rn 33, je zu § 13 BRAGO).
  • OLG Saarbrücken, 19.01.2005 - 2 W 6/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Weitere Tätigkeit in der Sache als neue Angelegenheit

    Maßgebend für den Begriff der "Erledigung" i.S. von § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO ist die Fälligkeit der Vergütung nach § 16 BRAGO (OLG Stuttgart, MDR 2002, 117; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 26, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.09.1997 - 5 W 19/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,20983
OLG Zweibrücken, 19.09.1997 - 5 W 19/97 (https://dejure.org/1997,20983)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.09.1997 - 5 W 19/97 (https://dejure.org/1997,20983)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. September 1997 - 5 W 19/97 (https://dejure.org/1997,20983)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1998, 26
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