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   OLG Nürnberg, 25.06.1998 - 3 W 1908/98   

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https://dejure.org/1998,6867
OLG Nürnberg, 25.06.1998 - 3 W 1908/98 (https://dejure.org/1998,6867)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.06.1998 - 3 W 1908/98 (https://dejure.org/1998,6867)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 3 W 1908/98 (https://dejure.org/1998,6867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung: Verkehrsanwalt einer ausländischen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 91 As. 1 S. 1; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 1998, 597
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09

    Ausländischer Verkehrsanwalt

    Nach anderer Ansicht kann die Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; vielmehr sollen insoweit dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei gelten (OLG München, NJW-RR 1998, 1692, 1693; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 177; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., 3400 VV Rn. 59; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 3400 Rn. 93; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl., § 91 Rn. 28; ähnlich OLG Nürnberg, JurBüro 1998, 597).
  • OLG Köln, 06.05.2002 - 2 W 59/02

    Zulässigkeit der Festsetzung von Raten i.R.e. Entscheidung über die Bewilligung

    Vielmehr ist das Gericht im Verfahren nach § 124 Nr. 4 ZPO nicht an die Feststellungen und Bewertungen im Rahmen des ursprünglichen Bewilligungsbeschlusses gebunden (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JurBüro 1987, 914; OLG Hamm, FamRZ 1986, 1127; OLG Karlsruhe OLG-Report 1998, 368; OLG Koblenz, OLG-Report 1999, 120; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rdn. 850).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2005 - W (Kart) 10/05

    Hinderung an der Festsetzung der in erster Instanz angefallenen

    a) Es entspricht der herrschenden obergerichtlichen Judikatur, dass bei einer ausländischen Prozesspartei die Kosten eines Verkehrsanwalts jedenfalls im ersten Rechtszug regelmäßig erstattungsfähig sind (OLG Dresden, JurBüro 1998, 145;OLG Hamburg, MDR 2000, 664; Thüringer OLG, JurBüro 1998, 597; OLG Bremen, NJW 1970, 1009; OLG Hamm, JurBüro 1981, 1860; OLG Stuttgart, AnwBl. 1982, 25; OLG Frankfurt a.M., Rpfleger 1992, 85; vgl. auch Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Aufl., § 91 Rdnr. 111 ff. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2001 - 3A W 17/01

    Kosten ausländischer Partei - ausländischer Verkehrsanwalt - inländischer

    Vielmehr muss auch ihr gegenüber aufgrund einer - allerdings die Auslandsproblematik einbeziehenden - Einzelfallbetrachtung entschieden werden, ob die angefallenen Kosten als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig sind (OLG Karlsruhe Beschl. v. 27.11.2000 - 3 W 98/00 m.w.N.; OLG Nürnberg JurBüro 1998, 597).
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