Weitere Entscheidung unten: AG Rastatt, 21.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.2001 - 23 W 56/01   

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https://dejure.org/2001,7891
OLG Hamm, 29.03.2001 - 23 W 56/01 (https://dejure.org/2001,7891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2001 - 23 W 56/01 (https://dejure.org/2001,7891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2001 - 23 W 56/01 (https://dejure.org/2001,7891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Kostengrundentscheidung; Kostenfestsetzung; Streithelfer; Kostentitel; Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 103 Abs. 1, § 101 Abs. 1
    Notwendige Kostengrundentscheidung bei Kostenfestsetzung für Streithelfer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2002, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.11.2014 - II ZR 1/14

    Kostenantrag des Nebenintervenienten auf Seiten des Beklagten nach Klagerücknahme

    Zu den Kosten des Rechtsstreits in diesem Sinne gehören die durch eine einfache Nebenintervention verursachten Kosten nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1963 - III ZR 131/61, BGHZ 39, 296, 297; Beschluss vom 23. Januar 1967 - III ZR 15/64, NJW 1967, 983; OLG Hamm, JurBüro 2002, 39; OLG Koblenz, MDR 2002, 1338 f.; Saenger/Gierl, ZPO, 5. Aufl., § 101 Rn. 9; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 101 Rn. 2, 5; Zöller/ Herget, ZPO, 30. Aufl., § 101 Rn. 5; MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 101 Rn. 4, 8; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 2 f.).
  • OLG Koblenz, 02.02.2005 - 14 W 74/05

    Kostenerstattung: Festsetzung der Kosten der Nebenintervention

    Um dies herbeizuführen, hätte es gemäß § 101 Abs. 1 ZPO eines zusätzlichen gerichtlichen Ausspruchs bedurft (OLG Hamm JurBüro 2002, 39; Senat MDR 2002, 1338, 1339; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Aufl., § 101 Rn. 12; Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 101 Rn. 5), der indessen unterblieben ist.
  • OLG München, 03.02.2011 - 1 U 4559/10

    Gemeinschaft: Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Zahlung des

    Nach herrschender Meinung (OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2001, 23 W 56/01; LAG Köln, Beschluss vom 22.07.2010, 5 Ta 212/10; Zöller-Herget, 28. Aufl., Rn. 5 zu § 101 ZPO; Thomas/Putzo-Hüßtege, 31. Aufl., Rn. 3 zu § 101 ZPO) ist, wenn in der Kostenentscheidung ausdrücklich nur über die Kosten des Rechtsstreites (hier des Berufungsverfahrens) entschieden wird, damit kein Titel über die Kosten der Nebenintervention verbunden.
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Rechtsprechung
   AG Rastatt, 21.06.2001 - 1 C 137/01   

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https://dejure.org/2001,26687
AG Rastatt, 21.06.2001 - 1 C 137/01 (https://dejure.org/2001,26687)
AG Rastatt, Entscheidung vom 21.06.2001 - 1 C 137/01 (https://dejure.org/2001,26687)
AG Rastatt, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 1 C 137/01 (https://dejure.org/2001,26687)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2002, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)

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