Weitere Entscheidung unten: LG Heilbronn, 30.04.2003

Rechtsprechung
   LG Ellwangen/Jagst, 05.03.2003 - 1 T 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28823
LG Ellwangen/Jagst, 05.03.2003 - 1 T 30/03 (https://dejure.org/2003,28823)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 05.03.2003 - 1 T 30/03 (https://dejure.org/2003,28823)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 05. März 2003 - 1 T 30/03 (https://dejure.org/2003,28823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung der unpfändbare Teil der Leistungen eines Drittschuldners ; Rechtsmittel gegen Pfändungsmaßnahmen; Verschärfte Haftung für Prozesskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2003, 660
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 05.03.2003 - 1 T 30/03
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher offen gelassen (vgl. zuletzt BGH NJW 03, 515, und zuvor BGHZ 109, 275 [BGH 30.11.1989 - III ZR 215/88] ).

    Die Kammer schließt sich insoweit allerdings der zuerst genannten Meinung an, weil § 850 f Abs. 2 nur auf das Betreiben der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung abstellt und das Vollstreckungsgericht- und ebenso die Beschwerdekammer im Vollstreckungsverfahren - die materielle Richtigkeit des Vollstreckungstitels nicht zu überprüfen hat (vgl. die oben zitierte Entscheidung BGH NJW 03, 515).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 05.03.2003 - 1 T 30/03
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher offen gelassen (vgl. zuletzt BGH NJW 03, 515, und zuvor BGHZ 109, 275 [BGH 30.11.1989 - III ZR 215/88] ).
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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 30.04.2003 - 1b T 122/03 Bm   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27783
LG Heilbronn, 30.04.2003 - 1b T 122/03 Bm (https://dejure.org/2003,27783)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 30.04.2003 - 1b T 122/03 Bm (https://dejure.org/2003,27783)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 30. April 2003 - 1b T 122/03 Bm (https://dejure.org/2003,27783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fristgemäße Beschwerde auf Grund mangelnder förmlicher Zustellung; Berücksichtigung der Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person; Berechnung des Unterhalts; Bedarfssatz für Haushaltsangehörige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2003, 660
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 10.07.2002 - T-387/00

    Comitato organizzatore del convegno internazionale / Kommission

    Auszug aus LG Heilbronn, 30.04.2003 - 1b T 122/03
    Richtigerweise und entsprechend der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer (vgl. 1 b T 387/00 St, Beschluss vom 17.10.2000) sind bei der Anwendung des § 850 c Abs. 4 ZPO alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, wobei der volle individuelle Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten zugrunde zu legen ist.
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 142/04

    Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der

    b) Nach einer anderen Meinung ist ein Unterhaltspflichtiger dann nicht mehr zu berücksichtigen, wenn sein Einkommen den Sozialhilfesatz zuzüglich eines "Besserstellungszuschlags" von 20 % überschreitet (LG Bielefeld DGVZ 2000, 87; Rpfleger 2000, 402; LG Heilbronn JurBüro 2003, 660 f; LG Leipzig JurBüro 2002, 97 f, 211; InVo 2003, 409; LG Rottweil JurBüro 2000, 47; LG Traunstein JurBüro 2003, 155 f, 548).
  • BGH, 23.02.2022 - VII ZB 41/21

    Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner wegen einer titulierten Geldforderung;

    Nach einer - im Streitfall auch vom Beschwerdegericht vertretenen - Auffassung - zählt das Elterngeld insgesamt - also auch in Höhe des Mindestelterngeldes nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BEEG - zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten (Stöber/Rellermeyer/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Aufl., Rn. C.262 mit Fn. 619; ebenso zum vormaligen Erziehungsgeld LG Konstanz, Beschluss vom 2. Juni 2000 - 6 T 71/00, RPfleger 2000, 507, 507 f.; LG Heilbronn, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 b T 122/03, JurBüro 2003, 660, 660 f.; unklar hingegen BeckOK ZPO/Riedel, Stand: 1. Dezember 2021, § 850c Rn. 24.1; vgl. auch LG Kassel, Beschluss vom 7. Mai 1998 - 3 T 283/98, JurBüro 1998, 664, für die allgemeine Berücksichtigung von laufenden Sozialleistungen).
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