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   BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02   

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https://dejure.org/2002,4869
BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02 (https://dejure.org/2002,4869)
BayObLG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 3Z BR 155/02 (https://dejure.org/2002,4869)
BayObLG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 3Z BR 155/02 (https://dejure.org/2002,4869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 144 Abs. 1, Abs. 3
    Gebührenermäßigung bei Verpachtung eines Gebäudes durch Marktgemeinde - wirtschaftliches Unternehmen - Erstreckung der Gebührenermäßigung auf privaten Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Wann greift Gebührenermäßigung für Gemeinden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 20 (Rechtsprechungsübersicht)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirtschaftliches Unternehmen; Vermietung eines nicht mehr für öffentliche Zwecke genutztes Gebäude an eine Privatperson; Gewährung eines Ankaufsrechts durch Marktgemeinde; Ermäßigung der Notarkosten für eine Kommune; Handeln einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in ...

Verfahrensgang

  • LG Passau - 4 T 8/02
  • BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 358
  • JurBüro 2003, 99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 20.05.1996 - 9 W 55/96
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
    Der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen abweichenden Auffassung (KG DNotZ 1980, 429/430; SchlHolstOLG JurBüro 1996, 650/651) vermag der Senat aus den in seiner erwähnten Entscheidung dargelegten Gründen nicht zu folgen.

    Einer Vorlage an den Bundesgerichtshof (§ 156 Abs. 4 Satz 4 KostO i.V.m. § 28 Abs. 2 FGG) im Hinblick auf die erwähnten Entscheidungen des Kammergerichts (DNotZ 1980, 429/430) und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (JurBüro 1996, 650/651) bedarf es nicht.

  • BayObLG, 20.04.1978 - BReg. 3 Z 158/75
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
    Dies gilt nicht nur in den Fällen der vertraglichen Übernahme von Kosten durch den Begünstigten (vgl. BayObLGZ 1978, 94 = MittBayNot 1978, 119; BayObLG MittBayNot 1.984, 147 und 149), in denen eine Kostenschmälerung durch willkürliche Kostenverschiebung auf den Begünstigten verhindert werden muss (vgl. auch OLG Köln Rpfleger 1977, 378).

    Im Rahmen eines Kaufvertrags wird § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB durch § 448 Abs. 2 BGB (hier die gleichlautende Bestimmung des § 449 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.; vgl. dazu BayObLGZ 1978, 94/95) verdrängt.

  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 25/97

    Gebührenbegünstigung bei einmaliger Errichtung einer Wohnanlage durch Gemeinde

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
    a) Zur Auslegung des Begriffs des "wirtschaftlichen Unternehmens" im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO wird häufig auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 155/157) zurückgegriffen (vgl. BayObLG MittBayNot 1997, 314; Korintenberg/Schwarz KostO 15. Aufl. § 144 Rn. 13).

    Aus diesem Grund hat der Senat z.B. die einmalige Errichtung eines Gebäudes und den Verkauf der durch Teilung gebildeten Wohnungen nicht als wirtschaftliches Unternehmen einer Gemeinde angesehen (vgl. BayObLG MittBayNot 1997, 314).

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 104/90

    Verkehrswertermittlung eines unbebauten Grundstücks; Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
    Sind Kaufgegenstand und Kaufpreis bereits festgelegt und hängt die Ausübung des Ankaufsrechts - wie hier - nur noch von einer privatschriftlichen Erklärung des Ankaufsberechtigten ab, ist mangels weiterer gegebenenfalls entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen, dass ein Kaufvertrag bereits zustande gekommen ist, wenn auch aufschiebend bedingt durch die Vornahme der Erklärung des Ankaufsberechtigten (vgl. BGH aaO und NJW 1991, 2698).
  • BGH, 28.06.1996 - V ZR 136/95

    Anforderungen an die Form der Ausübung eines Ankaufsrechts

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
    Welche Form im Einzelfall vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1167).
  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
    a) Zur Auslegung des Begriffs des "wirtschaftlichen Unternehmens" im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO wird häufig auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 155/157) zurückgegriffen (vgl. BayObLG MittBayNot 1997, 314; Korintenberg/Schwarz KostO 15. Aufl. § 144 Rn. 13).
  • BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87

    Abberufung eines Liquidators; Begriff des Beteiligten; Verwaltungs- und

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
    Sie wäre nur geboten, wenn diese Entscheidungen auf der anderen Beurteilung der hier entschiedenen Rechtsfrage beruhten (vgl. BayObLGZ 1988, 24/32 m. w. N.).
  • BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
    Diese Formel allein wird zwar dem Zweck der Einschränkung in § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO nicht in jeder Beziehung gerecht (vgl. BayObLGZ 1992, 324/326 f.).
  • BayObLG, 07.04.1961 - BReg. 2 Z 38/61
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
    Vielmehr ist bei Anwendung des § 144 Abs. 3 KostO die gesetzliche Regelquote, d.h. diejenige Quote, die sich nach den gesetzlichen Vorschriften ohne eine Vereinbarung ergäbe, auch dann maßgeblich, wenn ein im Sinne von § 144 Abs. 3 KostO Nichtbegünstigter die Kosten vertraglich über seine gesetzliche Quote hinaus oder - wie hier - insgesamt übernommen hat (BayObLGZ 1961, 141 = MittBayNot 1961, 187/189; Korintenberg/Schwarz § 144 Rn. 44 und 51; Rohs/Wedewer § 144 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2006 - 14 Wx 12/05

    Notarkosten: Veranlasser als Gebührenschuldner; Erstreckung der

    Die sich aus der genannten Vorschrift ergebende gesetzliche Regelquote ist auch bei Anwendung von § 13 KostO maßgeblich, so daß sich im hier zu entscheidenden Fall die für die Beurkundung anzusetzenden Kosten um die Hälte vermindern: (1) Daß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB eine gesetzliche Vorschrift im Sinne von § 13 KostO und - diesem inhaltlich entsprechend - § 144 Abs. 3 KostO ist, ist in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig anerkannt (vgl. nur OLG Karlsruhe, DNotZ 1965, S. 372 ff., 373; BayObLG, NJW-RR 2003, S. 358 ff., 359; Hartmann, a.a.O., § 13 KostO Rdn. 3; Waldner, in: Rohs/Wedewer, a.a.O., § 13 Rdn. 5; Assenmacher/Mathias, a.a.O., Stichwort "Ermäßigung von Notargebühren", Abschnitt 7.1; Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 144 Rdn. 44; a.A. Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 13 Rdn. 4 unter Hinweis auf zwei Entscheidungen der Landgerichte Bonn und Berlin).

    Eine vertragliche Kostenübernahme durch die Gemeinde liegt, da ein Kaufvertrag über das Grundstück nicht geschlossen wurde, nicht vor und wäre - wie das Landgericht richtig ausgeführt hat - ohnehin in bezug auf § 13 KostO unbeachtlich (BayObLG, NJW-RR 2003, S. 358 ff., 359; Hartmann, a.a.O., § 13 KostO Rdn. 6 - jeweils m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09

    Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw.

    Es muss sich mithin um eine auf Dauer angelegte, fortgesetzte und planmäßige sowie gewinnorientierte Teilnahme am Wirtschaftsleben handeln (vgl. BayObLG JurBüro 2003, 99 - 101 zitiert nach juris; OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469).
  • OLG Celle, 08.01.2015 - 2 W 271/14

    Befreiung eines Zweckverbands von Gerichtsvollziehergebühren

    Es muss sich mithin um eine auf Dauer angelegte, fortgesetzte und planmäßige sowie gewinnorientierte Teilnahme am Wirtschaftsleben handeln (vgl. BayObLG, JurBüro 2003, 99; OLG Köln, NVwZ-RR 1998, 469).
  • OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10

    Gerichtskostenfreiheit in Sachsen-Anhalt: Wirtschaftliche Unternehmung der

    Es muss sich mithin um eine auf Dauer angelegte, fortgesetzte und planmäßige sowie gewinnorientierte Teilnahme am Wirtschaftsleben handeln (vgl. BayObLG JurBüro 2003, 99 ff., zitiert nach juris; OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469; Hartmann, a.a.O., § 144 KostO, Rdn. 4).
  • OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13

    Gerichtskostenfreiheit eines kommunalen Zweckverbandes: Klage auf Rückübertragung

    Es muss sich mithin um eine auf Dauer angelegte, fortgesetzte und planmäßige sowie gewinnorientierte Teilnahme am Wirtschaftsleben handeln (vgl. BayObLG JurBüro 2003, 99 ff., zitiert nach juris; OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469; Hartmann, a.a.O., § 144 KostO, Rdn. 4).
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