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   OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - I-24 W 41/03   

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https://dejure.org/2003,4504
OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - I-24 W 41/03 (https://dejure.org/2003,4504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2003 - I-24 W 41/03 (https://dejure.org/2003,4504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2003 - I-24 W 41/03 (https://dejure.org/2003,4504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer vollen anwaltlichen Prozessgebühr bei Antrag auf Verweisung der Sache an Streitgericht im Mahnverfahren; Erstattungsfähigkeit der Gebühr Antragsteller bei Nichtweiterbetreiben des Verfahrens innerhalb angemessener Frist durch Antragsteller

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 32 Abs. 1; ; ZPO § 696 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessgebühr bei Durchführung des Mahnverfahrens gemäß § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1741
  • JurBüro 2004, 195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1993 - 10 W 69/93

    Anwaltsgebühren bei Verbindung von Klageabweisungsantrag und Widerspruch gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 24 W 41/03
    Dieser Antrag ist als Sachantrag im Sinne von § 32 Abs. 1 BRAGO anzusehen und lässt die volle Prozessgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO entstehen (OLG München OLGR 1993, 31; OLG Jena OLGR 2000, 186; Gebauer/Schneider, BRAGO § 43 Rn. 18; Gerold/Schmidt BRAGO, 15. Aufl., § 43 Rn. 16; ebenso für den bereits mit dem Widerspruch verbundenen Abweisungsantrag OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat] JB 1992, 470; OLGR 1993, 329).
  • OLG Hamburg, 25.11.2013 - 8 W 112/13

    Rechtsanwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit einer 1,3 Verfahrensgebühr bei

    Spätestens aber die durch den Antrag nach § 697 Abs. 3 ZPO ( erneut ) begründete 1, 3 Verfahrensgebühr ist erstattungsfähig, nachdem die Klägerin auch auf die Schriftsätze des Beklagten vom 20. und 25.3.2013 nicht reagiert hatte ( vgl. auch OLG Naumburg a.a.O. : Erstattungsfähigkeit gegeben, wenn der Beklagte wegen Untätigkeit der Klägerin im Mahnverfahren selbst die Abgabe zur Durchführung des Streitverfahrens beantragt und einen Antrag nach § 697 Abs. 3 ZPO stellt; OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 195 : Erstattungsfähigkeit gegeben, nachdem die Klägerin über ein Jahr im Mahnverfahren untätig geblieben war und die Beklagten die Abgabe an das Streitgericht beantragt hatten ).
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