Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 17.03.2004

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   BGH, 17.03.2004 - XII ZR 162/00   

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https://dejure.org/2004,1331
BGH, 17.03.2004 - XII ZR 162/00 (https://dejure.org/2004,1331)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2004 - XII ZR 162/00 (https://dejure.org/2004,1331)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 (https://dejure.org/2004,1331)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines Gebührenstreitwertes im Falle einer Klage auf Zahlung von künftiger Miete - Einbeziehung von eingeklagten Mietrückständen bei der Bestimmung eines Gebührenstreitwertes - Streitwertberechnung bei einer Leistungsklage und wechselseitig erhobenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 9; ; GKG § 17 Abs. 4; ; GKG § 19 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 9; GKG § 17 Abs. 4 § 19 Abs. 1
    Streitwert für Klage auf Zahlung künftiger Miete; Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage über die Höhe der Miete

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert in Mietrechtsstreitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1437 (Ls.)
  • NZM 2004, 423
  • ZMR 2004, 494
  • Rpfleger 2004, 585
  • JurBüro 2004, 378
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Dies entsprach bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 unter II 3; vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00, NZM 2004, 423 unter [II] 1 d) und gilt entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht auch nach der Erstreckung des § 41 Abs. 5 GKG auf Ansprüche des Mieters wegen der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 248/04, NJW-RR 2005, 938 unter II 1 a).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    b) Zur Identität des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Zahlung von Mietzins und einer Widerklage auf Feststellung des Nichtbestehens des Mietverhältnisses (Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423).

    Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass eine Identität des Streitgegenstandes im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG vorliegt, wenn sich der Mieter auf der Grundlage des gleichen streitigen Mangels verschiedener Gewährleistungsansprüche - Minderung und Schadenersatz - berühmt (Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423).

    Daraus wird hergeleitet, dass der Streitgegenstand einer Klage auf Zahlung von Mietzins und einer Widerklage auf Feststellung des Nichtbestehens des die Zahlungsansprüche begründenden Mietvertrages identisch sind (OLG Braunschweig MDR 1975, 848, Hartmann aaO; Meyer aaO, § 45 Rdn. 13; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. März 2004 aaO), wenn und soweit die streitigen Zeiträume sich überschneiden.

  • OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16

    Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts

    Die gebührenrechtliche Behandlung der wesentlich selteneren Fallgestaltung, in welcher bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 257 ff. ZPO zukünftiger Mietzins als wiederkehrende Leistung verlangt werden kann (vgl. Musielak/Voit-Foerste, ZPO, 16. Auflage, § 258, Rn. 2), ist vom BGH im Sinne einer Anwendung von § 12 Abs. 1 GKG a.F. i.V.m. § 9 ZPO auf die zukünftigen Beträge entschieden worden, während hinsichtlich der Rückstände vor "Klageerhebung" gerade der damals auch für das Unterhaltsrecht geltende § 17 Abs. 4 GKG in der Fassung vom 24.06.1994 analoge Anwendung finden soll (BGH NZM 2004, 423).
  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 134/03

    Gebührenstreitwert von Mietstreitigkeiten bei Streit über das Bestehen oder die

    b) Zur Identität des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Zahlung von Mietzins und Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses im Umfang der zeitlichen Kongruenz (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423 ).

    Dies gilt auch dann, wenn Zahlungs- und Feststellungsbegehren nicht im Verhältnis von Klage und Widerklage stehen (§ 41 Abs. 1 Satz 3 GKG = § 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F.), vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423 unter 2a.

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    b) Andererseits wird der Gebührenstreitwert einer Klage des Vermieters auf zukünftigen Mietzins bei einem Mietverhältnis mit bestimmter Dauer nicht zwangsläufig nach den noch zu zahlenden Mieten im gesamten Zeitraum bis zur Beendigung des Mietverhältnisses bestimmt, sondern er richtet sich nach § 48 Abs. 1 GKG und § 9 ZPO (BGH JurBüro aaO; Senatsbeschluß vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10

    Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für

    Den Gebührenstreitwert einer auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung gerichteten Klage nach § 3 ZPO zu bestimmen, steht die vom LG Rottweil zitierte Entscheidung des BGH vom 20.04.2005 (NJW-RR 2005, 938) und die des OLG Stuttgart vom 07.02.1997 (NJW-RR 1997, 1303) ebenso wenig entgegen wie die Entscheidung des BGH vom 17.03.2004 (NZM 2004, 423).
  • BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05

    Streitwert eines auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruchs des

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass im Gewährleistungsprozess bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Minderungsansprüchen, die auf dem gleichen Mangel der Mietsache beruhen, grundsätzlich keine Wertaddition vorzunehmen, sondern allein auf den Anspruch mit dem höheren Streitwert abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423).
  • LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13

    Nutzungswertersatz ist auf den tatsächlichen Besitz beschränkt!

    Zwar ist bei der Klage auf künftige Miete - jedenfalls im Gewerberaummietrecht - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NZM 2004, 423) § 9 ZPO maßgeblich, wonach der 42-fache Monatsbetrag maßgeblich wäre.
  • KG, 20.12.2006 - 12 W 66/06

    Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. März 2004 (MDR 2004, 1437= BGHReport 2004, 1055) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • KG, 04.08.2011 - 8 W 48/11

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Feststellungsklage über die

    Für den Feststellungsantrag des Vermieters, dass der Mieter wegen einer behördlichen Nutzungsuntersagung nicht zur Kürzung des Mietzinses berechtigt ist, hat der BGH den 42-fachen Minderungsbetrag unter Abzug von 20 % (wegen positiver Feststellungsklage) angenommen (BGH Beschluss vom 17.03.2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423).

    Der Beschluss des BGH vom 17.03.2004 (NZM 2004, 423) ist - ebenso wie (entgegen Gellwitzki a. a. O.) der o. g. Beschluss vom 21.09.2005 - zum vor dem 1.7.2004 geltenden Kostenrecht ergangen und daher hier ohne Belang.

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2013 - 10 W 18/13

    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert für Feststellungsklage eines

  • LG Hamburg, 10.12.2018 - 316 T 51/18

    Klage auf Feststellung der Höhe der Miete: Bemessung des Streitwerts

  • OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07

    Nutzungsentschädigung bezüglich der Alleinnutzung der Ehewohnung nach der

  • KG, 26.08.2010 - 8 W 38/10

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Klage auf Feststellung zur

  • KG, 07.02.2011 - 8 W 41/10

    Streitwertfestsetzung: Streitigkeit über Zahlungsverpflichtungen aus einem

  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 48/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung für die Zulässigkeit der Berufung

  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 2 W 61/14

    Streitwert bei Feststellungsklage auf Berechtigung einer Mietkürzung

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08

    Streitwert bei Hilfsaufrechnung

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2005 - 24 W 33/05

    Bestimmung des Streitwertes für die Durchsetzung von Konkurrenzschutz im Wege der

  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05

    Höhe des Streitwerts im Falle der Hilfsaufrechnung mit einer bestrittenen

  • KG, 16.07.2009 - 22 W 76/08

    Gebührenstreitwert in Mietsachen: Bemessung bei Feststellungsklage auf

  • OLG Köln, 01.07.2021 - 15 W 40/21

    Rückzahlung von geleisteten Leasingentgelten Beschwerde gegen eine

  • OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 5 U 214/06

    Fristlose Kündigung eines Mietvertrags über ein "Wohnbüro" mit einer Gesellschaft

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 80/03

    Streitwert für Klagen auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses

  • KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05

    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

  • LG Berlin, 22.01.2016 - 63 T 3/16

    Feststellungsklage des Mieters wegen Mietminderung: Bemessung des Streitwerts

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.02.2019 - 24 C 220/18

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse für Nichtbestehen eines Vermieteranspruchs;

  • AG Meldorf, 12.04.2011 - 81 C 1534/10

    Bei teilweisem Übergang von einer Feststellungsklage zu einer Leistungsklage sind

  • LG Berlin, 18.07.2014 - 63 T 88/14

    Mieter leugnet Pflicht zur Mietzinszahlung: Gebührenstreitwert für negativen

  • OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08

    Streitwertbemessung: Gegenstandswert für einen kumulativen Antrag auf

  • LG Berlin, 05.02.2010 - 65 T 138/09

    Wie wird der Streitwert für die Mietminderung bemessen?

  • KG, 28.04.2007 - 12 W 35/07

    Streitwert: Gebührenstreitwert bei einer Klage auf Nutzungsentschädigung nach

  • OLG Nürnberg, 19.01.2006 - 2 W 94/06

    Verfahrensrecht - Nutzungsentschädigung nach Mietverhältnis: Streitwertbemessung

  • LG Berlin, 28.12.2015 - 63 T 122/15

    Mietsache: Streitwert einer Klage auf Feststellung der Mietminderung

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.03.2004 - 8 W 82/04   

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https://dejure.org/2004,7666
OLG Dresden, 17.03.2004 - 8 W 82/04 (https://dejure.org/2004,7666)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.03.2004 - 8 W 82/04 (https://dejure.org/2004,7666)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. März 2004 - 8 W 82/04 (https://dejure.org/2004,7666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert des Klageverfahrens bei Teilzahlung nach Erlass eines Mahnbescheides; Teilrücknahme der Klage vor Abgabe an das Streitgericht; Bestimmung der Höhe der gerichtlichen Verfahrensgebühr; Verkürzung des staatlichen Gebührenanspruchs

  • Judicialis

    GKG § 15; ; GKG § 61 Abs. 1; ; GKG § 65 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 696 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de

    Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 10 W 50/96
    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2004 - 8 W 82/04
    Kostenrechtlich sei eine Teilrücknahme für die Festsetzung der Verfahrensgebühr unerheblich (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 704; OLG Bamberg, FamRZ 99, 1292).
  • OLG Bamberg, 29.07.1998 - 7 W 16/98

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Mahnverfahrens; Errechnung der

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2004 - 8 W 82/04
    Kostenrechtlich sei eine Teilrücknahme für die Festsetzung der Verfahrensgebühr unerheblich (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 704; OLG Bamberg, FamRZ 99, 1292).
  • OLG Hamburg, 30.11.2000 - 8 W 294/00

    Teilrücknahme im Mahnverfahren vor Abgabe an das Streitgericht

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2004 - 8 W 82/04
    Gebühren für das streitige Verfahren könnten aber nicht entstehen, bevor überhaupt ein streitiges Verfahren existiere (vgl. OLG München, MDR 2001, 296; OLG Bamberg, NJW-RR 2001, 574; OLG Hamburg, MDR 2001, 294 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).
  • OLG Bamberg, 17.08.2000 - 4 W 78/00

    Gerichtsgebühr bei Durchführung des Rechtsstreits nach Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2004 - 8 W 82/04
    Gebühren für das streitige Verfahren könnten aber nicht entstehen, bevor überhaupt ein streitiges Verfahren existiere (vgl. OLG München, MDR 2001, 296; OLG Bamberg, NJW-RR 2001, 574; OLG Hamburg, MDR 2001, 294 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).
  • OLG München, 17.11.2000 - 11 W 2954/00

    Höhe der Anwaltsgebühr bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid und gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2004 - 8 W 82/04
    Gebühren für das streitige Verfahren könnten aber nicht entstehen, bevor überhaupt ein streitiges Verfahren existiere (vgl. OLG München, MDR 2001, 296; OLG Bamberg, NJW-RR 2001, 574; OLG Hamburg, MDR 2001, 294 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).
  • OLG Dresden, 10.08.2005 - 8 W 831/05

    Mahnbescheid; Rücknahme; Kostenentscheidung

    Der Streitwert des streitigen Verfahrens betrug von Anfang an, also mit Eingang der Akten beim Streitgericht, lediglich 50.000,00 EUR (Anm. Satz 1 zu KV 1210 zum GKG); der frühere Streit zum zutreffenden Wert bei vorausgegangenem Mahnverfahren mit höherem Streitwert (vgl. Senat, Beschluss vom 17.03.2004 - 8 W 82/04, OLG-NL 2004, 112 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, NJW 2004, 1097) ist durch die Neufassung des Gerichtskostengesetzes überholt (Zöller/Vollkommer, a.a.O., ebenda; Meyer, GKG, 6. Aufl., KV 1210 Rn. 15).
  • BayObLG, 14.02.2022 - 102 AR 190/21

    Sachliche Zuständigkeit nach Streitwertreduzierung

    Geht allerdings dem streitigen Verfahren ein Mahnverfahren voraus, so ist auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Prozessgericht abzustellen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. März 2004, 8 W 82/04, juris Rn. 10 f.; KG, Beschluss vom 27. November 1997, 28 AR 55/97, NJW-RR 1999, 1011; Wendtland in BeckOK ZPO, § 4 Rn. 7; Beumers in Prütting/Gehrlein, ZPO, 13. Aufl. 2021, § 4 Rn. 4; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Aufl. 2021, § 4 Rn. 2; Gehle in Anders/Gehle, ZPO, 80. Aufl. 2022, § 4 Rn. 3; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 4 Rn. 4; Wöstmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 4 Rn. 6; Herget in Zöller, ZPO, § 4 Rn. 3; Roth in Stein/Jonas, ZPO, § 4 Rn. 3; Kruis in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 4 Rn. 7).
  • BayObLG, 23.09.2021 - 102 AR 15/21

    Willkürliche Verweisung nach Teilerledigungserklärung in der Anspruchsbegründung

    Geht allerdings dem streitigen Verfahren ein Mahnverfahren voraus, so ist auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Prozessgericht abzustellen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. März 2004, 8 W 82/04, juris Rn. 10 f.; KG, Beschluss vom 27. November 1997, 28 AR 55/97, NJW-RR 1999, 1011; Wendtland in BeckOK ZPO, § 4 Rn. 7; Beumers in Prütting/Gehrlein, ZPO, 13. Aufl. 2021, § 4 Rn. 4; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Aufl. 2021, § 4 Rn. 2; Gehle in Baumbach/Lauterbach/Anders/Gehle, ZPO, 79. Aufl. 2021, § 4 Rn. 3; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 4 Rn. 4; Wöstmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 4 Rn. 6; Herget in Zöller, ZPO, § 4 Rn. 3; Roth in Stein/Jonas, ZPO, § 4 Rn. 3; Kruis in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 4 Rn. 7).
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