Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 24.06.2004

Rechtsprechung
   KG, 29.01.2004 - 19 WF 256/03   

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https://dejure.org/2004,12059
KG, 29.01.2004 - 19 WF 256/03 (https://dejure.org/2004,12059)
KG, Entscheidung vom 29.01.2004 - 19 WF 256/03 (https://dejure.org/2004,12059)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 19 WF 256/03 (https://dejure.org/2004,12059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Rahmengebühr durch den Rechtsanwalt; Bindung des Rechtsanwalts an sein einmal ausgeübtes Ermessen bei der Bestimmung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 12 Abs. 1 § 118 Abs. 1 Nr. 2
    Gebührenansatz in einer Umgangssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1742
  • JurBüro 2004, 484
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 4 WF 138/01

    Rahmengebühr ; Vergleichsgebühr ; Mittelgebühr ; Anwaltsgebühr;

    Auszug aus KG, 29.01.2004 - 19 WF 256/03
    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor, ist die von dem Rechtsanwalt vorgenommene Gebührenbestimmung gem. § 12 Abs. 1 S. 2 BRAGO unbillig und damit nicht verbindlich, auch wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von 20% nicht überschreiten (vgl. OLG Düsseldorf, OLGReport Düsseldorf 2002, 76; Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 12 RdNr. 9).
  • OLG Koblenz, 03.12.1992 - 14 W 655/92

    Beweisgebühr; Beiziehung von Akten; Tatsachenbehauptung; Feststellungen

    Auszug aus KG, 29.01.2004 - 19 WF 256/03
    Ob der Ansicht des OLG Köln (siehe AGS 1993, 34) zu folgen ist, wonach sich der Rechtsanwalt ausnahmsweise die Geltendmachung einer weitergehenden Rahmengebühr für den Fall der nicht rechtzeitigen Erfüllung der zunächst bestimmten Rahmengebühr vorbehalten kann, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger nach Freispruch und nach Festsetzung

    An diese Ausübung seines Gestaltungsrechts ist er gebunden; er kann im Nachhinein keine höhere Gebühr bestimmen (Hartung/Schons/Enders RVG § 14 Rn 10; Gerold/Schmidt RVG 20. Aufl. § 14 Rn 4; KG JurBüro 2004, 484; OLG Bamberg aaO) und es ist ihm nach Auffassung des Senats auch verwehrt, in Widerspruch zu seiner Bestimmung und unter Umgehung ihrer Bindungswirkung nachträglich einen Antrag gemäß § 51 RVG zu stellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2017 - L 7 SO 19/17
    Eine spätere Änderung oder ein Widerruf sind danach ausgeschlossen (vgl.: Beschluss des Senats vom 6. Juni 2017, L 7 AS 6/16 B - KG Berlin, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 19 WF 256/03 - Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. 2015, § 14 Rn 4), weshalb die nachträgliche erhöhende Bewertung der angesetzten Verfahrensgebühr nicht mehr in Betracht kommt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2019 - L 7 AS 28/19
    Dahinstehen kann weiterhin, dass der Beschwerdeführer jedenfalls an der Geltendmachung einer höheren Vergütungsforderung durch die Bindung an die im ursprünglichen Vergütungsfestsetzungsantrag getroffene Gebührenbestimmung gehindert wäre, weil er insoweit das bei der Beantragung der Vergütungsfestsetzung zustehende Ermessen als rechtsgestaltende Erklärung gemäß § 315 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bereits ausgeübt hat und eine spätere Änderung oder ein Widerruf ausgeschlossen wären (vgl.: Beschluss des Senats vom 6. Juni 2017, L 7 AS 6/16 B - KG Berlin, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 19 WF 256/03 - Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, § 14 Rn 4).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.06.2004 - 14 W 407/04   

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https://dejure.org/2004,28031
OLG Koblenz, 24.06.2004 - 14 W 407/04 (https://dejure.org/2004,28031)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.2004 - 14 W 407/04 (https://dejure.org/2004,28031)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 14 W 407/04 (https://dejure.org/2004,28031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Prozessvertretung durch Anwälte; Vertreter in der Rolle als Nebenintervenient

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 484
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als

    Im Hinblick darauf wird zu Recht ein Anspruch auf eine erhöhte Gebühr nach Nr. 1008 RVG-VV (früher: § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO) verneint, wenn ein Rechtsanwalt in einem Prozess eine Partei und zugleich diese als Streithelfer eines Dritten vertritt (vgl. OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 2001, 181, 182; OLG Koblenz, JurBüro 2004, 484; OLG München, OLGR München 1993, 171).
  • OLG Celle, 26.11.2013 - 2 W 256/13

    Höhe der Anwaltsvergütung bei Vertretung einer Prozesspartei und deren

    Insoweit ist anerkannt, dass einem Rechtsanwalt nicht einmal die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zusteht, wenn er in einem Prozess sowohl die Partei und zugleich dieselbe als Streithelfer eines Dritten vertritt (vgl. BGH MDR 2010, 354-355, Rn. 8; OLG Braunschweig OLGR 2001, 181, 182; OLG Koblenz JurBüro 2004, 484).
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