Weitere Entscheidung unten: LG Mönchengladbach, 01.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3774
OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05 (https://dejure.org/2005,3774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.04.2005 - 3 W 76/05 (https://dejure.org/2005,3774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. April 2005 - 3 W 76/05 (https://dejure.org/2005,3774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen gegen den Nießbraucher im Rahmen eines Klauselerteilungsverfahrens; Klauselumschreibung bei testamentarisch vermachtem Nießbrauch an einem Nachlass; Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung an den ...

  • Judicialis

    BGB § 1089; ; ZPO § 738

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1089; ZPO § 738
    Zur Frage der Klauselumschreibung bei testamentarisch vermachtem Nießbrauch an einem Nachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Klauselerteilung - Klauselumschreibung bei testamentarisch vermachtem Nießbrauch am Nachlass

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 612
  • JurBüro 2005, 499
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04

    Klauselerteilungsverfahren für eine Rechtsschutzversicherung: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05
    Allein der Umstand, dass sich die zu dem Klauselerteilungsantrag gehörte Antragsgegnerin nicht geäußert hat, genügt nicht, die Annahme des Vermächtnisses durch sie als nach § 138 Abs. 3 ZPO zugestanden und damit nicht mehr nachweisbedürftig anzusehen; denn das bloße Schweigen auf die Gewährung rechtlichen Gehörs reicht mangels einer Einlassungs- und Erklärungslast der Antragsgegnerin für die Klauselerteilung nicht aus (vgl. in diesem Zusammenhang: Senat, NJW-RR 1991, 638 f; OLG Stuttgart, RPfleger 2005, 207; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 16 V 3; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Komm. Zum Achten Buch der ZPO, Bd. I, 3. Aufl., § 726 Rdnr. 11 und § 727 Rdnr. 32, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.1990 - 3 W 103/90

    Nachweis; Rechtsnachfolge; Stillschweigendes Zugeständnis; Klauselerteilung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05
    Allein der Umstand, dass sich die zu dem Klauselerteilungsantrag gehörte Antragsgegnerin nicht geäußert hat, genügt nicht, die Annahme des Vermächtnisses durch sie als nach § 138 Abs. 3 ZPO zugestanden und damit nicht mehr nachweisbedürftig anzusehen; denn das bloße Schweigen auf die Gewährung rechtlichen Gehörs reicht mangels einer Einlassungs- und Erklärungslast der Antragsgegnerin für die Klauselerteilung nicht aus (vgl. in diesem Zusammenhang: Senat, NJW-RR 1991, 638 f; OLG Stuttgart, RPfleger 2005, 207; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 16 V 3; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Komm. Zum Achten Buch der ZPO, Bd. I, 3. Aufl., § 726 Rdnr. 11 und § 727 Rdnr. 32, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 01.04.2005 - 5 T 114/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7139
LG Mönchengladbach, 01.04.2005 - 5 T 114/05 (https://dejure.org/2005,7139)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01.04.2005 - 5 T 114/05 (https://dejure.org/2005,7139)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01. April 2005 - 5 T 114/05 (https://dejure.org/2005,7139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsvollstreckung trotz Pfändungsschutzes des Schuldners bei einem ausschließlichem Eingang von Sozialleistungen unterhalb der Pfändungsgrenze auf dem Bankkonto

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 614
  • JurBüro 2005, 499
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00

    Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach Justizbeitreibungsordnung -

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.04.2005 - 5 T 114/05
    Dieser von einem Teil der Rechtsprechung vertretenen Meinung schließt sich die Kammer im Entscheidungsfalle an ( vgl. Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 765, a Rdn. 9 m.w.N, insbesondere OLG Nürnberg in Rpfleger 2001, 361).
  • BGH, 02.12.2015 - VII ZB 42/14

    Ruhendstellung einer Kontopfändung: Gerichtliche Anordnung eines vorläufigen

    Hierfür besteht keine gesetzliche Grundlage (vgl. Ehlenz/Joeres, JurBüro 2010, 62, 63; LG München, BeckRS 2014, 13746; a.A. Wieczorek/Schütze/Paulus, ZPO, 4. Aufl., Vor § 704 ZPO Rn. 28; LG Köln, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 13 T 214/06, juris Rn. 3; LG Mönchengladbach, JurBüro 2005, 499, juris Rn. 10; LG Berlin, Rpfleger 2006, 329, 330, juris Rn. 9).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07

    Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen

    a) § 765 a ZPO gilt grundsätzlich neben den übrigen vollstreckungsrechtlichen Schutzvorschriften (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rdn. 1281; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 765 a Rdn. 38; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 765 a Rdn. 6; OLG Nürnberg, Rpfleger 2001, 361; LG Mönchengladbach, Rpfleger 2005, 614; LG Essen, Rpfleger 2002, 162; LG Berlin, Rpfleger 1992, 128, 129; a.A. MünchKommZPO-Heßler, 2. Aufl., § 765 a Rdn. 13 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14

    Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des

    Soweit Instanzgerichte in der Zivilgerichtsbarkeit (z. B. das LG Köln im Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 13 T 214/06, juris, das LG Mönchengladbach im Beschluss vom 1. April 2005 - 5 T 114/05, JurBüro 2005, 499 und das LG Berlin im Beschluss vom 9. Januar 2006 - 81 T 1066/05, Rechtspfleger 2006, 329) eine andere Auffassung vertreten haben, folgt der Senat dem nicht.
  • LG Köln, 25.10.2006 - 13 T 214/06

    Verfügung über das Guthaben auf einem Konto nach Ruhendstellung einer Pfändung;

    Dementsprechend sind vollstreckungs beschränkende Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner dergestalt, dass der Gläubiger aus dem Pfandrecht keine Rechte herleitet, soweit und solange der Schuldner einer Ratenzahlungsvereinbarung nachkommt, grundsätzlich zulässig und die Zulässigkeit in der Praxis auch anerkannt (vgl. LG Mönchengladbach, B. vom 1.4.2005, 5 T 114/05, RZ 9; LG Berlin, B. v. 9.01.2006, 81 T 1066/05, RZ 3, 4; BAG 17.01.1975, 5 AZR 103/74, sämtlich zitiert nach juris).
  • LG Verden, 18.01.2007 - 6 T 274/06
    Diesem Rechtsgedanken haben sich auch andere Gerichte angeschlossen (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 28.11.2005 - 6 T 346/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 01.04.2005 - 5 T 114/05; LG Verden, Beschluss vom 24.11.2005 - 6 T 245/05 ).
  • LG Koblenz, 16.05.2006 - 2 T 312/06

    Einstellung der Kontopfändung bei Bezug von Arbeitslosengeld II

    Der Vollzug der Pfändung bedeutet daher nach dem gegenwärtigen Stand auch unter Berücksichtigung des berechtigten Gläubigerinteresses für den Schuldner eine nicht vertretbare Härte im Sinne des § 765a ZPO (O.LGR Nürnberg 2001, 133 Rpfleger 2001, 361 = InVo,2001, 329 NWR 2001 835; OLGR Frankfurt 2000, 39 = InVo 2000, 136; LG Mönchengladbach JurBüro 2005, 499 = InVo 2005, 421 = Rpfleger 2005, 614).
  • LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06

    Guthaben eines Schuldners auf dem Girokonto i.H.v. 1797,60 EUR ist pfandfrei;

    Nach der gegenteiligen Auffassung kann auf die Erinnerung des Schuldners das Vollstreckungsgericht - wie hier geschehen - schon für künftige, auf das Konto eingehende Sozialleistungen Pfändungsschutz nach § 850k ZPO oder § 765a ZPO gewähren (LG Münster, NJOZ 2006, 856; LG Göttingen JurBüro 2001, 492; LG Mönchengladbach NJOZ 2005, 3164).
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