Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 16.02.2007

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 4 S 1610/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6024
VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 4 S 1610/07 (https://dejure.org/2007,6024)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2007 - 4 S 1610/07 (https://dejure.org/2007,6024)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 (https://dejure.org/2007,6024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dokumentenpauschale bei Übersendung der Mehrfertigungen per Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz bezüglich der Pflicht zur Zahlung einer Dokumentenpauschale; Kostenschuldner bei Anfertigung von Ablichtungen und Ausdrucken in Folge unzureichender Zurverfügungstellung von Mehrfertigungen; Auslegung des § 28 Abs. 1 S. 2 ...

  • Judicialis

    GKG § 28 Abs. 1 Satz 2; ; GKG KV Nr. 9000

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 28 Abs. 1 Satz 2; GKG KV Nr. 9000
    Kosten einschließlich Gerichtsgebühren; Kostenfestsetzung: Dokumentenpauschale; Telefax; Computerfax; Mehrfertigung; Beifügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 186
  • NJW 2008, 536
  • VBlBW 2008, 115
  • DÖV 2008, 604
  • JurBüro 2008, 155
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Stuttgart, 11.06.2007 - 7 K 187/07

    Keine Zahlungspflicht nach § 28 GKG 2004 bei Übersendung der Mehrausfertigung per

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 4 S 1610/07
    Auf die Beschwerde des Vertreters der Staatskasse wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. Juni 2007 - 7 K 187/07 - geändert.
  • OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 2 U 3607/20

    Keine Dokumentenpauschale bei Schriftsatzeinreichung per beA und Fax

    Im Übrigen bezweckt sie eine Kostengerechtigkeit: Wer Kosten verursacht, soll sie begleichen (Baden-Württembergischer VGH, Beschluss vom 27.11.2007 - 4 S 1610/07 -, juris Rn. 7; Toussaint in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 28 GKG Rn. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - L 16 SF 23/17

    Anforderung von Kosten für das Anfertigen von Schriftsätzen-Abschriften von einem

    Nur vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die Beifügung von Abschriften auch derjenige unterlässt, der Schreiben und sonstige Unterlagen - wie die Antragstellerin - lediglich per Telefax übersendet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 - juris Rn. 16).

    Insofern würde auch die doppelte Übersendung mittels Telefax nicht ausreichen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 - a.a.O. Rn. 7 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 K 32.14

    Kindertagesstätte; Klage gegen Elternbeitrag; Gerichtskostenfreiheit;

    An dieser Rechtslage hat sich im Übrigen nichts geändert (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 -, juris Rn. 1; OVG Greifswald, Beschluss vom 17. April 2009 - 2 O 183/08 -, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 18 W 242/13 -, juris Rn. 2; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 66 GKG Rn. 40; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § 66 GKG Rn. 89; Meyer, GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 66 GKG Rn. 54a).
  • OLG Hamburg, 20.04.2010 - 4 W 87/10

    Gerichtsgebühr: Anfall der Dokumentenpauschale für die einmalige Vorabübersendung

    Denn der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat per Telefax keine Mehrfertigungen der Anlagen zur Berufungsbegründung übermittelt, die sodann von der Empfangseinrichtung des Gerichts für die Zustellung an die Beklagte ausgedruckt worden wären (vgl. zu diesem Fall VGH Baden-Württemberg NJW 2008, 536).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 16 SF 277/09

    Dokumentenpauschale; Übermittlung von Mehrfertigungen per Telefax

    Die zum 31. Dezember 2006 in Kraft getretene Ergänzung der Nr. 9000/1 stellt als erläuternde Ergänzung lediglich klar, was unter Geltung des § 28 Abs. 1 Satz 2 GKG vom Gesetzgeber gewollt war (vgl zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 - juris), so dass auch für Zeiträume vor dem 31. Dezember 2006 die Klägerin kostenpflichtig ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 2 O 183/08

    Kostenerinnerung und Beschwerde gegen die Mitteilung der Kostenbeamtin, den

    Die Beschwerde - die nicht fristgebunden ist (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 27.11.2007 - 4 S 1610/07 -, NJW 2008, 536 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, § 66 GKG Rn. 40) - ist im wohlverstandenen Interesse der Beschwerdeführerin dahingehend auszulegen, dass Gegenstand des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens nicht die "Entscheidung" der Kostenbeamtin vom 20. Oktober 2008 ist - gegen die die Beschwerdeführerin ausdrücklich mit Anwaltsschreiben vom 21. Oktober 2008 Erinnerung erhoben hat -, sondern der in der Kostenrechnung/Zahlungsaufforderung vom 11. August 2008 zu erblickende Kostenansatz.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - L 8 SF 313/11

    Dokumentenpauschale für per Fax übermittelte Mehrfertigungen

    Die Beifügung von Abschriften unterlässt nicht nur der Beteiligte, der solche überhaupt nicht vorlegt, sondern auch derjenige, der sie - wie hier der Kläger - lediglich per Telefax übersendet (vgl. mit ausführlicher Darlegung der Rechtsentwicklung Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 6 WF 311/10
    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg (NJW 2008, 536) kommt eine Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 2 GKG in der Weise, dass das Beifügen von Mehrfertigungen auch derjenige Beteiligte unterlässt, der sie lediglich per Telefax übersendet, nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5990
OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06 (https://dejure.org/2007,5990)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.02.2007 - 6 Wx 7/06 (https://dejure.org/2007,5990)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - 6 Wx 7/06 (https://dejure.org/2007,5990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 144 Abs. 1 S. 1
    Zum Begriff des "wirtschaftlichen Unternehmens"gemäß § 144 Abs. 1 S. 1 KostO

  • Wolters Kluwer

    Gebührenermäßigung für die notarielle Beurkundung zur Eingliederung des Vermögens eines Abwasserzweckverbands in einen anderen Abwasserzweckverband; Abwasserzweckverbände als "wirtschaftliche Unternehmen"; Erforderlichkeit einer engen Auslegung von Ausnahmenormen zu ...

  • Judicialis

    KostO § 144; ; KostO § 144 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Gebührenermäßigung notarieller Beurkundungen betreffend einen Abwasserzweckverband

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 39
  • JurBüro 2008, 155
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 237/93

    Betrieb des Main-Donau-Kanals kein wirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Als "wirtschaftliche Unternehmen" sind entsprechend der kommunalrechtlichen Terminologie (vgl. § 95 SächsGemO) solche Einrichtungen und Anlagen anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden können; das Gegenstück hierzu bilden Unternehmen, zu deren Betrieb und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, oder bei dem die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht ( BGHZ 95, 155, 157; BayObLG DNotZ 1994, S. 703; MittBayNot 1996, S. 57 f; JurBüro 1997, 546 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 285 /86; Mümmler/Assenmacher/Mathias, KostO, 13. Aufl. 1997, S. 361; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 13. Aufl. 1995, § 144 KostO Rn 13; Otto/Schnigula, JurBüro 1989, S. 890 ff, 896).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1992 - 10 W 30/91

    Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Eine gleiche Einordnung hat das OLG Frankfurt für die Deutsche Bundesbahn vorgenommen (Beschluss vom 17. September 1996 - 20 W 374/93 - im Anschluss an OLG Düsseldorf Beschluss vom 5. März 1992 - 10 W 30/91 - zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 01.07.1998 - 15 W 1695/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Das OLG Dresden hat im Beschluss vom 1. Juli 1998 - 15 W 1695/97 - (NotBZ 1998, 154-155 zitiert nach juris) ausgeführt, dass ein kommunaler Zweckverband sein "wirtschaftliches Unternehmen" veräußere, wenn er Geschäftsanteile eines ihm gehörenden Versorgungsbetriebes, einer GmbH, veräußere .
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1993 - 10 W 37/93

    Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundespost

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Als "wirtschaftliche Unternehmen" sind entsprechend der kommunalrechtlichen Terminologie (vgl. § 95 SächsGemO) solche Einrichtungen und Anlagen anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden können; das Gegenstück hierzu bilden Unternehmen, zu deren Betrieb und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, oder bei dem die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht ( BGHZ 95, 155, 157; BayObLG DNotZ 1994, S. 703; MittBayNot 1996, S. 57 f; JurBüro 1997, 546 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 285 /86; Mümmler/Assenmacher/Mathias, KostO, 13. Aufl. 1997, S. 361; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 13. Aufl. 1995, § 144 KostO Rn 13; Otto/Schnigula, JurBüro 1989, S. 890 ff, 896).
  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Als "wirtschaftliche Unternehmen" sind entsprechend der kommunalrechtlichen Terminologie (vgl. § 95 SächsGemO) solche Einrichtungen und Anlagen anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden können; das Gegenstück hierzu bilden Unternehmen, zu deren Betrieb und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, oder bei dem die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht ( BGHZ 95, 155, 157; BayObLG DNotZ 1994, S. 703; MittBayNot 1996, S. 57 f; JurBüro 1997, 546 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 285 /86; Mümmler/Assenmacher/Mathias, KostO, 13. Aufl. 1997, S. 361; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 13. Aufl. 1995, § 144 KostO Rn 13; Otto/Schnigula, JurBüro 1989, S. 890 ff, 896).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 25/97

    Gebührenbegünstigung bei einmaliger Errichtung einer Wohnanlage durch Gemeinde

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Als "wirtschaftliche Unternehmen" sind entsprechend der kommunalrechtlichen Terminologie (vgl. § 95 SächsGemO) solche Einrichtungen und Anlagen anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden können; das Gegenstück hierzu bilden Unternehmen, zu deren Betrieb und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, oder bei dem die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht ( BGHZ 95, 155, 157; BayObLG DNotZ 1994, S. 703; MittBayNot 1996, S. 57 f; JurBüro 1997, 546 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 285 /86; Mümmler/Assenmacher/Mathias, KostO, 13. Aufl. 1997, S. 361; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 13. Aufl. 1995, § 144 KostO Rn 13; Otto/Schnigula, JurBüro 1989, S. 890 ff, 896).
  • OLG Rostock, 04.04.2002 - 8 W 104/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Das OLG Rostock hat sich im Beschluss vom 4. April 2002 - 8 W 104/01 - (OLG Report Rostock 2002, 351) mit der gebührenrechtlichen Definition "wirtschaftliches Unternehmen" auseinandergesetzt.
  • BayObLG, 26.01.1995 - 3Z BR 20/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Aus der Vielzahl der kostenrechtlichen Entscheidungen seien in diesem Zusammenhang nachstehend aufgezählte Beschlüsse herausgegriffen: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass eine von einem Zweckverband betriebene Tierkörperbeseitigungsanlage als wirtschaftliches Unernehmen im Sinne des Gebührenrechts anzusehen sei (Beschluss vom 23. Januar 1996 - 3Z BR 20/95 - in RdL 1996, 102-103 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 17.09.1996 - 20 W 374/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Eine gleiche Einordnung hat das OLG Frankfurt für die Deutsche Bundesbahn vorgenommen (Beschluss vom 17. September 1996 - 20 W 374/93 - im Anschluss an OLG Düsseldorf Beschluss vom 5. März 1992 - 10 W 30/91 - zitiert nach juris).
  • KG, 22.08.1995 - 1 W 6027/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Das Kammergericht hat die Deutsche Bundespost (Telekom) kostenrechtlich als wirtschaftliches Unternehmen eingeordnet (Beschluss vom 22. August 1995 - 1 W 6027/93 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 23/16

    Notargebührenerhebung: Gebührenermäßigung für von Gemeinden oder Kirchen

    Gehe es weder um die konkrete Umsetzung des Sozialstaatsprinzips noch um staatliche Für- und Vorsorge im Sinne reiner Gemeinnützigkeit, sondern um die Erreichung ökonomischer oder finanzieller Ziele mit Mitteln, wie sie auch in marktwirtschaftlichen Betrieben allgemein gebräuchlich seien, handele es sich kostenrechtlich um wirtschaftliche Unternehmen (vgl. OLG Naumburg, FGPrax 2008, 39 f.; OLGR 2009, 441, 442; NJOZ 2012, 1074; HK-GNotKG/Macht, § 91 Rn. 9; Korintenberg/Schwarz, GNotKG, 19. Aufl., § 91 Rn. 17; Bormann in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 2. Aufl., § 91 Rn. 12; Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl., Rn. 789 ff.; Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, Teil 1 Rn. 138).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 20 W 132/14

    Gebührenermäßigung nach § 144 KostO

    Im Ansatz zutreffend geht die Beschwerde dann davon aus, dass die Gebührenermäßigung des § 144 KostO nach überwiegender Auffassung eine Ausnahmevorschrift darstellt (vgl. OLG Naumburg FGPrax 2008, 39 [OLG Naumburg 16.02.2007 - 6 Wx 7/06] ; OLG Hamm FGPrax 1999, 74, je zitiert nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 144 KostO Rz. 1, 1), die demgemäß eng auszulegen ist.

    Es kommt also bei der Einordnung nicht darauf an, welche Rechtsform der Gebührenschuldner hat, sondern maßgeblich für die Gebührenermäßigung ist, ob die Angelegenheit "wirtschaftliche Unternehmen" betrifft (vgl. OLG Naumburg FGPrax 2008, 39 [OLG Naumburg 16.02.2007 - 6 Wx 7/06] ).

    Ausgehend davon sind grundsätzlich solche Einrichtungen und Anlagen als "wirtschaftliche Unternehmen" anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden könnten, grundsätzlich aber nicht solche, zu deren Einrichtung und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist oder bei denen die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht, also etwa dann nicht, wenn sie vorrangig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden, um ökonomische Ziel mit marktwirtschaftlichen Mitteln zu erreichen bzw. die genannte gemeinnützige Zielsetzung hinter die wirtschaftliche Zielsetzung zurücktritt (vgl. die Nachweise bei Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 144 Rz. 13; ders., GNotK, 19. Aufl., § 91 GNotKG Rz. 15; Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, Stand: Dez. 2012, § 144 Rz. 5; ähnlich auch Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., Stichwort "Ermäßigung der Notargebühren, Anm. 4.1; Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl., Rz. 789, 792; vgl. auch OLG Naumburg FGPrax 2008, 39 [OLG Naumburg 16.02.2007 - 6 Wx 7/06] ; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351; OLG Dresden ZNotP 1998, 390).

  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09

    Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw.

    Der im wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist ferner gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, Beschuss vom 16. Februar 2007, 6 Wx 7/06; FG Prax 2008, 39).

    Die Entscheidung des Senates steht nicht im Widerspruch zu dem ebenfalls eine kostenrechtliche Angelegenheit eines Abwasserzweckverbandes betreffenden Beschluss des 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Naumburg vom 16. Februar 2007 (Geschäftszeichen 6 Wx 7/06), denn dieser hatte einen kostenrechtlich anders zu beurteilenden Sachverhalt zum Gegenstand.

  • KG, 26.11.2012 - 5 W 120/12

    Kostenentscheidung: Gebührenbefreiung einer Gemeinde bei einem Anwaltsregress

    Der Verkauf der Geschäftsanteile der klagenden kreisfreien Stadt an ihrem wirtschaftlichen Unternehmen an einen Dritten betraf eine Angelegenheit ihres wirtschaftlichen Unternehmens (vgl. OLG Dresden, NotBZ 1998, 154, juris Rn. 18; OLG Sachsen-Anhalt, JurBüro 2008, 155, juris Rn. 32).

    Denn damit wird eine Ausnahme von der grundsätzlichen Gebührenverpflichtung einer jeden klagenden Partei begründet (vgl. etwa OLG Sachsen-Anhalt, JurBüro 2008, 155, juris Rn. 24).

  • OLG Celle, 08.01.2015 - 2 W 271/14

    Befreiung eines Zweckverbands von Gerichtsvollziehergebühren

    Der im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist insoweit gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, JurBüro 2008, 155; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1519).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2010 - 4 W 48/09

    Justizgebührenbefreiung: Überlassung der Auskiesung eines Gewässers als Akt der

    Der zu § 144 Abs. 1 KostO ergangenen Rechtsprechung ist gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäftes die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. etwa OLG Naumburg FGPrax 2008, 39 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LG Magdeburg, 07.04.2017 - 10 OH 31/16

    Notarkosten: Gebührenermäßigung bei Flächenerwerb durch einen

    Vorauszuschicken ist, dass § 91 Abs. 1 GNotKG als eine Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 16.02.2007 - 6 Wx 7/06 -, Rn. 24, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08

    Gebührenrechtliche Behandlung eines von kommunalen Gebietskörperschaften in der

    Geht es weder um die konkrete Umsetzung des aus Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG abzuleitenden Sozialstaatsprinzips noch um staatliche Für- und Vorsorge im Sinne reiner Gemeinnützigkeit, sondern um die Erreichung ökonomischer oder finanzieller Ziele mit Mitteln, wie sie auch in marktwirtschaftlichen Betrieben allgemein gebräuchlich sind, handelt es sich kostenrechtlich um wirtschaftliche Unternehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.02.2007, 6 Wx 7/06, Rn. 30, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10

    Gerichtskostenfreiheit in Sachsen-Anhalt: Wirtschaftliche Unternehmung der

    Der im wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist ferner gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, Beschuss vom 16.02.2007, 6 Wx 7/06; FG Prax 2008, 39).
  • OLG Celle, 21.05.2013 - 2 W 107/13

    Gerichtsgebührenfreiheit eines Abfallzweckverbands in Niedersachsen

    b) Abweichend von dem kommunalrechtlichen Verständnis soll ein wirtschaftliches Unternehmen im Sinne des Kostenrechts allerdings auch dann vorliegen, wenn die betreffende Einrichtung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also mit Gewinnerzielungsabsicht und privatwirtschaftlichem Management, geführt wird und betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (OLG Naumburg JurBüro 2008, 155; OLG Zweibrücken a. a. O.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Schwarz, § 144 Rn. 15).
  • OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13

    Gerichtskostenfreiheit eines kommunalen Zweckverbandes: Klage auf Rückübertragung

  • OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 7 Wx 6/11

    Gegenstandswert der notariellen Tätigkeit betreffend den Kauf eines Grundstücks

  • OLG Brandenburg, 24.01.2012 - 7 Wx 7/11

    Gegenstandswert in Notarkostensachen

  • OLG Brandenburg, 07.11.2011 - 7 Wx 5/11

    Gegenstandswert der notariellen Tätigkeit betreffend den Kauf eines Grundstücks

  • OLG Brandenburg, 24.01.2012 - 7 Wx 77/11

    Notarkosten: Geschäftswert einer Beurkundung; Ermäßigungsanspruch bei nicht

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