Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.10.2007

Rechtsprechung
   BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07   

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https://dejure.org/2007,3594
BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07 (https://dejure.org/2007,3594)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 3 AZB 36/07 (https://dejure.org/2007,3594)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 3 AZB 36/07 (https://dejure.org/2007,3594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung - Berufungsrücknahme

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Verfahrensgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für ein Berufungsverfahren; Übernahme von durch eine späte Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten entstandenen Gebühren im Berufungsverfahren; Notwendigkeit der Beauftragung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1340
  • NZA 2008, 606
  • JurBüro 2008, 319
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07
    Das ist dann der Fall, wenn sie als Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten darf (BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756, zu II 3 c der Gründe).

    Im Normalfall bedeutet dies, dass der Rechtsmittelgegner einen Prozessbevollmächtigten bereits dann einschalten darf, wenn ein Rechtsmittel eingelegt ist (BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NZA 2003, 1293, zu II 2 b der Gründe; BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - aaO).

  • LAG Hamburg, 22.07.2007 - 3 Ta 25/06

    Rechtsanwaltsvergütung - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07
    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. Juli 2007 - 3 Ta 25/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07
    Diese Verpflichtung beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (BGH 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06 - MDR 2007, 1160, zu II 2 a und b der Gründe).
  • BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02

    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07
    Im Normalfall bedeutet dies, dass der Rechtsmittelgegner einen Prozessbevollmächtigten bereits dann einschalten darf, wenn ein Rechtsmittel eingelegt ist (BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NZA 2003, 1293, zu II 2 b der Gründe; BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - aaO).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für

    Nach Nr. 9 dieser Bestimmung gehört dazu auch die Inempfangnahme von Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber (BAG, NJW 2008, 1340 Rn. 9).
  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

    Maßgeblich ist allein die Frage, ob eine verständige Prozesspartei in der gleichen Situation ebenfalls einen Anwalt beauftragt hätte, was für einen Rechtsmittelgegner der Regelfall ist (vgl. BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - aaO; BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07 - Rn. 12) .

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn dem Rechtsmittelgegner gleichzeitig mit der Zustellung der Rechtsmittelschrift vom Rechtsmittelgericht mitgeteilt wird, dass aus formalen Gründen eine Verwerfung des Rechtsmittels ohne mündliche Verhandlung beabsichtigt sei und deshalb für ihn keine als risikohaft empfundene Situation besteht (vgl. BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07 - Rn. 12; BGH 10. November 2009 - VIII ZB 60/09 - Rn. 10) .

    Soweit der Beschluss des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 2007 (- 3 AZB 36/07 - Rn. 12) dahin verstanden werden könnte, dass hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten nicht auf das Merkmal der "zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung", sondern auf das Merkmal der "Notwendigkeit" im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO abzustellen ist (zur Differenzierung beider Begriffe vgl. Zöller/Herget ZPO 30. Aufl. § 91 Rn. 12) , hält der nunmehr für Rechtsbeschwerden allein zuständige Zehnte Senat daran nicht fest.

  • OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen

    Jede Partei ist infolge des zur Gegenpartei bestehenden Prozessrechtsverhältnisses stets gehalten, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer berechtigten prozessualen Belange vereinbaren lässt (BGH MDR 2003, 1140; 2007, 1160; BAG NJW 2008, 1340).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.10.2007 - 13 U 146/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32625
OLG Celle, 25.10.2007 - 13 U 146/07 (https://dejure.org/2007,32625)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.10.2007 - 13 U 146/07 (https://dejure.org/2007,32625)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 13 U 146/07 (https://dejure.org/2007,32625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2008, 319
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2007 - 13 U 146/07
    Hieraus ergibt sich, dass die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird, so dass durch die Anrechnung sich die Verfahrensgebühr vermindert und nicht die Geschäftsgebühr ( BGH, Urteil vom 7. März 2007, VIII ZR 86/06 , In ZfSch 2007, 344, 346).
  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2007 - 13 U 146/07
    Ein Rechtsuchender darf, ohne Nachteil befürchten zu müssen, jedenfalls dann einen bedingten Klageauftrag erteilen, wenn hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass der Versuch einer außergerichtlichen Regulierung mit Hilfe eines Anwalts Aussicht auf Erfolg bietet (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 24 W 23/05 - unter Hinweis auf BGH NJW 1968, 2334).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Er weiß regelmäßig nicht, dass ein Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden oder ein Klageauftrag unbedingt oder bedingt für den Fall des Scheiterns der außergerichtlichen Bemühungen erteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67, NJW 1968, 2334, 2335 f; OLG Celle, JurBüro 2008, 319).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Ein nur bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG, entgegen der Auffassung der Revision, allerdings nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67, NJW 1968, 2334, 2335; OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242; Jungbauer in Bischof, RVG, 5. Aufl., Vorbemerkung 2.3 VV Rn. 27; Schons in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., 2300 VV Rn. 18; a.A. OLG München, WM 2010, 1622, 1623; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., VV 2300 Rn. 3).

    Ist der Gläubiger bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242, 243; OLG München, WM 2010, 1622, 1623).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10

    Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung

    Ein nur bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG, entgegen der Auffassung der Revision, allerdings nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67, NJW 1968, 2334, 2335; OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242; Jungbauer in Bischof, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 2.3 VV Rn. 27; Schons in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., 2300 VV Rn. 18; aA OLG München, WM 2010, 1622, 1623; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., VV 2300 Rn. 3).

    Ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242, 243; OLG München, WM 2010, 1622, 1623).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 148/11

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über

    Ein nur bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG, entgegen der Auffassung der Revision, allerdings nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67, NJW 1968, 2334, 2335; OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242; Jungbauer in Bischof, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 2.3 VV Rn. 27; Schons in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., 2300 VV Rn. 18; aA OLG München, WM 2010, 1622, 1623; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., VV 2300 Rn. 3).

    Ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242, 243; OLG München, WM 2010, 1622, 1623).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 199/11

    Notwendigkeit einer Kausalität der Aufklärungspflichtverletzung für den Erwerb

    Ein nur bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG, entgegen der Auffassung der Revision, allerdings nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67, NJW 1968, 2334, 2335; OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242; Jungbauer in Bischof, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 2.3 VV Rn. 27; Schons in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., 2300 VV Rn. 18; aA OLG München, WM 2010, 1622, 1623; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., VV 2300 Rn. 3).

    Ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242, 243; OLG München, WM 2010, 1622, 1623).

  • BGH, 09.04.2013 - XI ZR 49/11

    Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligungen wegen Aufklärungsfehlern und

    Ein nur bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG, entgegen der Auffassung der Revision, allerdings nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67, NJW 1968, 2334, 2335; OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242; Jungbauer in Bischof, RVG, 5. Aufl., Vorbemerkung 2.3 VV Rn. 27; Schons in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., 2300 VV Rn. 18; a. A. OLG München, WM 2010, 1622, 1623; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., VV 2300 Rn. 3).

    Ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242, 243; OLG München, WM 2010, 1622, 1623).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 184/11

    Provisionen einer Bank für Anlagevermittlung als aufklärungspflichtige

    Ein nur bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG, entgegen der Auffassung der Revision, allerdings nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67, NJW 1968, 2334, 2335; OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242; Jungbauer in Bischof, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 2.3 VV Rn. 27; Schons in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., 2300 VV Rn. 18; aA OLG München, WM 2010, 1622, 1623; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., VV 2300 Rn. 3).

    Ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242, 243; OLG München, WM 2010, 1622, 1623).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 451/10

    Aufklärungspflichtverletzung einer Bank im Zusammenhang mit einer Anlageberatung

    Ein nur bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG, entgegen der Auffassung der Revision, allerdings nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67, NJW 1968, 2334, 2335; OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242; Jungbauer in Bischof, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 2.3 VV Rn. 27; Schons in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., VV 2300 Rn. 18; aA OLG München, WM 2010, 1622, 1623; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., VV 2300 Rn. 3).

    Ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242, 243; OLG München, WM 2010, 1622, 1623).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 450/10

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen unterlassener Aufklärung über die

    Ein nur bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG, entgegen der Auffassung der Revision, allerdings nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67, NJW 1968, 2334, 2335; OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242; Jungbauer in Bischof, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 2.3 VV Rn. 27; Schons in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., 2300 VV Rn. 18; aA OLG München, WM 2010, 1622, 1623; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., VV 2300 Rn. 3).

    Ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242, 243; OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG München, WM 2010, 1622, 1623).

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer

    Denn nur dann, wenn ein unbedingter Klageauftrag erteilt wurde, hindert dies die Entstehung einer Geschäftsgebühr (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 521 und NJW-RR 2006, 242; OLG Celle JurBüro 2008, 319).
  • KG, 31.01.2014 - 7 U 30/13

    Umfang des Schadensersatzes des Werkunternehmers wegen fehlerhafter Verlegung von

  • OLG Hamm, 04.02.2015 - 8 U 89/14

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen durch eine Fondsgesellschaft

  • LG Düsseldorf, 28.03.2017 - 35 O 59/16

    Schadensersatzanspruch wegen eines Transportschadensfalles hinsichtlich

  • LG Düsseldorf, 05.07.2016 - 35 O 113/15

    Schadensersatzanspruch wegen Transportschadensfalles durch den Verlust der

  • AG Bremervörde, 16.12.2008 - 5 C 296/08

    Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten zusätzlich zu Rechtsanwaltskosten

  • LG Darmstadt, 16.04.2021 - 28 O 243/20
  • AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
  • AG Völklingen, 16.11.2016 - 16 C 251/16
  • AG Köln, 24.06.2013 - 275 C 78/13
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