Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.04.2008 - 3 W 408/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35240
OLG Dresden, 29.04.2008 - 3 W 408/08 (https://dejure.org/2008,35240)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.04.2008 - 3 W 408/08 (https://dejure.org/2008,35240)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. April 2008 - 3 W 408/08 (https://dejure.org/2008,35240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,35240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2008, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2008 - 3 W 408/08
    Folgerichtig ordnet der Bundesgerichtshof diese Kosten nicht als solche des Rechtsstreites ein und lehnt daher deren Festsetzung - in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung - ab (B.v. 20.10.05, I ZB 21/05; B.v. 27.04.06, VII ZB 116/05; B.v. 22.01.08, VIII ZB 57/07 ).

    22.01.08, VIII ZB 57/07, u.a. Rn. 12).

  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2008 - 3 W 408/08
    Folgerichtig ordnet der Bundesgerichtshof diese Kosten nicht als solche des Rechtsstreites ein und lehnt daher deren Festsetzung - in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung - ab (B.v. 20.10.05, I ZB 21/05; B.v. 27.04.06, VII ZB 116/05; B.v. 22.01.08, VIII ZB 57/07 ).
  • BGH, 27.04.2006 - VII ZB 116/05

    Festsetzung der nicht anrechenbaren Geschäftsgeführ des späteren

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2008 - 3 W 408/08
    Folgerichtig ordnet der Bundesgerichtshof diese Kosten nicht als solche des Rechtsstreites ein und lehnt daher deren Festsetzung - in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung - ab (B.v. 20.10.05, I ZB 21/05; B.v. 27.04.06, VII ZB 116/05; B.v. 22.01.08, VIII ZB 57/07 ).
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Geltendmachung der Umsatzsteuer auf getätigte Auslagen

    Nach VV RVG Nr. 7008 hat der Anwalt auch einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung nach dem Umsatzsteuergesetz entfallenden Umsatzsteuer in voller Höhe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 WDS - KSt 6/09, ZfS 2010, 467 Rn. 22; OLG Dresden, JurBüro 2008, 372; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 7008 Rn. 12; Feller in Göttlich/Mümmler, RVG, 4. Aufl., Stichwort: "Reisekosten", Anm. 8.4 Umsatzsteuer; Anwaltkommentar/N. Schneider RVG, 6. Aufl., VV 7003-7006 Rn. 43 ff.; Sterzinger, NJW 2008, 1254, 1255).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Geltendmachung der Umsatzsteuer auf Reisekosten durch

    21 a) Anlässlich einer Geschäftsreise der Prozessbevollmächtigten des Klägers nach Nr. 7004 VV RVG entstandene Fahrtkosten sowie Übernachtungskosten nach Nr. 7006 VV RVG unterliegen als Auslagen und mithin Teil der Vergütung der Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 1 S. 1 RVG gemäß Nr. 7008 VV RVG der zum Zeitpunkt der Kostengrundentscheidung maßgeblichen Umsatzsteuer, und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen bei Anfall einem niedrigeren oder keinem Umsatzsteuersatz unterlagen (Göttlich/Mümmler, RVG, 3. A., Stichwort "Reisekosten", Rn. 8.4 Umsatzsteuer; OLG Dresden, JurBüro 2008, 372).
  • VG Würzburg, 27.04.2021 - W 3 M 20.2128

    Abrechnungsfähigkeit der Umsatzsteuer auf Reisekosten des Anwalts

    Nach VV RVG Nr. 7008 hat der Anwalt auch einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung nach dem Umsatzsteuergesetz entfallenden Umsatzsteuer in voller Höhe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 WDS - KSt 6/09, ZfS 2010, 467 Rn. 22; OLG Dresden, JurBüro 2008, 372; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 7008 Rn. 12; Feller in Göttlich/Mümmler, RVG, 4. Aufl., Stichwort: "Reisekosten", Anm. 8.4 Umsatzsteuer; Anwalt-kommentar/N. Schneider RVG, 6. Aufl., VV 7003-7006 Rn. 43 ff.; Sterzinger, NJW 2008, 1254, 1255).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 22 W 43/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Anrechnungsbestimmung der Vorbem. 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG und der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2049; 2008, 1323; NJW-RR 2008, 1095; OLG Dresden JurBüro 2008, 372; OVG Bremen Beschluss vom 18.07.2008, Az. 1 S 73/08 - sämtlich zitiert nach Juris), von der auch das Landgericht ausgeht, erfolgt eine hälftige Anrechnung der vorprozessualen Tätigkeit eines Rechtsanwalts wegen desselben Gegenstands, die eine Geschäftsgebühr nach Nrn. 2300 bis 2303 VV RVG entstehen lässt, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gem. Nr. 3100 VV RVG.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht