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VG Hamburg, 15.11.2007 - 7 ZE 2404/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JurBüro 2008, 95
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 10.05.2002 - 4 So 45/01
Gegenstandswert
Auszug aus VG Hamburg, 15.11.2007 - 7 ZE 2404/05
Rechtsanwalt Schaller hat bei verständiger Würdigung seines Vortrags aus eigenem Recht nicht nur nach § 55 Abs. 1 RVG den Antrag auf Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gestellt, sondern auch nach § 56 Abs. 1 RVG den vorliegenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung (siehe zur Frage der anderenfalls bestehenden Unzulässigkeit OVG Hamburg, Beschl.v. 10.5.2002 - 4 So 45/01 ).
- BVerwG, 09.05.2018 - 9 KSt 2.18
Erheben einer Erledigungsgebühr i.R.d. Kostenfestsetzung
Ihm steht der - in § 7 RVG sowie der Vorbemerkung 7 Abs. 3 RVG-VV zum Ausdruck kommende - Grundsatz entgegen, dass ein Rechtsanwalt eine Erstattung der ihm entstandenen Auslagen insgesamt nur einmal fordern kann und dass einmalig angefallene Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in mehreren Verfahren notwendig waren, auf diese anteilig zu verteilen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 1 MN 243/13 - NVwZ-RR 2014, 941; VG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2007 - 7 ZE 2404/05 - JurBüro 2008, 95;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, Nr. 7000 VV Rn. 217). - OVG Niedersachsen, 09.07.2014 - 1 MN 243/13
Verteilung der Kosten bei gleichzeitiger Akteneinsicht für mehrere Verfahren
3 Wurden die Kopien für alle vier Verfahren gefertigt, so entspricht es dem Rechtsgedanken der amtlichen Vorbemerkung 7 Abs. 3 Satz 1 VV zum RVG, die dafür entstandenen Kosten auf alle Verfahren zu verteilen (ebenso VG Hamburg, Beschl. v. 15.11.2007 - 7 ZE 2404/05 -, JurBüro 2008, 95 = juris).