Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.2008 - II-10 WF 25/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7417
OLG Düsseldorf, 23.10.2008 - II-10 WF 25/08 (https://dejure.org/2008,7417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2008 - II-10 WF 25/08 (https://dejure.org/2008,7417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - II-10 WF 25/08 (https://dejure.org/2008,7417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines im Fall der Kostenquotelung unstreitig gezahlten Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren und Anrechnung desselben auf den Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 638
  • JurBüro 2009, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2008 - 10 WF 25/08
    Der Vorschuss wird ex-ante berechnet und erstreckt sich auf die notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, für die der Vorschussempfänger sowohl gegenüber dem Gericht als auch gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten vorschusspflichtig ist (vgl. BGH NJW 1985, 2263, 2264 mwN; Palandt-Brudermüller, § 1360 a Rn. 16 f).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - 10 WF 32/04

    Berücksichtigung eines gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2008 - 10 WF 25/08
    Der Senat hat im Beschluss vom 24.02.2005, II-10 WF 32/04 (RPfleger 2005, 483) mit eingehender Begründung ausgeführt, dass auch im Fall der Kostenquotelung ein gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlter Prozesskostenvorschuss im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist; dieser ist auf den sich bei der Kostenausgleichung ergebenden Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers uneingeschränkt anzurechnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15312
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05 (https://dejure.org/2008,15312)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.04.2008 - 3 K 31/05 (https://dejure.org/2008,15312)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. April 2008 - 3 K 31/05 (https://dejure.org/2008,15312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einwände des nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten gegen Streitwertfestsetzung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2006 - 11 D 94/03

    Verpachtung von Teilflächen eines Grundstücks

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
    Auf eine innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhobene Gegenvorstellung kann daher auch eine unanfechtbare Streitwertfestsetzung von Amts wegen geändert werden (vgl. BVerwG, B. v. 10.05.2001 - 7 KSt 5.01 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14; OVG Münster, B. v. 26.05.2006 - 11 D 94/03.AK - juris).
  • BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93

    Verletzung des grundrechtlich geschützten Justizgewährleistungsanspruch durch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
    Vielmehr kann sich die Beschreitung des Rechtswegs auch dann als praktisch unmöglich darstellen, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfG, 1. Senat 1. Kammer, B. v. 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93 - NJW 1997, 311).
  • BVerwG, 15.03.1977 - 7 C 6.76

    Voraussetzungen einer Streitwertfestsetzung - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
    Dem Aufwand der Prozessbevollmächtigten für das Verfahren kommt keine Bedeutung zu, wie dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 1 GKG zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, B. v. 15.03.1977 - VII C 6.76 - AnwBl 1977, 507 - zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 2551/01

    Beschwerde zwecks Streitwerterhöhung unzulässig; Milchreferenzmengenzuteilung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
    Allerdings soll auch ein nicht kostenpflichtiger - obsiegender - Verfahrensbeteiligter ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass der Streitwert nicht unzutreffend niedrig festgesetzt wird, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine die sich aus dem festgesetzten Streitwert ergebenden Rechtsanwaltsgebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat und deshalb durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung, die zu einer niedrigeren Liquidation beim Unterlegenen und einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung führt, belastet wird (so VGH Mannheim, B. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 - NVwZ-RR 2002, 900; OVG Bautzen, B. v. 07.01.2004 - 1 E 179/03 - SächsVBl 2004, 89; OVG des Saarlandes, B. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 - juris).
  • BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
    Auf eine innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhobene Gegenvorstellung kann daher auch eine unanfechtbare Streitwertfestsetzung von Amts wegen geändert werden (vgl. BVerwG, B. v. 10.05.2001 - 7 KSt 5.01 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14; OVG Münster, B. v. 26.05.2006 - 11 D 94/03.AK - juris).
  • OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07

    Zur Beschwer eines nicht kostenpflichtigen - obsiegenden - Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
    Allerdings soll auch ein nicht kostenpflichtiger - obsiegender - Verfahrensbeteiligter ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass der Streitwert nicht unzutreffend niedrig festgesetzt wird, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine die sich aus dem festgesetzten Streitwert ergebenden Rechtsanwaltsgebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat und deshalb durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung, die zu einer niedrigeren Liquidation beim Unterlegenen und einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung führt, belastet wird (so VGH Mannheim, B. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 - NVwZ-RR 2002, 900; OVG Bautzen, B. v. 07.01.2004 - 1 E 179/03 - SächsVBl 2004, 89; OVG des Saarlandes, B. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 - juris).
  • OVG Saarland, 19.07.1996 - 2 Y 5/96

    Streitwerterhöhung; Honorarvereinbarung; Prozeßbevollmächtigter;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
    Ein Rechtsschutzinteresse könnte jedenfalls nur dann bestehen, wenn der Antragsteller mit seinen Prozessbevollmächtigten die Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren auf der Grundlage des beantragten und nicht festgesetzten Streitwerts vereinbart hat und deshalb ein im Hinblick darauf zu bejahendes Interesse an der Heraufsetzung des festgesetzten Streitwerts ersichtlich ist (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 19.07.1996 - 2 Y 5/96 - juris).
  • OVG Sachsen, 07.01.2004 - 1 E 179/03

    Beschwer, Streitwertfestsetzung, Honorarvereinbarung, Baueinstellungsverfügung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
    Allerdings soll auch ein nicht kostenpflichtiger - obsiegender - Verfahrensbeteiligter ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass der Streitwert nicht unzutreffend niedrig festgesetzt wird, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine die sich aus dem festgesetzten Streitwert ergebenden Rechtsanwaltsgebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat und deshalb durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung, die zu einer niedrigeren Liquidation beim Unterlegenen und einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung führt, belastet wird (so VGH Mannheim, B. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 - NVwZ-RR 2002, 900; OVG Bautzen, B. v. 07.01.2004 - 1 E 179/03 - SächsVBl 2004, 89; OVG des Saarlandes, B. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1990 - 10 B 2397/90
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
    Die Zulassung von Gegenvorstellungen als eine Art "Beschwerdeersatz" gegen unanfechtbare Streitwertbeschlüsse des Rechtsmittelgerichts darf nicht dazu führen, dass einer Partei größere prozessuale Möglichkeiten eingeräumt werden, als sie hätte, wenn die beanstandete Entscheidung beschwerdefähig wäre (OVG Münster, B. v. 13.12.1990 - 10 B 2397/90 - AnwBl 1992, 282 - zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht