Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren nach einem Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 15a Abs. 2; RVG -VV Nr. 2300
Titulierung der Geschäftsgebühr i.S. von § 15a Abs. 2 2. Alt. RVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG wird bei Abschluss eines Prozessvergleichs mit Abgeltungsklausel nur durch Vereinbarung eines bezifferten Einzelbetrages tituliert; Grundsätze zur Titulierung der Geschäftsgebühr i.S.v. § 15a Abs. 2 2. Alt. RVG
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 20.11.2009 - 6 O 5025/08
- OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10
Papierfundstellen
- JurBüro 2010, 582
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel - Kostenfestsetzung - Vorgerichtliche …
Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (…vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).