Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 20.10.2010

Rechtsprechung
   KG, 05.10.2010 - 19 WF 124/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21579
KG, 05.10.2010 - 19 WF 124/10 (https://dejure.org/2010,21579)
KG, Entscheidung vom 05.10.2010 - 19 WF 124/10 (https://dejure.org/2010,21579)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 19 WF 124/10 (https://dejure.org/2010,21579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66 Abs 2 GKG, § 71 Abs 1 GKG, Nr 1310 GKVerz, Nr 1311 Nr 4 GKVerz, § 161 S 1 KostO
    Gerichtskosten im Scheidungsverfahren: Anwendbares Recht bei einer Beschwerde gegen den Kostenansatz in einem Altfall; Gebührenermäßigung bei Erledigung durch den Tod eines Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht im Beschwerdeverfahren gegen den Ansatz der Gerichtskosten in Übergangsfällen; Gerichtsgebühren bei Erledigung eines Scheidungsverfahrens durch Tod eines Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht im Beschwerdeverfahren gegen den Ansatz der Gerichtskosten in Übergangsfällen; Gerichtsgebühren bei Erledigung eines Scheidungsverfahrens durch Tod eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 754
  • JurBüro 2011, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der durch GKG §

    Auszug aus KG, 05.10.2010 - 19 WF 124/10
    Derartige Verfahrenshandlungen sollen durch die Ermäßigungstatbestände gefördert und honoriert werden (vgl. BVerfG NJW 1999, 3549 zum früheren Nr. 1202 GKG-KV).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2020 - 20 WF 41/20

    Anwendbares Recht nach Gesetzesänderung: Rechtsbehelf gegen einen Ende 2009

    Art. 111 FGG-RG geht der Übergangsvorschrift des § 63 FamGKG vor (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 05.10.2010 - 19 WF 124/10 -, juris, Rn. 2 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2017 - 2 WF 299/16 -, juris, Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 7 Wx 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24565
OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 7 Wx 13/10 (https://dejure.org/2010,24565)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2010 - 7 Wx 13/10 (https://dejure.org/2010,24565)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 7 Wx 13/10 (https://dejure.org/2010,24565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer

    Kostenberechnung eines Notars unter Ansatz einer halben Gebühr für den Entwurf einer Genehmigungserklärung und für die Überwachung einer Kaufpreiszahlung

  • rechtsportal.de

    KostO § 16 Abs. 1 S. 1; KostO § 145 Abs. 1 S. 1
    Unrichtigkeit der Kostenberechnung eines Notars hinsichtlich des Ansatzes einer halben Gebühr für den Entwurf einer Genehmigungserklärung und für die Überwachung der Kaufpreiszahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08

    Ausschließliches Anfallen einer Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 7 Wx 13/10
    Der BGH hat sich im Beschluss vom 02.04.2009 - V ZB 70/08 (MDR 2009, 953) zum Meinungsstreit, wie weit der Abgeltungsbereich der Hebegebühr reiche, der Ansicht angeschlossen, die sich dafür ausspricht, die Hebegebühr erfasse die gesamte mit der Erhebung, Verwahrung und Ablieferung des Geldes verbundene Mühewaltung und Verantwortlichkeit des Notars (OLG Celle JurBüro 2005, 42, 44).

    Der Auffassung des BGH im Beschluss vom 02.04.2009 (MDR 2009, 953) hat sich nunmehr auch, anders als noch in der Vorauflage, die Kommentierung von Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., § 149 KostO, Rdnr. 7 b, angeschlossen.

  • OLG Zweibrücken, 18.09.1973 - 3 W 71/73
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 7 Wx 13/10
    Insoweit bestand ein kostengünstigerer Weg gegenüber der vom Beteiligten zu 2. gewählten Verfahrensweise (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken NJW 1974, 507).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1999 - 3 W 231/99

    Gebühr bei Annahmeerklärung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 7 Wx 13/10
    Verletzt der Notar diese aus § 24 BNotO sich ergebende Pflicht, so sind die durch die unrichtige Sachbehandlung verursachten Mehrkosten gemäß §§ 141, 16 Abs. 1 KostO nicht zu erheben (Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., 16 KostO, Rdnr. 49 - 52; BayObLG JurBüro 2000, 151; OLG Köln RNotZ 2003, 528, 529; OLG Hamm, FGPrax 2009, 131, 132).
  • OLG Köln, 26.03.2003 - 2 Wx 31/02

    Notarkosten bei Einholung der Genehmigungeines vollmachtlos vertretenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 7 Wx 13/10
    Verletzt der Notar diese aus § 24 BNotO sich ergebende Pflicht, so sind die durch die unrichtige Sachbehandlung verursachten Mehrkosten gemäß §§ 141, 16 Abs. 1 KostO nicht zu erheben (Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., 16 KostO, Rdnr. 49 - 52; BayObLG JurBüro 2000, 151; OLG Köln RNotZ 2003, 528, 529; OLG Hamm, FGPrax 2009, 131, 132).
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07

    Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 7 Wx 13/10
    Verletzt der Notar diese aus § 24 BNotO sich ergebende Pflicht, so sind die durch die unrichtige Sachbehandlung verursachten Mehrkosten gemäß §§ 141, 16 Abs. 1 KostO nicht zu erheben (Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., 16 KostO, Rdnr. 49 - 52; BayObLG JurBüro 2000, 151; OLG Köln RNotZ 2003, 528, 529; OLG Hamm, FGPrax 2009, 131, 132).
  • OLG Celle, 29.09.2004 - 8 W 294/04

    Voraussetzungen einer Weisungsbeschwerde nach § 156 Abs. 6 KostO (Kostenordnung);

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 7 Wx 13/10
    Der BGH hat sich im Beschluss vom 02.04.2009 - V ZB 70/08 (MDR 2009, 953) zum Meinungsstreit, wie weit der Abgeltungsbereich der Hebegebühr reiche, der Ansicht angeschlossen, die sich dafür ausspricht, die Hebegebühr erfasse die gesamte mit der Erhebung, Verwahrung und Ablieferung des Geldes verbundene Mühewaltung und Verantwortlichkeit des Notars (OLG Celle JurBüro 2005, 42, 44).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 161/11

    Notargebühren: Überwachung des vollständigen Kaufpreiseingangs auf dem Anderkonto

    b) Nach anderer Ansicht wird die Überwachung der Kaufpreiszahlung von der Hebegebühr gemäß § 149 KostO erfasst (OLG Brandenburg, JurBüro 2011, 143, 144; OLG Celle, JurBüro 2005, 42, 43; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 583, 584; OLG Frankfurt, JurBüro 1989, 1142; Rohs/Wedewer, KostenO, § 147 Rn. 13c, Stand: November 2009, und § 149 Rn. 12, Stand: September 2010; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostenO, 18. Aufl., § 149 Rn. 7b; anders noch die Vorauflage).
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